SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4152 18. Wahlperiode 2016-05-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Einsatz von Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten der Polizei 1. Wie viele Personen in Schleswig-Holstein sind aktuell zu Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten der Polizei gemäß § 10 POG bestellt und aus welchem Grund erfolgte die Bestellung jeweils? Antwort: a.) Hilfsbeamtinnen und -beamte im Dienst der Landespolizei: 13 Personen wurden 2016 bestellt. Die Bestellung erfolgte ausschließlich für die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Angelegenheiten im Rahmen der Schwerlast- und Gefahrguttransportbegleitung . b.) Hilfsbeamtinnen und -beamte im kommunalen Bereich: Durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten wurden zum Zweck der Verkehrsüberwachung im weiteren Sinne auf Antrag der jeweiligen Kommunen bestellt: für die Hansestadt Lübeck 2012 8 Personen für die Stadt Neumünster 2013 5 Personen 2014 4 Personen Drucksache 18/4152 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils aus welchem konkreten Anlass zu Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten der Polizei gemäß § 10 POG bestellt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Qualifikation setzt die Landesregierung für die Bestellung von Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten der Polizei gemäß § 10 POG voraus und welche Maßnahmen zur Aus-, bzw. Fortbildungen sind vorgesehen? Antwort: a.) Hilfsbeamtinnen und -beamte im Dienst der Landespolizei: Im Bereich der Landespolizei wurden/werden Hilfsbeamtinnen und -beamte bisher ausschließlich zur polizeilichen Begleitung von Großraumund Schwertranssporten eingestellt. Es handelt sich dabei entweder um pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte, die bereits über einschlägige Berufserfahrung und die notwendigen Rechts- und Fachkenntnisse verfügen , oder um Personen, die bereits in einem für die Aufgabe förderlichen Beruf tätig gewesen sind (z. B. Berufskraftfahrer). Für letztere wurde ein 14-tägiges Beschulungskonzept entwickelt. Die Ausbildung obliegt den Fachlehrkräften der PD AFB. Alle Hilfsbeamtinnen und -beamte werden ausschließlich in Zweierteams eingesetzt, in denen stets eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter tätig und weisungsbefugt ist. b.) Hilfsbeamtinnen und -beamte im Dienst der Kommunen: Die Fragen zur Qualifikation und die Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung richten sich nach dem jeweiligen Aufgabenbereich der Hilfsbeamtinnen und -beamten und liegen in der Verantwortung der jeweiligen Anstellungskörperschaft . Die Prüfung der Qualifikation erfolgt durch den Träger der Aufgabe. 4. Wie wird im Einzelfall der Bedarf für die Bestellung von Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten der Polizei gemäß § 10 POG ermittelt und auf wessen Initiative erfolgt die Bestellung im Einzelfall? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4152 3 Antwort: Hilfsbeamtinnen und -beamte der Polizei wurden bisher ausschließlich zur polizeilichen Begleitung von Großraum- und Schwertransporten in den Dienst der Landespolizei eingestellt. Der diesbezügliche Bedarf ergab sich deshalb, weil bundesgesetzliche Regelungen, die die Entlastung der Polizei von dieser Aufgabe bewirken sollten, dies bislang nicht im notwendigen Umfang gewährleisten . Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit anderen Ländern auf Bundesebene dafür ein, dass die notwendigen Schritte zur Entlastung der Landespolizei unternommen werden. Soweit es sich um Hilfsbeamtinnen und -beamte der Polizei im kommunalen Dienst handelt, siehe diesbezügliche Antwort zu Frage 1.