SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4134 18. Wahlperiode 2016-05-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Widerspruchsverfahren im Rahmen der Städtebauförderung Vorbemerkung: Im Rahmen der Städtebauförderung können sich Widersprüche ausschließlich gegen Verwaltungsakte der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) richten. Die IB.SH ist die für die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der Abrechnung von Städtebauförderungsmitteln zuständige Stelle. Zusätzlich ist sie zuständig für die Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Ausgabenarten „Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen Dritter“ und „Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen der Gemeinde“. Widersprüche gegen die Zuwendungsbescheide der IB.SH kommen nicht vor. Widersprüche bezüglich Entscheidungen der IB.SH über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen sind selten. In diesem Bereich ist derzeit kein Widerspruchsverfahren offen. Die überwiegende Anzahl der Widerspruchsverfahren im Rahmen der Städtebauförderung bezieht sich auf Bescheide der IB.SH, die die Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen betreffen. Die derzeit noch nicht abgeschlossenen Wider- Drucksache 18/4134 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 spruchsverfahren sind ausschließlich diesem Bereich zuzuordnen. Aufgrund des Umstandes, dass die Umsetzung geförderter städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in der Regel einen sehr langen Zeitraum einnimmt, werden bereits vom ersten Jahr der Förderung an einzelne Abrechnungsschritte vollzogen. Die geförderten Gemeinden haben die Erschließungsanlagen und die Baumaßnahmen als sog. Einzelmaßnahmen unverzüglich nach deren Fertigstellung gesondert abzurechnen. Alle anderen Ausgabearten und die maßnahmenbedingten Einnahmen sind mit der jährlich vorzulegenden Zwischenabrechnung abzurechnen. Zudem ist jährlich die Darstellung des Sonderkontos, das für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme getrennt vom gemeindlichen Haushalt zu führen ist, vorzulegen. Die Prüfung der Abrechnung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch die IB.SH umfasst daher • die Prüfung der gesonderten Abrechnung von Einzelmaßnahmen (Erschließungsanlagen und Baumaßnahmen), • die Prüfung der jährlichen Zwischenabrechnung, • die Prüfung der jährlich vorzulegenden Darstellung des Sonderkontos und • die Prüfung der Schlussabrechnung. Die Abrechnung von Einzelmaßnahmen, die Zwischenabrechnungen und die Prüfungen des Sonderkontos dienen der Vorbereitung der Schlussabrechnung der geförderten städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Häufig sind für die Bearbeitung von Widersprüchen durch die IB.SH weitere begründende Unterlagen von den Gemeinden anzufordern sowie Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten einzuholen. Nur so kann im Interesse der Gemeinden eine umfassende Würdigung des jeweiligen Sachverhalts erfolgen . Im Programm „Sanierung und Entwicklung“ ist aufgrund der langen Programmlaufzeit (Programmbeginn im Jahr 1971) und der sehr langen Förderzeiträume vieler städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (teilweise über 20 Jahre und länger) die Widerspruchsbearbeitung für alle Beteiligte zum Teil mit sehr aufwendigen Recherchen verbunden. 1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen im Rahmen der Städtebauförderung? Antwort: Über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen wird keine Statistik geführt. Anhand der in der Antwort zu Frage 3 genannten Fälle wurde die durchschnitt- 3 liche Bearbeitungszeit der in den Jahren 2014 und 2015 beschiedenen Verfahren ermittelt. Für diese Fälle betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 2,7 Monate (ca. 81 Tage). Berücksichtigt wurde jeweils der Zeitraum zwischen dem Eingang der Widerspruchsbegründung und der Erteilung des Widerspruchsbescheids . Die Widersprüche, die von den Gemeinden zurückgenommen wurden, sind in der Berechnung nicht enthalten. 2. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen im Rahmen der Städtebauförderung sind derzeit noch nicht abschließend entschieden und wann wurden diese Widersprüche jeweils konkret von wem eingelegt? Antwort: Insgesamt sind derzeit 24 Widerspruchsverfahren noch nicht abschließend entschieden. Die folgende Auflistung erfolgt nach Programmen. Dargestellt sind alle Städtebauförderungsprogramme , die bislang noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Erfasst sind alle Widersprüche, die bis Ende April 2016 eingelegt wurden . Offene Widerspruchsverfahren im Programm Sanierung und Entwicklung • Stadt Norderstedt Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Entwicklungsmaßnahme Norderstedt“ Widerspruch gegen den Bescheid der IB.SH zur Prüfung der Abrechnung der Erschließungsanlagen ab 1992, B-Plan-Gebiete Nr. 156, 160, 157/159 und 158 Rest Widerspruch eingelegt am 18.12.2008 Widerspruchsbegründung vom 03.03.2009 • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Nördliche Altstadt“ Widerspruch gegen den Bescheid der IB.SH über die Einnahmeart Bewirtschaftungsüberschüsse im Rahmen der Zwischenabrechnungen für die Jahre 1995 bis 2004 Widerspruch eingelegt am 17.12.2009 Widerspruchsbegründung vom 31.05.2011 • Landeshauptstadt Kiel Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Hörn-Bereich“ Widerspruch gegen Einzelaspekte des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2008 Drucksache 18/4134 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Widerspruch eingelegt am 01.04.2011 Widerspruchsbegründung vom 11.08.2011 • Hansestadt Lübeck Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Widerspruch gegen Einzelaspekte des Nachtragsbescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung 2008 Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 19.01.2012 • Stadt Norderstedt Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Entwicklungsmaßnahme Norderstedt“ Widerspruch gegen Einzelaspekte des Nachtragsbescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2000 Widerspruch eingelegt am 25.06.2010 Widerspruchsbegründung vom 06.05.2014 • GOS mbH für die Stadt Reinfeld Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Am Herrenteich/Claudius-Mühle“ Widerspruch gegen Einzelaspekte des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2013 Widerspruch eingelegt am 02.10.2014 Widerspruchsbegründung vom 17.12.2014 • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Östliche Altstadt“ Widerspruch gegen Einzelaspekte des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnungen für die Jahre 1995 bis 2004 Widerspruch eingelegt am 10.04.2014 Widerspruchsbegründung vom 19.12.2014 • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Östliche Altstadt“ Widerspruch gegen Einzelaspekte des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnungen für die Jahre 2005 bis 2008 Widerspruch eingelegt am 08.07.2014 Widerspruchsbegründung vom 19.12.2014 • BIG-Städtebau GmbH für die Stadt Schleswig Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Am Holmer Noor“ Widerspruch gegen den Zinsbescheid der IB.SH als Ergebnis der Prüfung des Sonderkontos für das Jahr 2014 Widerspruch eingelegt am 20.07.2015 Widerspruchsbegründung vom 09.09.2015 • BIG-Städtebau GmbH für die Stadt Neumünster Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ 5 Widerspruch gegen den Bescheid der IB.SH mit dem Teilwiderruf der Förderung für die Einzelmaßnahme „Kleinflecken“ Widerspruch eingelegt am 09.07.2015 Widerspruchsbegründung vom 08.10.2015 • Stadt Norderstedt Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Entwicklungsmaßnahme Norderstedt“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2008 Widerspruch eingelegt am 20.11.2015 Widerspruchsbegründung vom 28.12.2015 • Stadt Wilster Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“ Widerspruch gegen den Bescheid der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnungen der Jahre von Anbeginn (1984) bis einschließlich 1990 Widerspruch eingelegt am 21.10.2004 Widerspruchsbegründung liegt nicht vor • GOS mbH für die Stadt Reinfeld Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Am Herrenteich/Claudius-Mühle“ Widerspruch gegen den Nachtragsbescheid der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2014 Widerspruch eingelegt am 28.04.2016 Widerspruchsbegründung liegt nicht vor Offene Widerspruchsverfahren im Programm Soziale Stadt • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Neustadt“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnungen für die Jahre von Anbeginn (1999) bis 2008 Widerspruch eingelegt am 18.07.2011 Widerspruchsbegründung vom 05.04.2012 • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Neustadt“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekte des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2009 Widerspruch eingelegt am 14.03.2012 Widerspruchsbegründung vom 28.06.2012 Drucksache 18/4134 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 • KSS GmbH für die Landeshauptstadt Kiel Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ostufer“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Abrechnung der Modellvorhabens „Feuerherz“ Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 17.09.2014 Offene Widerspruchsverfahren im Programm Stadtumbau West • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2008 Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 03.12.2009 • Stadt Flensburg Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2010 Widerspruch eingelegt am 31.07.2012 Widerspruchsbegründung vom 17.10.2013 • BIG-Städtebau GmbH für die Stadt Heide Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Bahnhofsumfeld“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2014 Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 01.12.2015 • BIG-Städtebau für die Stadt Büdelsdorf Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2014 Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 16.12.2015 • BIG-Städtebau GmbH für die Stadt Neumünster Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ Widerspruch gegen den Zinsbescheid der IB.SH als Ergebnis der Prüfung des Sonderkontos für das Jahr 2014 Widerspruch eingelegt am 18.12.2015 Widerspruchsbegründung vom 22.01.2016 • Stadt Eckernförde Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ Widerspruch gegen den Zinsbescheid der IB.SH als Ergebnis der Prüfung des Sonderkontos für die Jahre 2012 und 2013 Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 29.04.2016 7 Offene Widerspruchsverfahren im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren • keine offenen Widerspruchsverfahren Offene Widerspruchsverfahren im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz • keine offenen Widerspruchsverfahren Offene Widerspruchsverfahren im Programm Kleinere Städte und Gemeinden • Stadt Wilster Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ Widerspruch gegen einen Einzelaspekt des Bescheides der IB.SH über die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2014 Widerspruch mit Widerspruchsbegründung eingelegt am 20.11.2015 Offene Widerspruchsverfahren im Landesprogramm 1998 – 2002 • Stadt Kaltenkirchen Projekt „Bahnhofsbereich“ Widerspruch gegen den Bescheid der IB.SH über die Prüfung der Ausgabenart Grunderwerb und der Einnahmenart Grundstückserlöse Widerspruch eingelegt am 17.01.2014 Widerspruchsbegründung vom 21.02.2014 Offene Widerspruchsverfahren im Landesprogramm 2006 – 2009 • keine offenen Widerspruchsverfahren 3. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen der Städtebauförderung wurden in den Jahren 2014 und 2015 jeweils abschließend entschieden und wie viele hiervon waren erfolgreich? Antwort: Im Jahr 2014 wurden acht Widerspruchsverfahren abschließend entschieden. Fünf Widersprüchen wurde stattgegeben, einem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, zwei Widersprüche wurden zurückgewiesen. In drei Fällen wurde das Widerspruchsverfahren durch die Rücknahme des Widerspruchs abgeschlossen . Im Jahr 2015 wurden zehn Widerspruchsverfahren abschließend entschieden. Vier Widersprüchen wurde stattgegeben, zwei Widersprüchen wurde teilweise stattgegeben, vier Widersprüche wurden zurückgewiesen. In zwei Fällen wur- Drucksache 18/4134 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 de das Widerspruchsverfahren durch die Rücknahme des Widerspruchs abgeschlossen .