SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/413 18. Wahlperiode 2012-12-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Oberstufen an Gemeinschaftsschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Sitzung des Bildungsausschusses vom 6. Dezember 2012 gab die Frau Minis- terin Professor Wende bekannt, dass es keine Prüfung bezüglich der Genehmi- gungsfähigkeit von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen auf der bestehenden Ge- setzesgrundlage gegeben habe. Im Presseartikel der SHZ vom 5.Dezember 2012 beruft sich die Zeitung auf eine Kabinettsvorlage des Bildungsministeriums mit fol- gendem Inhalt: „Bei etwa der Hälfte der zwölf Gemeinschaftsschulen, die einen Antrag auf Einrich- tung einer Oberstufe gestellt haben, ist aufgrund mangelnder Schülerzahlen von ei- ner fehlenden Genehmigungsfähigkeit auszugehen. Bei den restlichen Anträgen gibt es Standorte mit nach derzeitiger Einschätzung deutlich ausreichenden Schülerzah- len und solche, bei denen eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall erforderlich sein wird, ob eine positive Prognoseentscheidung getroffen werden kann.“ Drucksache 18/413 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Hat es eine Prüfung der Genehmigung zur Errichtung von Oberstufen an den zwölf Gemeinschaftsschulen auf der bestehenden Gesetzesgrundlage gege- ben? a. Wenn ja, was war das Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Prüfung hat ergeben, dass die gesetzliche Grundlage in § 43 SchulG nicht aus- reicht, um darauf tragfähige Entscheidungen über die gestellten Anträge zu stützen. 2. Bestehen an den umliegenden Schulen mit einer Oberstufe ausreichend Auf- nahmekapazitäten für die Aufnahme von Schülern? a. Wenn ja, an welchen Schulen und welche Platzkapazitäten sind an welchen Schulen vorhanden? Antwort: Durch die Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen wird absehbar die Zahl der jungen Menschen steigen, die sich für einen höheren schulischen Abschluss entscheidet. Denn allein schon mit der Möglichkeit, ohne einen Wechsel das Abitur an der eige- nen Schule ablegen zu können, wächst die Bereitschaft, diesen Weg einzuschlagen. Aber auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen Regional- und Gemeinschafts- schulen ist die Zugangsschwelle zur Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule prinzi- piell niedriger als zu der eines Gymnasiums. Denn wenn diese ehemaligen Gemein- schafts- und Regionalschulabsolventen zu einem Gymnasium wechseln, so treffen sie dort auf eine Schülerschaft, die von der Klassenstufe 5 an unterrichtet worden ist mit dem Ziel, das Abitur abzulegen, und die ein entsprechendes Selbstverständnis entwickelt hat. In einer Gemeinschafts- oder Regionalschule dagegen werden Schü- lerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten aufgenom- men und unterrichtet. Diese Unterschiede in der Lernkultur der einzelnen Schularten beeinflussen auch die Entscheidung, ob die schulische Bildung nach Abschluss der Sekundarstufe I beendet oder in einer Oberstufe weiter fortgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund müssen zusätzliche Kapazitäten an Oberstufen in Gemein- schaftsschulen entstehen, weil nur so für eine größere Zahl von Schülerinnen und Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/413 3 Schülern ein Anreiz geschaffen wird, das Abitur anzustreben. Dass auf diese Weise mehr junge Menschen zu höheren Bildungsabschlüssen geführt werden, dient dem in der Landesverfassung verankerten Recht auf Bildung (Art. 8a) und genauso dem gesamtstaatlichen Interesse an einer Steigerung des Bildungsniveaus allgemein. 3. Trifft es zu, dass sich das Kabinett - im Vorwege der Sitzung des Bildungsaus- schusses am 06. Dezember 2012 - mit einer Vorlage zur Errichtung von Ober- stufen an Gemeinschaftsschulen beschäftigt hat? a. Wenn ja, in welchen Kabinettssitzungen und mit welchen Ergebnissen? b. Wenn nein, wie erklärt sich die Landesregierung dann den Inhalt des in der Vorbemerkung angeführten Presseartikels? Antwort: a) Es trifft nicht zu, dass sich das Kabinett mit einer Vorlage zur Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen befasst hat. Die Bildungsministerin hat im Ka- binett lediglich eine Information zu dem aktuellen Sachstand in dieser Frage gege- ben. b) Es entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung, wie es zu dem in der Vorbe- merkung der Kleinen Anfrage zitierten Pressebericht gekommen ist. 4. Wie viele Lehrerstellen müssen zur Verfügung gestellt werden, um eine Ober- stufe einzurichten? Wie werden die notwendigen Stellen für eine Oberstufe ge- deckt? Antwort: Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klahn ausgeführt (Drs. 18/316), beträgt die Zahl der Lehrerstellen je Lerngruppe in der Oberstufe der Ge- meinschaftsschulen rd. 1,75. Dieser Bedarf wird aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen gedeckt.