SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4154 18. Wahlperiode 17. Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Investitionen im Landeshaushalt Welche nachweisbaren Schritte hat die Landesregierung auf Bundes- bzw. Landesebene unternommen, um die haushaltsrechtliche Festlegungen für Investitionen und jeweiligen Investitionsquoten im Sinne der Regierungsfraktionen zu verändern? Antwort der Landesregierung Keine. Die Investitionsquote bildet das Verhältnis von den nach der Bund/Ländereinheitlichen Haushaltssystematik ausgewiesenen Investitionsausgaben zu den Nettoausgaben des Landes ab. Die haushaltsrechtlichen Festlegungen für Investitionen sind Bund/Länder-einheitlich in § 10 Absatz 3 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz und daraus wortgleich für Schleswig-Holstein übernommen in § 13 Absatz 3 Nr. 2 Landeshaushaltsordnung geregelt. Änderungen dieser Regelungen sind nicht beabsichtigt und für eine sachgerechte Bewertung der Ausgaben des Landes auch nicht erforderlich . Drucksache 18/4154 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Für eine sachgerechte Bewertung der wachstums- und nachhaltigskeitswirksamen Ausgaben im Landeshaushalt ist eine Einordnung einzelner Ausgaben in als traditionell zu definierende Investitions- oder Sachausgaben unerheblich. Die gemäß der Haushaltssystematik definierten Investitionsausgaben lassen andere investiv wirkende Ausgaben, die systematikbedingt den Personalausgaben oder Zuweisungen, u.a. an die Hochschulen, zuzuordnen sind, außerhalb der Betrachtung, obwohl auch mit diesen Ausgaben positive Wachstumseffekte erzielt werden können. Mit Blick auf die Investitionsquote gilt zudem, dass die Investitionsquote – unter sonst gleichen Bedingungen – allein deshalb geringer ausfällt, wenn der Bund zusätzliche Mittel zur Entlastung der kommunalen Ebene, z.B. Grundsicherung, zur Verfügung stellt, die durch den Haushalt des Landes lediglich durchgeleitet werden. Die Landesregierung wird daher weiter dafür werben, dass die politische Diskussion sich nicht nur auf die engen haushaltssystematischen Begrifflichkeiten beschränkt, sondern alle relevanten Aspekte und Gesichtspunkte im Prozess gesehen werden.