SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4111 18. Wahlperiode 2016-05-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sexistisches und/oder fremdenfeindliches Verhalten von Beamten Weibliche Polizeianwärterinnen bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin haben Ende 2014 eine Reihe von Vorwürfen zulasten bestimmter männlicher Polizeianwärter dienstlich mitgeteilt. Trifft nach Kenntnis der Landesregierung der Vorwurf zu, dass bestimmte männliche Polizeianwärter 1. einer Polizeianwärterin beim Schwimmunterricht einen Schlag auf das Gesäß versetzt und Bemerkungen über sich unter einem Badeanzug abzeichnende Brustwarzen einer Polizeianwärterin gemacht haben sollen, 2. sexuell anzügliche Gesten durch Bewegen der Zunge im Mund gegenüber Polizeianwärterinnen gemacht haben sollen, 3. gegenüber Polizeianwärterinnen fast täglich abfällige Kommentare, Witze und frauenfeindliche Sprüche wie „Frauen haben bei der Polizei nichts zu suchen“ geäußert haben sollen, was als „Psychoterror“ empfunden worden sei sowie Leistung und körperliches Wohlbefinden der Opfer „massiv“ beeinträchtigt habe , 4. das Foto einer Anwärterin als Zielscheibe für ein Handy-Schießspiel verwendet haben und dazu erklärt haben sollen: „Auf manche Personen muss man einfach schießen“, 5. eine Darstellung, die rechtswidrige Gewaltanwendung durch die Polizei billigt, über eine Whatsapp-Gruppe der Polizeianwärter verbreitet haben sollen, 6. ein NPD-Plakat mit der Aufschrift „Ist der Ali kriminell, in die Heimat aber schnell“ über eine Whatsapp-Gruppe der Polizeianwärter verbreitet haben sollen , 7. Polizeianwärter mit Migrationshintergrund als „Kanacke“ oder „Kümmeltürke“ bezeichnet haben sollen und. Drucksache 18/4111 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 8. Sätze wie „Ich will nicht mit so einem Kanacken in einer Dienststelle sein“ und „Wenn ich einen Kanacken als Streifenpartner hätte, würde ich den am Ortsrand sofort aussetzen“ geäußert haben sollen? Antwort zu Fragen 1 - 8: Ende 2014 wurde der Behördenleitung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und Bereitschaftspolizeiabteilung über Vorwürfe zwischen Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern einer Ausbildungsgruppe berichtet. Dabei gab es Vorhaltungen, die auf Veranlassung der Behördenleitung einer strafund disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Nach Abschluss der Verwaltungsermittlungen und dem Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen entschied die Behördenleitung, kein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die Verfahrensunterlagen wurden aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Landesregierung nimmt keine Stellung zu einzelnen Vorwürfen, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.