SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4161 18. Wahlperiode 16-05-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Dornquast und Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Realistischer Bauzeitenplan für A7 Ausbau ist erforderlich II Vorbemerkung der Fragesteller Zu unserer Kleinen Anfrage vom 29.03.16 „Realistischer Bauzeitenplan für A7 Ausbau ist erforderlich (Drs. 18/3990) möchten wir nachfragen. 1. Was versteht die Landesregierung unter den unter 2. der Antwort genannten "planungstechnischen Schwierigkeiten"? Bitte für jedes der von verzögerten Fertigstellungen betroffenen Brückenbauwerke und Durchlässe mit Angabe der jeweiligen Kilometer darstellen. Antwort: Im Hinblick auf die Verkehrsumlegungen auf die Richtungsfahrbahn Süd in den derzeit im Bau befindlichen Bauabschnitten ergeben sich zeitliche Veränderungen , da sich die Brückenbauarbeiten in diesen Abschnitten verzögert haben. Dabei handelt es sich um folgende Autobahn-Bauwerke (Bauwerke im Zuge der Autobahn): Bauabschnitt 1 Bauwerk 501 (Querung Aalbek); Kilometer 89+751; Bauwerk 418 (Querung Kreisstraße 11); Kilometer 91+041; Bauwerk 416 a (Querung Stover Graben); Kilometer 92+743. Bauabschnitt 3 Bauwerk 401 (Querung Flottbek); Kilometer 104+690; Bauwerk 313a (Querung Meiereigraben); Kilometer 106+981; Bauwerk 308 (Querung Osterau); Kilometer 111+609. Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Bauabschnitt 5A Bauwerk 208 (Querung Landesstraße 326); Kilometer 126+119. Bauabschnitt 5B Bauwerk 202 (Querung Moortwiete); Kilometer 131+429; Bauwerk 201 (Querung Bahnstraße Ellerau); Kilometer 132+017. Die Verzögerungen aufgrund „planungstechnischer Schwierigkeiten“ beziehen sich auf den Prozess der Erstellung der Ausführungsplanung und deren Baufreigabe insbesondere in der Anfangsphase des umfangreichen ÖPP-Projektes . Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen, um die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen. D.h. im Hinblick auf die Ingenieurbauwerke, dass für jeden baulichen Zwischenzustand (vom Abriss des alten Bauwerks über die Gründung bis zum Geländer) durch verschiedene Beteiligte die Ausführungsunterlagen aufzustellen, in statischer, konstruktiver und allgemein technischer Hinsicht zu prüfen und freizugeben sind. Die Prozesse wurden bereits in 2015 projektintern deutlich optimiert und effizienter gestaltet. Das gilt im Übrigen auch für die vier folgenden noch in Bau befindlichen Überführungsbauwerke: Bauabschnitt 1 Bauwerk 416 - Prehnsfelder Weg; Kilometer 93+261. Bauabschnitt 5A Bauwerk 203 - Kreisstraße 24, Kadener Weg; Kilometer 130+239; Bauwerk 213 - Wirtschaftsweg Schirnau; Kilometer 123+203. Bauabschnitt 5B Bauwerk 103 - Straßenzug „Am Hagen/Spann“; Kilometer 141+286.