SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4145 18. Wahlperiode 16-05-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Mittel für Straßenerhaltung und Radverkehr im Kreis Segeberg Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat am 21. März 2016 angekündigt, dass den Kommunen in 2016 knapp 35 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. 1. In welcher Höhe werden dem Kreis Segeberg in diesem Jahr Mittel für den kommunalen Straßenbau zufließen und aus welcher Finanzierungsquelle? Antwort: Im Rahmen der Projektförderung des kommunalen Straßenbaus stellt das Land dem Kreis Segeberg in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 1.597.600,00 Euro zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG- SH) sowie nach § 15, Abs. 3, Finanzausgleichsgesetz (FAG). 2. Welche Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen werden aus diesen Mitteln finanziert ? Drucksache 18/4145 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Der Einsatz dieser Fördermittel ist für nachfolgende Projekte des Kreises Segeberg vorgesehen: - Deckenerneuerungen 2015 (K48, K79 und K111), - Bau eines Radweges zwischen den Orten Großenaspe und Bimöhlen (K 111), - K92/K4, Ausbau mit Radweg zwischen Weede und Geschendorf, 1. Bauabschnitt , - K52, Ausbau der Ortsdurchfahrt Rickling, - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme am Bahnübergang Wakendorf I (K8) in Bahn-km 111,854 DB-Strecke Neumünster-Bad Oldesloe (- Kostenanteil -), - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme am Bahnübergang Altengörs I (K84) in Bahn-km 108,202 DB-Strecke Neumünster-Bad Oldesloe (- Kostenanteil -), - Deckenerneuerung 2015 (K109), - Deckenerneuerung 2015 (K88), - Deckenerneuerung 2015 (K91, Ortsdurchfahrt Negernbötel), - Deckenerneuerung 2016 (K3), - Deckenerneuerung 2016 (K102). 3. Welche vom Kreis Segeberg angemeldeten Projekte wurden bei der Förderung nicht berücksichtigt, und warum nicht? Antwort: Von den für dieses Jahr angemeldeten Deckenerneuerungen des Kreises Segeberg konnte die Einzelmaßnahme K 66 nicht im Förderprogramm 2016 berücksichtigt werden. Ursächlich hierfür waren die nur begrenzt verfügbaren Fördermittel, in deren Folge alle landesweit beantragten Erhaltungsmaßnahmen einer Bewertung und Reihung nach den Parametern Netzfunktion, Verkehrsbelastung und ÖPNV-Relevanz zu unterziehen waren. Im Ergebnis konnten nicht alle Deckenerneuerungen die beantragte Förderung erhalten. 4. Welche Mittel sind dem Kreis Segeberg in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils zur Verfügung gestellt worden? Antwort: In dem genannten Zeitraum hat der Kreis Segeberg im Rahmen der Projektförderung GVFG-SH-/FAG-Fördermitteln in Höhe von 3.474.800,00 Euro (2013), 4.207.200,00 Euro (2014) und 2.263.500,00 Euro (2015) erhalten.