SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4150 18. Wahlperiode 17.05.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Befristete Arbeitsverträge im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa. 1. Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa verfügen aktuell über befristete Arbeitsverträge und wie hoch ist der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten? Antwort: Als Gesamtzahl der Beschäftigten wird die Gesamtzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verstanden. Zurzeit sind im Geschäftsbereich 264 Mitarbeiter/innen mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 4,83% der Beschäftigten im gesamten Geschäftsbereich. Drucksache 18/4150 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele der unter 1. genannten Mitarbeiter sind schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt? Antwort: 14 Mitarbeiter/innen. 3. Wie viele der Verträge der unter 1. genannten Mitarbeiter sind a) sachgrundlos befristet und b) mit Sachgrund befristet? Antwort: zu a) 15 Verträge ohne Sachgrundbefristung; zu b) 249 Verträge mit Sachgrundbefristung. 4. Wie viele Neueinstellungen des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa gab es in den Jahren 2014 und 2015 jeweils und wie viele hiervon erfolgten mit befristeten Arbeitsverträgen? Antwort: 2014 Neueinstellungen gesamt davon schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Beschäftigte Neueinstellungen mit befristeten Arbeitsverträgen davon schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Beschäftigte 181 7 165 4 2015 Neueinstellungen gesamt davon schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Beschäftigte Neueinstellungen mit befristeten Arbeitsverträgen davon schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Beschäftigte 187 5 171 4 In der Gesamtsumme enthalten sind u.a. die Mitarbeiter/innen im Projekt „Schnellerfassung von Denkmälern in Schleswig-Holstein“ sowie in den Grabungsprojekten im Rahmen der archäologischen Denkmalpflege. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4150 3 5. Wie viele der unter 4. genannten Neueinstellungen erfolgten mit schwerbehinderten Mitarbeitern oder mit Mitarbeitern, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wie lange ist der durchschnittliche Befristungszeitraum der Verträge der unter 1. und 4. genannten Mitarbeiter Antwort: Der durchschnittliche Befristungszeitraum umfasste bzw. umfasst etwa 12,2 Monate. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Befristungsdauer ist anzumerken, dass die einzelnen Grabungsprojekte im Rahmen der archäologischen Denkmalpflege sehr unterschiedliche Umfänge aufweisen. Dies führt dazu, dass zum Teil auch kurzzeitige Beschäftigungen erforderlich sind bzw. waren. 7. Wie hoch ist die Quote der Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen in den übrigen Ministerien und der entsprechende Anteil von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung oder von Mitarbeitern, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind? Antwort: Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die Staatskanzlei bzw. die jeweiligen Ministerien, ausdrücklich nicht auf den jeweiligen Geschäftsbereich . • Staatskanzlei: Die Quote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen beträgt 4,91%. Es sind keine Mitarbeiter/innen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeiter/innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt. • Ministerium für Schule und Berufsbildung: Die Quote der Mitarbeiter/innen mit befristeten Arbeitsverträgen im Ministerium beträgt 2,65%. Bei den befristet eingestellten Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen handelt es sich bis auf einen Fall ausschließlich um studentische Aushilfskräfte. Es sind keine Mitarbei- Drucksache 18/4150 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 tern oder Mitarbeiterinnen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt. • Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Die Quote der Mitarbeiter/innen mit befristeten Arbeitsverträgen im Ministerium beträgt 1,52%. Es sind keine Mitarbeiter/innen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeiter/innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt. • Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Im Ministerium beträgt die Quote der befristet Beschäftigten 1,1%. Es sind keine Mitarbeiter/innen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeiter /innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt. • Finanzministerium: Auf den Stichtag 01.05.2016 sind im Ministerium 1,7% der Mitarbeiter /innen mit einem befristeten Vertrag beschäftigt. Es sind keine Mitarbeiter/innen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeiter/innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt . • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie: Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse beträgt 2,7%. Es sind keine Mitarbeiter/innen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeiter /innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt. • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung : Der Anteil befristeter Arbeitsverträge im Ministerium beträgt 5,28%. Es sind keine Mitarbeiter/innen mit Schwerbehinderung oder Mitarbeiter /innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, befristet beschäftigt.