SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4148 18. Wahlperiode 16-05-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sondervermögen Breitband Vorbemerkung der Landesregierung: Eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist für die wirtschaftliche, strukturelle und gesellschaftliche Entwicklung der Regionen von großer Bedeutung. Die Landesregierung hat dieser Tatsache mit ihrer Breitbandstrategie vom März 2013 Rechnung getragen . In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Breitbandausbau nicht in allen Regionen eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen selbst erfolgt, sondern dass es auch staatlicher Unterstützung und Förderung bedarf. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag im Rahmen des Beschlusses über den Haushalt 2014 unter anderem die Bereitstellung von 14 Mio. € für Maßnahmen zur Verbesserung der Datenübertragung beschlossen. Dieses Sondervermögen Breitband hat drei Verwendungszwecke: Zinssubventionierungen für Breitbandkredite (7 Mio. €), Kofinanzierung von EU-, Bundes- oder Landesprogrammen im Breitbandbereich (6 Mio. €) und Förderung weiterer Projekte, die der Umsetzung der Ziele der Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein dienen (1 Mio. €). Das Sondervermögen Breitband wurde / wird aufgestockt mit dem Landesanteil an den Erlösen aus der Versteigerung der Digitalen Dividende II Drucksache 18/4148 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 (insgesamt 21,3 Mio. € in drei Tranchen in 2015, 2016 und 2017). Hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel hat das Kabinett am 08.09.2015 beschlossen, diese auf Basis der Vorgaben des entsprechenden Errichtungsgesetzes dem Sondervermögen Breitband mit folgenden Festlegungen zuzuführen: Aufstockung des Zinssubventionierungsprogramms (7 Mio. €), Kofinanzierung des Bundesprogramms Breitbandförderung (5 Mio. €) und Schaffung eines Landes-Backbone-Netzes (9,3 Mio. €). 1. Welche Summen wurden in den Jahren 2014 und 2015 jeweils dem Sondervermögen Breitband zugeführt? Antwort: In 2014 wurden dem Sondervermögen 14.000.000,00 € und am 21.12.2015 wurden aus der Digitalen Dividende II weitere 10.808.025,39 € zugeführt. 2. Welche Summen sind in den Jahren 2014/2015 aus dem Sondervermögen Breitband abgeflossen und für welche Zwecke? Antwort: In 2014 sind 7 Mio. € in ein Zinssubventionsprogramm für Investitionen für den Breitbandausbau bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein geflossen. In 2015 hat es keine Entnahmen gegeben. 3. Welchen Stand hat das Sondervermögen Breitband zum 31.12.2015 und zum 01.05.2016? Antwort: Stand 31.12.2015 = 17.803.025,39 €, Stand 01.05.2016 = 17.803.025,39 €. 4. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem Sondervermögen Breitband lagen 2014 und 2015 jeweils vor und mit welchen Fördersummen? Antwort: Es lagen 4 „Anträge“ aus dem Jahr 2015 vor, die alle bewilligt wurden. 5. Wie viele Bewilligungen auf Förderung aus dem Sondervermögen Breitband wurden 2014 und 2015 jeweils ausgesprochen und mit welchen Fördersummen ? Antwort: Aus dem Sondervermögen Breitband wurden 4 Projekte (alle aus dem Jahr 2015) mit einem Gesamtfördervolumen von 317.511,69 € bewilligt. 3 6. Wie viele „Vormerkungen“ auf Förderung gab es 2014 und 2015 und mit welchen Fördersummen? Antwort: Es lagen 4 „Vormerkungen“ vor, die alle bewilligt wurden. 7. Wie viele Anträge, Bewilligungen oder „Vormerkungen“ auf Förderung mit welchen Fördersummen gab es bisher im Jahr 2016? Antwort: Aus dem Sondervermögen Breitband wurden bisher 2 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 62.652,00 € bewilligt. Ein weiteres Projekt („Querung NOK“) ist derzeitig in Beratung. Konkrete Daten liegen hierzu noch nicht vor. 8. In welcher Höhe wurden seit 2014 aus dem Sondervermögen Breitband bisher Zinsen erwirtschaftet? Wofür werden / wurden diese verwendet? Antwort: Aus dem Sondervermögen konnten bisher keine Zinsen erwirtschaftet werden.