SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4142 18. Wahlperiode 17. Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Schere zwischen Arm und Reich in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Es wird gebeten, die Fragen anhand der vorhandenen Daten ungeachtet ihrer eingeschränkten Aussagekraft zu beantworten. Vorbemerkung der Landesregierung: Exakte Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Die statistischen Berichte zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in Schleswig- Holstein (zuletzt für das Jahr 2013 vom 26. Januar 20151) sowie der vierte Armutsund Reichtumsbericht der Bundesregierung (Stand Mai 2013)2 lassen eine Beantwortung der Fragen in Bezug auf die Verhältnisse in Schleswig-Holstein nicht zu. Ein Armuts- und Reichtumsbericht ist von der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung letztmalig am 20. September 2011 erstellt worden (LT-Drs. 17/1850). Die vorgenannten Berichte basieren u. a. auf im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe stichprobenartig erhobenen Daten sowie z. T. geschätzten Werten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Basis der der Steuerverwaltung zur Verfügung stehenden Daten. 1. a) Wie groß sind die Vermögen der vermögendsten 10% der Schleswig- Holsteiner durchschnittlich? (Bitte arithmetisches Mittel und Median 1 http://www.statistiknord .de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/andere_statistiken/Wirtschaftsrechnungen_in_Schleswig- Holstein/O_IV_2_j13_SH.pdf 2 http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/a334-4-armuts-reichtumsbericht- 2013.pdf?__blob=publicationFile&v=2; der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist für 2016 angekündigt Drucksache 18/4142 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 angeben.) Antwort: Angaben zur Höhe des Vermögens liegen seit Abschaffung der Vermögensteuer ab dem 01. Januar 1997 nicht mehr vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. b) Welchen Anteil am Gesamtvermögen haben die vermögendsten 10% der Schleswig-Holsteiner? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. 2. a) Wie groß sind die Vermögen der am wenigsten vermögenden 10% der Schleswig-Holsteiner durchschnittlich? (Bitte arithmetisches Mittel und Median angeben.) Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. b) Welchen Anteil am Gesamtvermögen haben die am wenigsten vermögen- den 10% der Schleswig-Holsteiner? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4: Bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4 wurde als „Bruttoeinkommen“ das nach § 2 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu ermittelnde zu versteuernde Einkommen (zvE) und als „Nettoeinkommen“ der nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibende Betrag zugrunde gelegt3. Berücksichtigt wurden nur die Personen, für die im Abfragezeitraum eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde und deren zvE im jeweiligen Veranlagungszeitraum positiv war. Bei den Berechnungen wurde für jede Veranlagungsart (Zusammenveranlagung bei Ehegatten oder Lebenspartnern bzw. getrennte oder besondere Veranlagung/Einzelveranlagung ) eine eigene Gruppe gebildet. Der Abfragezeitraum ist auf die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2014 begrenzt worden. Für die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 sind wegen der Umstellung auf das Automationsverfahren EOSS in der Finanzverwaltung im Jahr 2008 nur für die Fälle Festsetzungsdaten vorhanden, die nach dem Umstellungszeitpunkt gerechnet wurden. Aus diesem Grund ist für die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 keine vollständige Datenerhebung möglich. Veranlagungszeitraumübergreifende Vergleiche konnten deshalb nur für acht Veranlagungszeiträume vorgenommen wer- 3 Zur Berechnung vgl. R 2 der Einkommensteuer-Richtlinien; durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer ist die auf bestimmte Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer durch den vorgenommenen Steuerabzug nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 sind daher nicht mehr sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben und insoweit auch nicht mehr ermittelbar. 3 den. Die Zahlen für den Veranlagungszeitraum 2014 haben nur eine begrenzte Aussagekraft , da die Veranlagungsarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Drucksache 18/4142 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 3. a) Wie hoch sind die Einkommen der am besten verdienenden 10% der Schleswig-Holsteiner durchschnittlich? (Bitte sowohl für das Brutto- als auch das Nettoeinkommen arithmetisches Mittel und Median angeben.) Antwort: Bei Zusammenveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 der am besten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 der am besten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches Mittel Median Arithmetisches Mittel Median 2014 169.790 119.725 116.774 85.123 2013 176.506 120.234 120.915 85.170 2012 172.369 116.861 118.640 83.146 2011 169.889 113.615 117.924 81.320 2010 160.061 108.758 110.960 78.401 2009 155.219 108.031 107.979 77.683 2008 170.848 111.185 118.344 80.094 2007 159.228 105.650 109.520 76.249 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 der am besten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 der am besten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches Mittel Median Arithmetisches Mittel Median 2014 84.559 59.509 58.576 42.701 2013 89.833 58.974 61.873 42.422 2012 85.017 57.076 58.862 41.208 2011 83.750 55.700 58.298 40.496 2010 80.642 54.268 56.599 39.634 2009 83.103 55.099 57.913 39.947 2008 86.509 55.847 60.282 40.476 2007 84.749 54.093 58.401 39.202 4 vgl. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4 5 b) Welchen Anteil am gesamten Brutto- bzw. Nettoeinkommen hat das Zehntel der Schleswig-Holsteiner mit den höchsten Einkommen (10. Dezil)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Bei Zusammenveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkommen “ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 des Zehntels der Schleswig- Holsteiner mit den höchsten „Bruttoeinkommen“ in % 5 Anteil am „Nettoeinkommen “ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 des Zehntels der Schleswig-Holsteiner mit den höchsten „Nettoeinkommen “ in % 2014 32,57 28,28 2013 33,89 29,40 2012 33,98 29,51 2011 34,32 29,90 2010 33,65 29,16 2009 32,71 28,40 2008 35,19 30,66 2007 34,25 29,57 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkommen “ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 des Zehntels der Schleswig- Holsteiner mit den höchsten „Bruttoeinkommen“ in % Anteil am „Nettoeinkommen “ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 des Zehntels der Schleswig-Holsteiner mit den höchsten „Nettoeinkommen “ in % 2014 32,43 28,30 2013 34,38 29,98 2012 33,78 29,54 2011 34,01 29,73 2010 33,67 29,54 2009 33,70 29,59 2008 34,84 30,63 2007 34,86 30,37 c) Welchen Anteil am gesamten bedarfsgewichteten Nettoeinkommen hat das Zehntel der Schleswig-Holsteiner mit den höchsten Einkommen (10. Dezil)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Ausgangsgröße für das bedarfsgewichtete Nettoeinkommen (Äquivalenzeinkommen) ist das Haushaltsnettoeinkommen. Dieses ist aus den ausgewerteten Steuerdaten nicht zu ermitteln, weil nur in den Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern, nicht aber in anderen Fällen von Haushaltsgemeinschaften eine 5 Auf Bundesebene haben die oberen 10 % der Steuerpflichtigen (Stpfl.) einen kumulierten Anteil von 37,2 % am zu versteuernden Einkommen (zvE)(vgl. Datensammlung zur Steuerpolitik, Ausgabe 2015, Tz. 2.2) des BMF) Drucksache 18/4142 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Zusammenrechnung der Einkommen erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. a) Wie hoch sind die Einkommen der am wenigsten verdienenden 10% der Schleswig-Holsteiner durchschnittlich? (Bitte sowohl für das Brutto- als auch das Nettoeinkommen arithmetisches Mittel und Median angeben.) Antwort: Bei Zusammenveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 der am wenigsten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 der am wenigsten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches Mittel Median Arithmetisches Mittel Median 2014 9.919 10.657 9.348 10.545 2013 9.360 10.071 8.824 9.941 2012 9.021 9.707 8.564 9.590 2011 8.558 9.201 8.182 9.101 2010 8.172 8.832 7.839 8.742 2009 7.957 8.588 7.581 8.494 2008 7.670 8.260 7.629 8.231 2007 7.464 8.041 7.424 8.006 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 der am wenigsten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 der am wenigsten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches Mittel Median Arithmetisches Mittel Median 2014 3.662 3.846 3.403 3.746 2013 3.358 3.498 3.024 3.408 2012 3.187 3.322 2.439 3.230 2011 3.102 3.250 2.693 3.177 2010 2.934 3.068 2.546 2.994 2009 2.829 2.958 2.385 2.881 2008 2.696 2.797 2.669 2.765 2007 2.628 2.722 2.604 2.995 7 b) Welchen Anteil am gesamten Brutto- bzw. Nettoeinkommen hat das Zehntel der Schleswig-Holsteiner mit den niedrigsten Einkommen (1. Dezil)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Bei Zusammenveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkommen “ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 des Zehntels der Schleswig- Holsteiner mit den niedrigsten „Bruttoeinkommen“ in % Anteil am „Nettoeinkommen “ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 des Zehntels der Schleswig-Holsteiner mit den niedrigsten „Nettoeinkommen “ in % 2014 1,90 2,26 2013 1,80 2,15 2012 1,78 2,13 2011 1,73 2,07 2010 1,72 2,06 2009 1,68 1,99 2008 1,58 1,98 2007 1,61 2,00 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkommen “ (i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) 4 des Zehntels der Schleswig- Holsteiner mit den niedrigsten „Bruttoeinkommen“ in % Anteil am „Nettoeinkommen “ (nach Abzug der auf das zvE entfallenden Einkommensteuer verbleibender Betrag) 4 des Zehntels der Schleswig-Holsteiner mit den niedrigsten „Nettoeinkommen “ in % 2014 1,40 1,64 2013 1,29 1,47 2012 1,27 1,22 2011 1,26 1,37 2010 1,22 1,33 2009 1,15 1,22 2008 1,09 1,36 2007 1,08 1,35