SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4116 18. Wahlperiode 06.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Mehr Leichte Sprache in Schleswig- Holstein“ Vorbemerkung des Fragestellers: Im Jahr 2014 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag entschieden, mehr Leichte Sprache zu nutzen. Die Landesregierung wurde gebeten, ebenfalls verstärkt Leichte Sprache anzuwenden. 1. Inwiefern wurde der Landtagsbeschluss, verstärkt Informationen in Leichter Sprache zu formulieren, umgesetzt? Antwort: Mit Beschluss vom 22. November 2013 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten und so die Umsetzung der UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein zu befördern (Drs. 18/1308). Als Instrument zur Umsetzung der UN-BRK wird die Landesregierung bis Ende 2016 unter Beteiligung aller Ressorts und in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung einen Landesaktionsplan erarbeiten. Dies geschieht in einem zweistufigen partizipativen Prozess, beginnend mit der Erstellung des Aktionsplanes der Drucksache 18/ 4116 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landesregierung (= Zusammenfassung der Ressortpläne) unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung, Verbänden, Kostenträgern und anderen wichtigen Akteuren . In einem zweiten Schritt wird dieser Aktionsplan der Öffentlichkeit vorgestellt, diskutiert und nach Auswertung der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu einem Landesaktionsplan weiterentwickelt, der nach entsprechender Beschlussfassung im Kabinett dem Landtag im Frühjahr 2017 zugeleitet werden wird. Auf diese Weise soll ein Landesaktionsplan für Schleswig-Holstein entstehen, der von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird. Der Aktionsplan benennt verschiedene Handlungsfelder, darunter auch das Handlungsfeld „Barrierefreie Kommunikation und Information“ (S. 98 ff.). Hier sind die Vorhaben der Landesregierung zur Anwendung Leichter Sprache aufgeführt. Im Rahmen der anstehenden partizipativen Beteiligungsabläufe wird dieses Themenfeld mit den beteiligten Akteuren diskutiert und vertieft werden. Damit entspricht die Landesregierung der Bitte des schleswig-holsteinischen Landtages Leichte Sprache in allen Ressorts verstärkt anzuwenden. Sie berücksichtigt dabei auch die Zielsetzung der UN-BRK, die gesellschaftliche Situation von Menschen mit Behinderung partizipativ mit den jeweils Betroffenen weiterzuentwickeln. 2. Wie viele a) Informationsschriften b) Broschüren c) Flyer d) Internettexte und e) Presseerklärungen wurden seit dem Landtagsbeschluss insgesamt veröffentlicht und wie viele davon wurden a) ausschließlich oder b) zusätzliche in Leichter Sprache formuliert? Welchem prozentualem Anteil entsprechen diese Zahlen demnach den Schriften in jeweils (a bis e) in Leichte Sprache? Es wird darum gebeten, die Frage zusätzlich aufgeschlüsselt nach den vorhandenen Ressorts zu beantworten. Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4116 3 Die Beantwortung dieser Frage erfolgt vor dem Hintergrund der zu Frage 1. geschilderten Sachlage. Öffentlichkeitsrelevante Texte im Sinne der Kleinen Anfrage wurden und werden bis zum Abschluss des beschriebenen zweistufigen partizipativen Prozesses in Leichter Sprache verfasst, wenn dafür ein konkreter Bedarf gesehen wird und der Text geeignet erscheint. Seit dem Start des gemeinsamen Internetauftrittes der Landesregierung im Mai 2015 sind 2.250 Internettexte veröffentlicht worden. Die in dem davor liegenden Zeitraum bis zum maßgeblichen Beschluss des schleswig-Holsteinischen Landtages gefertigten Internettexte sowie die Verteilung der Internettexte auf die jeweiligen Ressorts konnten in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. In die Ermittlung des prozentualen Anteiles der in Leichter Sprache erstellten Schriften an deren Gesamtzahl in der nachfolgenden Tabelle sind die Internettexte deshalb nicht einbezogen worden. Das neu strukturierte Landesportal „www.schleswig-holstein.de“ ist barrierefrei gestaltet . Bei der redaktionellen Gestaltung von Internetseiten, die für die breite Öffentlichkeit interessant und wichtig sind, geht es aber auch darum, Inhalte zu vermitteln, die bei weitem nicht immer Allgemeinwissen sind. Eine Darstellung in Leichter Sprache wird dabei nicht immer zu erreichen sein. Ziel ist es aber – im Vorgriff auf die zukünftige gemeinsame Konzeption der Landesregierung - bereits jetzt mehr Leichte Sprache zu verwenden. Drucksache 18/ 4116 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 3. Hat die Landesregierung ausgewertet, welchen Effekt die verstärkte Anwendung von Leichter Sprache in den einzelnen Ressorts hat? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus? Antwort : Nein, siehe Antwort zu Frage 1. 4. Hat die Landesregierung ein Konzept, wie sie Leichte Sprache weiterhin fördern wird? Wenn ja, wie sieht dieses Konzept und die enthaltenen Zielvorstellungen konkret aus, und wo ist es öffentlich zugänglich? Antwort: Ja, siehe Antwort zu Frage 1. keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache keine leichte Sprache leichte Sprache Informationsschriften 20 2 5 1 Broschüren 4 10 6 2 11 1 6 39 2 Flyer 4 14 11 3 8 28 2 Internettexte **) Presseerklärungen 225 201 279 238 377 145 249 254 Zusammen 233 0 225 0 305 0 251 0 391 0 146 0 265 0 326 5 Prozentualer Anteil leichte Sprache pro Ressort 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,5% Prozentualer Anteil leichte Sprache - gesamt 0,2% *) Ressortbezeichnung a = Staatskanzlei b = Ministerium für Justiz, Kultur und Europa c =)Ministerium für Schule und Berufsbildung d = Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten e = Ministerium für für Energiew ende, Landw irtschaft, Umw elt und ländliche Räume f = Finanzministerium g= Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie h = Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung **) vgl. vorstehende Erläuterung b) MJKE *)a) StK *) h) MSGWG *)g) MWAVT *)f) FM *)e) MELUR *)d) MIB *)c) MSB *)