SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4124 18. Wahlperiode 16-05-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung Radwege Vorbemerkung des Fragestellers: Nach aktueller Planung wird am 11.04.2016 mit der umfangreichen Sanierungsmaßnahme der L24 im Süden Westerlands begonnen. Die Maßnahme wird gemeinsam von der Energieversorgung Sylt GmbH (EVS) und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) durchgeführt. Den Medien ist zu entnehmen, dass die Versorgungs- und Entwässerungsleitungen sowie die Straßenoberflächen saniert und erneuert werden sollen.[1] 1. Schließt die Sanierungsmaßnahme eine Sanierung und / oder Erneuerung der Radwege ein? Antwort: Ja. a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn nein, wie soll der Überlastung der Radwege zukünftig Rechnung getragen werden, insbesondere in den tourismusstarken Sommermonaten? c) Wenn nein, wie lässt sich dieses Vorgehen mit den Aussagen der regierungstragenden Fraktionen vereinen, gemäß derer dem Radverkehr in Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung zugemessen wird und es vorgegebenes Ziel ist, Schleswig-Holstein zum Fahrradtourismusland Nummer eins in Deutschland zu machen und die Belange des Radverkehrs stärker zu berücksichtigen (Drucksache 18/1806)? Drucksache 18/4124 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Entfällt. 2. Sofern eine Sanierung und / oder Erneuerung inbegriffen ist, werden die Radwege verbreitert? Antwort: Bei der Instandsetzung des Radweges an der Landesstraße L 24 findet keine Verbreiterung statt. 3. Inwieweit findet die Sanierung / Erneuerung von Radwegen ganz allgemein, d. h. in Schleswig-Holstein insgesamt, Berücksichtigung bei der Planung von Straßensanierungsmaßnahmen bzw. -neubaumaßnahmen? Antwort: Eine Instandsetzung bzw. der Erneuerung findet statt, wenn a) der Radweg sanierungsbedürftig und Bestandteil eines touristischen Fernradweges ist oder b) der Radweg sanierungsbedürftig und Bestandteil des Landesweiten Radverkehrsnetzes ist und die Instandsetzung bzw. Erneuerung des Radweges im Zusammenhang mit den Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen erfolgt. [1] http://www.sylt-tv.com/video/250-l24-zwischen-rantum-bahnhof-westerland.html