SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4113 18. Wahlperiode 2016-05-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Charakterliche Eignung und Bewertung von Beamten 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wonach Polizeianwärter in Einrichtungen der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin nachhaltig gegen das Alkoholverbot verstoßen sollen? Antwort: Nein. Das Alkoholverbot in der Ausbildung orientiert sich an der für die Landespolizei gültigen Erlasslage (IM IV 430 c - 20.62 - vom 30.08.2011) und stellt neben dem Aspekt „Alkoholkonsum in der Dienstzeit“ auch auf die Problematik eines möglichen Restalkohols ab. Aufgrund des ständigen Kontakts der Auszubildenden mit dem Ausbildungspersonal fallen Verstöße in diesem Bereich schnell auf und ziehen zwingend die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nach sich. In diesem Sinne hat es in den letzten Jahren Einzelfälle der Feststellung von Restalkohol nach Feiern gegeben. Eine „Nachhaltigkeit“ von Verstößen im Sinne von „Wiederholungstätern“ oder entsprechender Häufigkeit liegt nicht vor. 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wonach es in Einrichtungen der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin im Rahmen von „Abschluss-“ oder „Bergfesten“ zu Distanzunterschreitungen zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden gekommen sein soll (bitte näher ausführen)? Antwort: Es hat in der Vergangenheit in sehr wenigen Einzelfällen Distanzunterschrei- Drucksache 18/4113 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 tungen zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden gegeben. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich aber immer um individuelles Geschehen, das grundsätzlich im Rahmen von Verwaltungsermittlungen und Disziplinarverfahren untersucht wird. 3. Wie sollen Vorfälle der unter 1. und 2. genannten Art ohne Betreuungsbeamte vor Ort verhindert werden? Antwort: Jede Ausbildungsgruppe wird nach wie vor durch einen Ausbildungsgruppenleiter , quasi „Vertrauens- oder Klassenlehrer“, betreut. Es besteht nicht die Absicht, auf diese Funktion zukünftig zu verzichten. 4. Wie soll die charakterliche Eignung angehender Polizeibeamte sichergestellt werden, wenn die Einstellungsvoraussetzungen zukünftig weiter abgesenkt werden sollen? Antwort: Die Prüfung einer charakterlichen Eignung für den Dienst im Vollzug der Landespolizei erfolgt unverändert im Rahmen der Einstellungsuntersuchung. Die abgesenkten Einstellungsvoraussetzungen beziehen sich nicht auf die für den Polizeidienst erforderlichen charakterlichen Anforderungen. 5. Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die Abschlussnoten und die Noten der Abschlussklausuren unter Polizeianwärtern im mittleren Dienst entwickelt (bitte nach Einstellungstermin gesondert darstellen)? Antwort: Klausuren der Abschlussausbildung inkl. mündlicher Note (= Note der Abschlussausbildung) Einstellungsjahrgang 2009-2012 2010-2013 2011-2014 2012-2015 2013-2016 Notenmittelwert 8,92 8,74 8,99 8,91 9,53 Das Ergebnis der Abschlussausbildung (letzter Ausbildungsabschnitt von ca. sechs Monaten) setzt sich zusammen aus den Ergebnissen der sechs Klausuren und der jeweiligen mündlichen Note in den Fächern Eingriffsrecht Staats- und Verfassungsrecht / Politische Bildung Verkehrsrecht Umweltrecht Strafrecht / Strafnebenrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht Polizeidienstkunde/Einsatzlehre/Kriminalistik Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4113 3 Abschlussnote Laufbahnprüfung 1. 2. Einstiegsamt (siehe o. a. Erläuterung) Einstellungsjahrgang 2009-2012 2010-2013 2011-2014 2012-2015 2013-2016 Notenmittelwert 9,15 8,95 9,06 8,86 9,34 Bei der Abschlussnote sind die Ergebnisse der sechs Prüfungsklausuren in den vorgenannten Fächern, der mündlichen Prüfung und die Ergebnisse der Grund- und Fachausbildung, gewichtet nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung , eingeflossen. Bei den ermittelten Werten handelt es sich jeweils um Mittelwerte der Ausbildungsjahrgänge .