SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4162 18. Wahlperiode 2016-05-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Hans Hinrich Neve (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Sachstand Jugendberufsagenturen Vorbemerkung der Fragesteller: In der Stadt Neumünster wurde Ende Februar 2016 die erste Jugendberufsagentur ihrer Bestimmung übergeben. Ministerin Ernst hatte in diesem Zusammenhang angekündigt , dass drei weitere Jugendberufsagenturen in den Kreisen Nordfriesland und Pinneberg sowie in der Landeshauptstadt Kiel noch in diesem Jahr an den Start gehen sollen. Eine Aussage zu den übrigen Kreisen und den kreisfreien Städten wurden nicht gemacht. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Entscheidung über die Errichtung einer Jugendberufsagentur, über ihr Konzept, ihre Finanzierung, ihren Standort, die Ausgestaltung ihrer Arbeit sowie Art und Umfang der Kooperation mit anderen öffentlichen oder privaten Institutionen werden in den einzelnen Regionen jeweils von Kommune, Arbeitsagentur, Jobcenter und den Schulen grundsätzlich in eigener Verantwortung getroffen. Die Landesebene ist an diesem Entscheidungsprozess nicht beteiligt. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hält jedoch im Interesse der Ausbildungs- und Berufschancen junger Menschen die flächendeckende Versorgung mit Jugendberufsagenturen für ein an- Drucksache 18/4162 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 zustrebendes Ziel und fördert seit Sommer 2015 den modellhaften Aufbau von Jugendberufsagenturen im Wege einer Anschubfinanzierung bis zum Jahresende 2016. 1. Wie viele Standorte für Jugendberufsagenturen im Land Schleswig-Holstein sind insgesamt geplant, an welchen Standorten und für welche Regionen sollen diese Standorte jeweils zuständig sein? Antwort: Wie in der Vorbemerkung dargelegt, wird die Entscheidung über die Errichtung einer Jugendberufsagentur nicht auf Landesebene getroffen. Deshalb lässt sich nicht angeben , wie viele Standorte landesweit geplant sind. Die in der Vorbemerkung erwähnte Landesförderung für den Aufbau einer Jugendberufsagentur erhalten die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Neumünster. Der regionale Einzugsbereich der Jugendberufsagenturen entspricht dem der jeweiligen Gebietskörperschaft. Über den Standort entscheiden die Kooperationspartner in eigener Verantwortung; sie berücksichtigen dabei insbesondere die Erreichbarkeit durch die Zielgruppe. 2. Wann werden die nächsten Jugendberufsagenturen an welchen Standorten und für welche örtlichen Zuständigkeitsbereiche eröffnet? Antwort: Unter Hinweis auf die Vorbemerkung können hier nur Aussagen zu den schon in der Antwort zu Frage 1 benannten Kommunen angemacht werden. Die Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen erfolgen in den Kreisen unterschiedlich: So werden in Dithmarschen die Standorte des Jobcenters in Heide, Meldorf und Brunsbüttel in die Planung einbezogen. In Nordfriesland werden die Räumlichkeiten der berufsbildenden Schule in Niebüll für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit genutzt und im Juni 2016 ein zweites Büro der Jugendberufsagentur in Husum eröffnet werden. Der Kreis Pinneberg sieht einen ersten Standort in Elmshorn vor, während der Kreis Schleswig-Flensburg das Berufsbildungszentrum in Schleswig als Standort der ersten Jugendberufsagentur in Betracht zieht. 3 3. Existiert ein Zeitplan hinsichtlich der Standorteröffnungen und wenn ja, wie sieht dieser konkret aus und konnte dieser Zeitplan eingehalten werden? Antwort: Nein, siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 4. Wenn kein Zeitplan existierten sollte, weshalb nicht? Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst die Jugendberufsagentur in Neumünster und wie viele sollen es in den jeweilig geplanten Standorten der Jugendberufsagenturen sein? Antwort: Insgesamt sind in dieser Jugendberufsagentur 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; sie verteilen sich im Einzelnen wie folgt: Das Jobcenter Neumünster ist mit 16 und das Büro der Regionalen Bildungszentren (RBZ) mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendberufsagentur vertreten. Der Allgemeine Soziale Dienst entsendet zwei Halbtagskräfte. Das Berufsberatungsteam der Agentur für Arbeit besteht aus elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Reha-Bereich verfügt über bedarfsgerechte Präsenzzeiten einer Mitarbeiterin. Berufsinformationszentrum und Eingangszone sind mit vier Kräften besetzt. Zusätzlich teilen sich drei RBZ- Beratungskräfte eine Stelle vor Ort. 6. Sollen die Jugendberufsagenturen mit externen Kooperationspartnern zusammen arbeiten und wenn ja, in welchen Bereichen und wie ist diese Zusammenarbeit konkret ausgestaltet? Antwort: Ja. Denn um mehr Jugendliche als bisher direkt nach der Schule in eine berufliche Ausbildung bringen zu können, gehört die Kooperation insbesondere mit Wirtschafts- Drucksache 18/4162 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 verbänden und Kammern zu einer der wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit einer Jugendberufsagentur. 7. Welche weiteren Maßnahmen haben die Landesregierung und andere Stellen der Selbstverwaltung der Wirtschaft ergriffen, um den Übergang von Schule in Beruf verbessern zu helfen? Antwort: Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere: die systematische schulische Berufsorientierung, vor allem auch durch das Berufswahlsiegel als einem Element der Qualitätsentwicklung, die Zusammenarbeit der Schulen mit den Partnern der Jugendberufsagentur, stärkenorientierte Potentialanalysen und die Unterstützung durch qualifizierte Coaching-Fachkräfte ab Klassenstufe 8 im Rahmen des Handlungskonzepts PLuS (Praxis, Lebensplanung und Schule), die Änderung der Datenschutzverordnung Schule, um Daten von Schülerinnen und Schülern zum Zwecke der Förderung der beruflichen Ausbildung, der Aufnahme in ein Ausbildungsverhältnis oder in ein Qualifizierungsangebot an Agenturen für Arbeit und Jobcenter übermitteln zu können. Darüber hinaus ist die Zusammenführung der bisherigen Bildungsgänge „Ausbildungsvorbereitendes Jahr“ und „Berufseingangsklassen“ zur „Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein - AV-SH“ geplant. Eine entsprechende Verordnung befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. 8. Welche Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung, der Organisation und der Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es und wie stellen sich diese konkret dar? Antwort: Eine Übersicht über die Finanzierung, Organisation und Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen in anderen Bundesländern liegt dem Ministerium für Schule und Berufsbildung nicht vor.