SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4156 18. Wahlperiode 17.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein II 1. Die Untersuchungen zu der dem Friesenhof vergleichbaren Einrichtung Haasenburg in Brandenburg haben die Praxis des so genannten „Provozierens“ identifiziert. Dieses diente nach Aussagen dortiger Mitarbeiter dazu, „die Belastbarkeit von Jugendlichen zu testen“ und führte bei „unangemessenen“ Reaktionen der Kinder bzw. Jugendlichen zum Niederbringen der Betroffenen. Vergleichbare Vorwürfe wurden auch von Mädchen aus dem Friesenhof erhoben. Sind dem Ministerium bzw. dem Landesjugendamt Beschwerden bzw. Vorfälle aus den Einrichtungen der Träger Therapiezentrum Rimmelsberg bzw. Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH bekannt, in denen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern dieses „Provozieren“ angewandt wurde? Antwort: Eine solche Praxis ist dem Landesjugendamt (LJA) aus den Einrichtungen nicht bekannt . Ein derartiger Vorwurf wurde erstmalig in einer Beschwerde vom 07. April 2016 in Bezug auf die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH erhoben, wurde aber durch die bisherigen Prüfungen nicht bestätigt. 2. Wird in Einrichtungen dieser beiden Träger Sport als Strafmittel eingesetzt? Antwort: Die Nichtteilnahme am Sport wurde in der Einrichtung Seeland der Kinder- und Jugendhilfe Rimmelsberg mit negativen Punkten versehen, die wiederum zu Sanktionen führen konnten. Dies wurde durch die Heimaufsicht im Rahmen einer örtlichen Prüfung im August 2015 untersagt. Drucksache 18/ 4156 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wird in Einrichtungen dieser beiden Träger Taschengeldentzug als Strafmittel eingesetzt ? Antwort: Nach den dem LJA vorliegenden Informationen wurde in der Einrichtung Seeland der Kinder- und Jugendhilfe Rimmelsberg im Rahmen der negativen Vergabe von Punkten und aus disziplinarischen Gründen Taschengeldentzug eingesetzt. Dabei sei das Geld zurückgehalten und an einem anderen Termin ausgezahlt worden. Dies wurde durch die Heimaufsicht untersagt. 4. Gibt es in Einrichtungen dieser beiden Träger Kontaktverbote außerhalb der Eingangsphase ? Bitte für beide Träger und ihre Einrichtungen getrennt auflisten und Begründungen bzw. davon betroffene Personengruppen nennen. Antwort: Es liegen dem LJA keine Informationen über ein allgemeines Kontaktverbot vor. Lediglich in einem hier bekannten Fall wird in der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH ein derartiges Kontaktverbot im Einvernehmen mit dem Jugendamt und dem sorgeberechtigten Elternteil gegenüber dem nichtsorgeberechtigten anderen Elternteil durchgesetzt. 5. Wird in Einrichtungen dieser beiden Träger der ein- und/oder ausgehende Schriftverkehr kontrolliert? Wenn ja: Wie und in welcher Form? Bitte für beide Träger und ihre Einrichtungen getrennt auflisten und Begründungen nennen. Antwort: In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Rimmelsberg gibt es nach Kenntnis des LJA keine Kontrolle des ein- oder ausgehenden Schriftverkehrs. In Einrichtungen der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen GmbH wurde bei einer örtlichen Prüfung im Juni 2015 von einigen Betreuten vorgetragen , dass ihre Briefe zwar nicht vollständig von Mitarbeitern gelesen, aber „überflogen “ worden seien. Dies war dem Geschäftsführer nach eigenen Angaben nicht bekannt und von ihm auch nicht gewollt. Eine Abfrage bei den zu diesem Zeitpunkt noch aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen habe dieses auch nicht bestätigt. Dem Geschäftsführer wurde deutlich gemacht, dass das Briefgeheimnis der Jugendlichen zu wahren ist.