SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4155 18. Wahlperiode 17.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein I 1. Verfügen Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg oder die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH über einen Time-out-Raum? Wenn ja: Wie wird das Vorhalten dieser Maßnahme begründet? Wenn nein: Gab es in diesen Einrichtungen früher einen Time-out-Raum? Wann und mit welcher Begründung wurde er abgeschafft? Antwort: Dem Landesjugendamt (LJA) liegen außerhalb der aktuellen Beschwerden keine Informationen über die Existenz eines Time-out Raumes oder eines anders gearteten „Spezialraumes“ zur Isolation von Kindern und Jugendlichen vor. Bei den bisherigen örtlichen Prüfungen konnten in den Einrichtungen der o.g. Träger – auch in Gesprächen mit verschiedenen Betreuten – keine Anhaltspunkte für einen solchen Raum gefunden werden. 2. Werden Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg oder in der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH in einer Eingangsphase isoliert? Wenn ja: Wie wird das begründet? In welcher Form erfolgt die Isolierung? Wie lange dauert sie? Sind auch Eltern und Verwandte von dieser Maßnahme erfasst oder betroffen? Antwort: Dem LJA liegen aktuell keine Erkenntnisse über eine Isolation von Kindern und Jugendlichen in den o.g. Einrichtungen vor. Die vorliegenden und genehmigten Konzepte der Einrichtung sehen entsprechende Maßnahmen nicht vor. Drucksache 18/ 4155 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Im Rahmen einer Beschwerde zur Einrichtung der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH erreichte die Heimaufsicht im April 2016 die Meldung über eine „Kontaktsperre“ einen einzelnen Betreuten der Einrichtung betreffend . Der Kontakt zu einem Elternteil sei eingeschränkt worden. Die Sachlage wurde umgehend mit dem Träger der Einrichtung und dem fallzuständigen Jugendamt in Hamburg Eimsbüttel erörtert. Es stellte sich heraus, dass Sorgerechtsstreitigkeiten hier mit berücksichtigt werden müssen. Der Träger der Einrichtung und das zuständige Jugendamt teilten mit, dass die getroffenen Maßnahmen mit allen Beteiligten (Jugendamt, Verfahrens- und Umgangspfleger, sorgeberechtigter Elternteil) abgestimmt seien. 3. Sind dem Ministerium bzw. dem Landesjugendamt Fälle aus den Einrichtungen des Trägers Therapiezentrum Rimmelsberg bekannt, in denen Regelverstöße mit Essensentzug oder anderen Reglementierungen beim Essen geahndet wurden? Antwort: Die Ergebnisse der örtlichen Prüfung vom 10. Juli 2015 wegen verschiedener Beschwerden , u.a. „Losertisch“ und Essensreglementierung führten zu einer umfangreichen Intervention der Heimaufsicht. Im Rahmen dieser örtlichen Prüfung konnten sich die Mitarbeiter/innen der Heimaufsicht ein umfangreiches Bild machen. Die Beschwerden über den „Losertisch“ ließen sich hinreichend verifizieren, die Sanktionierung von Grundbedürfnissen nicht (Essensentzug). Es wurden trotzdem – aus Gründen der Gefahrenabwehr auch ohne konkret belegte und nachgewiesene Mängel – einzelne Vorgehensweisen präventiv untersagt. 4. Sind dem Ministerium bzw. dem Landesjugendamt Vorfälle aus den Einrichtungen der beiden vorgenannten Träger bekannt, in denen sich Kinder bzw. Jugendliche über Gewaltanwendungen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern beschwert haben, z. B. in Form des Zubodenbringens, das aus der Haasenburg als „Begrenzung“ bekannt ist? Antwort: Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg: Der Heimaufsicht des Landesjugendamtes sind Beschwerden bekannt, in denen Betreute sich über Gewaltanwendungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschweren . Im Zusammenhang mit einer Beschwerde, die hier am 01. Dezember 2015 einging, wurde der Vorwurf erhoben, dass Mitarbeiter einen Jugendlichen ca. 2 Stunden auf den Boden gedrückt haben sollen. Der Betreute ist dem Landesjugendamt nicht bekannt. Ebenso konnte der „Tatzeitraum“ nicht weiter eingegrenzt oder konkretisiert werden. Aus der Beschwerde selbst war erkennbar, dass die Beschwerdeführer in der Zeit von 2010 bis Juli 2015 vor Ort untergebracht waren. Im Rahmen einer örtlichen Prüfung vom 01. Dezember 2015 führte die Heimaufsicht auch hierzu Gespräche mit Betreuten der Einrichtung. Ferner wurden der Träger und die betroffenen Mitarbeiter im Nachgang um Stellungnahme gebeten. Die Vorwürfe ließen sich bei diesen Maßnahmen nicht weiter erhärten. Dennoch wurde mit dem Träger umfangreich das Spannungsfeld bei Interventionen im Rahmen von Eigenund Fremdgefährdung aufgearbeitet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4155 3 Einrichtungen Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH: Der Heimaufsicht des Landesjugendamtes sind Beschwerden bekannt, in denen Betreute sich über Gewaltanwendungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beklagen . Bei den hier vorliegenden Beschwerden geht es insbesondere um Vorfälle, in denen Betreute in Krisensituationen festgehalten worden sind. Allen Hinweisen und Beschwerden auf solche kurzzeitigen Fixierungen ist nachgegangen worden. Im Ergebnis war für die Heimaufsicht nicht erkennbar, dass die Maßnahmen nicht ausschließlich zur Verhinderung von Eigen- und Fremdgefährdungen erforderlich waren. Hinweise darauf, dass langfristige Fixierungen vorgenommen worden sind, konnten bislang nicht bestätigt werden. Die Heimaufsicht geht den erhobenen Vorwürfen weiter nach.