SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4135 18. Wahlperiode 2016-05-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Aufnahme von Asylbewerbern aus Hamburg 1. Plant die Landesregierung die Aufnahme von Asylbewerbern aus der Freien und Hansestadt Hamburg in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Landesunterkünften in Schleswig-Holstein und wenn ja, um wie viele Personen geht es und wo sollen diese konkret ab wann untergebracht werden? Antwort: Die Landesregierung ist in Gesprächen mit der Freien und Hansestadt Hamburg , um die Landesunterkunft in Bad Segeberg mit einer Gesamtkapazität von nominell 1.500 Plätzen zur Verfügung zu stellen. Hier sollen Hamburger Asylsuchende, nach kurzer Erstaufnahme im Ankunftszentrum Hamburg, für maximal sechs Monate untergebracht werden. Ab wann eine Unterbringung Hamburger Asylsuchender in Bad Segeberg möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung, der Herrichtung der Gebäude und den Ausschreibungen, ab. 2. Plant die Landesregierung eine auf die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung folgende Unterbringung von Asylbewerbern aus der Freien und Hansestadt Hamburg und wenn ja, um wie viele Personen geht es und wie soll dies konkret erfolgen? Drucksache 18/4135 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Nein. 3. Wie und in welcher Höhe sollen die Kosten, die dem Land durch die Unterbringung von Asylbewerbern aus der Freien und Hansestadt Hamburg entstehen , von dieser erstattet werden? Antwort: Die Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg sind noch nicht abgeschlossen. 4. Wie viele Stellen der Landespolizei würden bei einer Unterbringung von Asylbewerbern aus der Freien und Hansestadt Hamburg mit welchen Aufgaben gebunden und wie sollen die entstehenden Kosten durch die Freie und Hansestadt Hamburg ausgeglichen werden? Antwort: Nach dem festgelegten Berechnungsstandard (pro 100 Asylbewerber eine Polizei -Vollzugskraft) werden bei einer Gesamtkapazität von 1.500 Plätzen maximal 15 Polizei-Vollzugskräfte für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in einer festen Polizeistation gebunden. Da sich das Arbeitsvolumen in einer Aufnahmeeinrichtung auch entsprechend der Anzahl der zu betreuenden Asylsuchenden entwickelt, können sich die Personalbedarfe entsprechend nach oben oder unten verschieben. Wie in allen Einrichtungen des Landes werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Polizeistation zum Schutz der Unterkunft sowie für Präsenz und Ermittlungsaufgaben im Schwerpunktdienst eingesetzt. Die Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg zum Ausgleich der polizeilichen Aufwände befinden sich derzeit noch in der Abstimmungsphase.