SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4163 18. Wahlperiode 2016-05-24 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion Entwicklung einer OER-Strategie Drucksache 18/3969 Federführend ist das Ministerium für Schule und Berufsbildung Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3 Vorbemerkung der fragestellenden Fraktion: Allgemein wird unter „OER“ (Open Educational Resources) eine neue Form von Lehr- und Lernmaterialien verstanden, deren wesentliches Kennzeichen ist, dass der Produzent es den Nutzern auf Grundlage einer bestimmten Art der Lizenzierung gestattet, sein Werk zu bearbeiten und weiterzuverbreiten. 1. Was versteht die Landesregierung konkret unter dem Begriff „OER“? Antwort: Als allgemein anerkannte Definition gilt die im Juni 2012 auf dem UNESCO- Weltkongress zu Open Educational Resources im Rahmen der „Pariser Erklärung “ verabschiedete Begriffsbestimmung. Dieser folgend sind OER „Lehr-, Lernund Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt. Das Prinzip der offenen Lizenzierung bewegt sich innerhalb des bestehenden Rahmens des Urheberrechts , wie er durch einschlägige internationale Abkommen festgelegt ist, und respektiert die Urheberschaft an einem Werk.” Dieser Definition liegt ein umfassender Medienbegriff zugrunde, der nicht durch das Kriterium ‚Digitalität‘ eingeschränkt wird. Dennoch ist klar, dass OER vor allem in digitaler Form die Möglichkeiten des Lehrens und Lernens erheblich erweitern. Der offene Zugang zu Bildungsmaterialien eröffnet neue Möglichkeiten zur Förderung von Bildung und Wissen für alle Menschen und damit zur Teilhabe an der digitalen Informationsgesellschaft. 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Nutzen von OER in Bezug auf a) Schule, b) Hochschule, c) Berufliche Bildung, d) Weiterbildung und e) frühkindliche Bildung? Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort zu a): Auswahl und Einsatz von Unterrichtsmedien und Materialien sind Alltagsaufgaben der Lehrkräfte. Die rechtssichere Möglichkeit, im Unterricht eingesetzte OER- Materialien zu bearbeiten, neu zusammenzustellen und so gestaltete Unterrichtseinheiten ohne Einschränkungen an andere weitergeben zu können, erschließt neue Möglichkeiten der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung. Langfristig ist so eine erhöhte Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen, direkt nutzbaren Lernmaterialien zu erwarten. Im Unterschied zu traditionellen Bildungsmedien können OER auch ohne besondere Einschränkungen den Schülerinnen und Schülern zur Erarbeitung von Inhalten und Unterrichtsbeiträgen zur Verfügung gestellt werden. Auch das Erstellen von internetgestützten Selbstlernangeboten ist problemlos möglich. Mit dieser Entwicklung verbunden werden positive Erwartungen im Hinblick auf Unterrichtsqualität und Differenzierungsmöglichkeiten sowie eine Entlastung der Lehrkräfte . Durch Auswahl, Gestaltung und Distribution von Inhalten mit OER ist zudem von einer Steigerung der Medienkompetenz bei Lehrenden und Lernenden auszugehen. Antwort zu b): Für die Hochschulen sind OER eine zukunftsweisende Möglichkeit, allen Menschen einen freien und gleichberechtigten Zugang zu Bildungsressourcen zu ermöglichen und gleichzeitig die Hochschulen mit ihren Bildungsangeboten öffentlich sichtbar zu machen. So nutzen z.B. die Fachhochschule Lübeck und die angeschlossene oncampus GmbH diese Möglichkeiten bereits für die informelle Bildung, die berufsbegleitende Qualifizierung und die gezielte Förderung des Übergangs in die Hochschule . Die FH Lübeck stellt im Rahmen ihrer OER-Strategie bereits viele Inhalte unter einer offenen Lizenz zur Verfügung. Antwort zu c): In der beruflichen Bildung stehen die Lehrkräfte vor der besonderen Herausforderung , die Unterrichtsmaterialien differenziert nach Berufsfeldern der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung zeitnah und kontinuierlich anzupassen. OER erhöhen potenziell die Verfügbarkeit aktueller Unterrichtsmaterialien, weil sie schnell an aktuelle Normen und Gesetzesgrundlagen angepasst werden und gleichzeitig regionale 5 wirtschaftliche Besonderheiten berücksichtigen können. Mit OER können nicht nur schülerbedingte, sondern auch berufsbedingte Differenzierungen der Lernmaterialien in enger Zusammenarbeit mit den Dualpartnern erfolgen. Wirken die Dualpartner bei der Gestaltung direkt mit, kann die Berufsausbildung noch praxisnäher erfolgen. Insbesondere für Projektarbeiten, für das Erstellen von internet-gestützten Selbstlernangeboten und für die Erstellung von regionalspezifischen Materialien werden Vorteile durch OER gesehen. Da Lehrkräfte im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern die Auswahl, Gestaltung und Distribution von Inhalten mit OER bearbeiten, wird das Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des OER-Einsatzes bei Lehrenden und Lernenden geschärft. Antwort zu d): OER-Prozesse werden auch in der Weiterbildung grundsätzlich als innovativ und im Kontext der Digitalisierung des Arbeitens und Lernens als nützlich eingestuft. OER werden in der Weiterbildung begrüßt, da urheberrechtliche Einschränkungen einen massiven Einfluss auf die Nutzung und Überarbeitung von Lernmaterialien haben. So erleichtern offene Lizenzen u.a. die freie Nutzung von Lernmaterialien sowie deren ständige, praxisorientierte Überarbeitung, ermöglichen eine unkomplizierte Aktualisierung sowie die Nutzung eines größeren Spektrums von eingesetzten Unterlagen. Perspektivisch ist darauf hinzuwirken, dass OER zu einem Kulturwandel unter den Dozentinnen und Dozenten führt, in dem sich der kollegiale Austausch und die gemeinsame Erarbeitung und Verbreitung von Material verstärkt. OER hat somit großes Potenzial, zu einer weiteren Qualitätsentwicklung von Lehrmaterialien beizutragen und vor allem die Nutzung digitaler Möglichkeiten voranzutreiben. Wie fast alle digitalen Lerninhalte bringen OER-Angebote in der Einführungsphase in der Regel einen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand mit sich; sie leisten aber perspektivisch durch ihre allgemeine und leichte Verfügbarkeit einen wesentlichen Beitrag für eine größere Bildungsteilhabe. Die Landesregierung hat mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung (KoFW) und insbesondere mit dem Partner oncampus GmbH (Ausgründung der Fachhochschule Lübeck, Institut für Lerndienstleistungen) und der dortigen hohen Expertise im Bereich OER einen kompetenten strategischen Partner gewonnen . Das von der Trägerstruktur her sozialpartnerschaftlich aufgestellte KoFW ist in der Lage, geeignete Instrumente zu identifizieren, um die Fachkräftesicherung und Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Weiterbildung im Land voranzutreiben. OER kann ein solches Instrument werden, das über den Bereich der hochschulischen Bildung hinaus auch in anderen Bildungsbereichen und insbesondere in der Weiterbildung hilfreich sein kann. OER als ein Element der Digitalisierung der Weiterbildung ist zurzeit sowohl ein Thema bei der von verschiedenen Akteuren diskutierten Vernetzung der Weiterbildungsbranche in Schleswig-Holstein als auch Inhalt der zentralen Veranstaltung der Landesregierung und des KoFW zu „Weiterbildung 4.0“ am 29. September 2016, dem Deutschen Weiterbildungstag und zugleich dem 2. Schleswig-holsteinischen Weiterbildungstag (Teilnahme auch online möglich). Antwort zu e): Ein Nutzen von OER für die frühkindliche Bildung wird vor allem für die Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte in beruflichen Schulen, Fachschulen, Fachhochschule und Universitäten gesehen. Die Kindertagesbetreuung ist davon nicht unmittelbar betroffen. 3. Welche Modalitäten prägen den Begriff „OER“ und was kennzeichnet diese Form der Lehr- und Lernmaterialien in besonderer Weise? Antwort: Auch Inhalte mit ‚freier‘ oder ‚offener‘ Lizenz sind nicht gemeinfrei. Ihre Urheber bleiben auch bei einer Veröffentlichung als OER Rechteinhaber. Nach deutschem Recht ist ein völliger Verzicht auf das Urheberrecht nicht möglich. Durch eine offene Lizenz erteilen die Urheber den Nutzern kostenfreie, umfangreiche Nutzungsrechte zur Verwendung ihrer Werke. Die Entscheidung über die Bedingungen und den Umfang der freien Nutzungsmöglichkeiten treffen die Urheber. Um diese Nutzungsmöglichkeiten rechtssicher einräumen zu können, ist es erforderlich, die Materialien offen zu lizenzieren . Als de facto-Standard im Bereich offener Lizenzen haben sich inzwischen die Creative-Commons-Lizenzen etabliert, die verschiedene Lizenzmodule bereitstellen. Eine weitere Vereinfachung und Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist aber unbedingt erforderlich. Unabhängig von der weiteren Entwicklung des Urheberrechts in diesem Bereich müssen OER die folgenden Möglichkeiten der Weiterverarbeitung rechtssicher erlauben: 7 1. Verwahren/Vervielfältigen (Anwendungsbeispiele: Kopien erstellen, archivieren , in Datenbanken verwalten) 2. Verwenden (Anwendungsbeispiele: im Unterricht einsetzen, in Online-Tutorials integrieren, in Lehrfilmen verwenden). 3. Verarbeiten (Anwendungsbeispiele: Formatierungen ändern, Übersetzungen anfertigen, Texte kürzen oder ergänzen, Bildausschnitte anfertigen) 4. Vermischen (Anwendungsbeispiele: Mit anderen offenen Inhalten - z.B. Bildern , Texten, Musik oder Videos - kombinieren) 5. Verbreiten (Anwendungsbeispiele: Veröffentlichen, in Datenbanken oder Lernplattformen einstellen, über soziale Netzwerke verbreiten) (Zusammenstellung in Anlehnung an D. Wiley und J. Muuß-Merholz) 4. Welche Herausforderungen oder Fragestellungen zur Nutzung und Verbreitung von OER kann die Landesregierung benennen und zwar vor a) pädagogischen, b) organisatorisch-institutionellen, c) technischen, d) juristischen und e) wirtschaftlichen Fragestellungen? Antwort: Die im September 2013 eingerichtete gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesforschungsministerium (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema OER hat im Januar 2015 ihren Bericht vorgelegt. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern hat Schleswig-Holstein hier eine umfassende Bund-Länder-Stellungnahme zu Open Educational Resources erarbeitet, die sich auch mit den o.a. Fragestellungen auseinandersetzt. Übergreifend lässt sich feststellen, dass im Hinblick auf eine Verwendung von OER im Bildungsbereich zentrale Fragestellungen zur Qualitätskontrolle , Urheberkennzeichnung und Rechtssicherheit noch nicht zufriedenstellend geklärt sind. Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Antwort zu a): Beurteilung, Erstellung, Veränderung und Verwendung von Lernmaterialien sind Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Von digitalen Medienwelten geprägte Schülerinnen und Schüler und die steigenden Ansprüche an die Individualisierbarkeit der Lernangebote führen zu einem zunehmenden Bedarf an differenzierten und anpassbaren Lernmaterialien. OER bieten in diesem Zusammenhang wie bereits dargestellt erhebliche Vorteile. Lehrende können die Materialien den jeweiligen didaktischen Anforderungen entsprechend gestalten und Lernende können sie weiterbearbeiten. Vor allem aber ermöglichen OER einen einfachen Austausch von Materialien unter Lehrenden und Lernenden und können so eine deutliche Erleichterung bei der Vorbereitung von Unterrichtsstunden, Vorträgen, Seminaren usw. sein. Als geeignetes Instrument um die Zusammenarbeit an Materialien und den Austausch von Materialien an den Schulen in Schleswig-Holstein zu unterstützen, können seit 2015 alle Schulen die datenschutzkonforme Kommunikationsplattform SchulCommSy (https://sh.schulcommsy.de) kostenfrei nutzen. Für einen weiteren Austausch können die Mediathek oder das Fächerportal genutzt werden. Zurzeit ist die Einstellung von Materialien aber nur über die zentrale Administration oder Landesfachberater möglich . Bei allen Systemen, die eine direkte Weitergabe selbst erstellter Materialien ermöglichen , ist die fehlende Qualitätskontrolle eine besondere Herausforderung. Hier ist eine Sensibilisierung der Lehrenden und der Lernenden erforderlich, damit der kritische Umgang mit diesen Materialien zur Selbstverständlichkeit wird. Antwort zu b): Die direkte Weitergabe selbst erstellter Materialien bzw. der Zugriff auf einen bereits vorhandenen und weiterzuentwickelnden Materialienpool könnten Lehrende ggf. in Zukunft bei der Erstellung zielgenauer Lehrmaterialien entlasten. Lernende könnten freie Lernangebote individuell nutzen. Diese Vorteile einer freien OER Distribution kommen aber nur dann zum Tragen, wenn es Standardisierungen und vertrauenswürdige Orte gibt, über die Materialien leicht recherchiert und abgerufen werden können. Für den Bereich der schulischen Bildung ist es in Schleswig-Holstein naheliegend , die vorhandene Mediathek durch entsprechende Eingabemöglichkeiten oder die Integration des Medienangebots eines zentralen Bundesservers zu einem solchen Ort auszubauen. 9 Für die Hochschulen ist eine übergreifende Strategie zu entwickeln, um OER in ihre Aktivitäten zu integrieren und dabei ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, Anreize für Investitionen in die Entwicklung, Beschaffung und Anpassung von qualitativ hochwertigen Lehrmaterialien zu schaffen. Zudem gilt es sicherzustellen, dass Lehrende und Studierende uneingeschränkten Zugang zur nötigen Infrastruktur und Software haben sowie mittels Bewusstseinsbildung, Kompetenzaufbau und gezielter Netzwerkbildung bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kompetenzen aufzubauen , die zur Nutzung von OER notwendig sind. Unter Einbeziehung der IT- Abteilungen und/oder Hochschulbibliotheken sollte ein OER-Repositorium und ein interner Qualitätssicherungsprozess aufgebaut werden. Die Landesregierung sieht sich damit in Übereinstimmung mit der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., die 2015 einen Leitfaden zu Open Educational Resources in der Hochschulbildung herausgegeben hat. (Download: www.unes-co.de/oer-Hochschulbildung.html). Im Anschluss an eine Begriffsklärung geht dieser insoweit auf die vielfältigen Fragestellungen zur Nutzung und Verbreitung von OER ein, als er sie als Handlungsempfehlungen und notwendige Kompetenzen für sämtliche Akteure im Hochschulbereich beschreibt . Antwort zu c): Damit das Potenzial von OER zum Tragen kommt, bedarf es aus technischer Sicht einer standardisierten Lösung, die gewährleistet, dass OER gesichert verfügbar, leicht bearbeitbar, einfach auffindbar und jederzeit erreichbar sind. Die Informationen über Inhalte und pädagogische Nutzungsmöglichkeiten (Metadaten) sollten in bestehende Recherchesysteme, etwa Bildungsserver und Mediendistributionssysteme der Länder, aufgenommen werden. Bei der Vergabe von Metadaten ist eine minimale Standardisierung unbedingt erforderlich, um den Austausch zu gewährleisten, eine zentrale Stelle könnte hier koordinierende Aufgaben übernehmen. Die aus pädagogischer Sicht wünschenswerte Bearbeitbarkeit von OER sollte zudem dadurch gefördert werden, dass die Materialien in technischen Formaten verfügbar gemacht werden, für die es entsprechende frei verfügbare Werkzeuge zur Nutzung gibt. Die Landesregierung unterstützt den Einsatz Open Source Software in diesem Zusammenhang. Auf dem Schulrechner-SH werden in der aktuellen Konfiguration 14 Programme aus dem Bereich Open Source Software genutzt. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass zu Schulungszwecken auch die im allgemeinen, professionel- Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 len Bereich (Berufsumfeld) vorrangig genutzten Software-Lösungen an der Schule zur Verfügung stehen müssen. Antwort zu d): OER müssen unter Beachtung der Urheberrechte der Ersteller, vor allem aber Dritter , rechtssicher erstellt, gespeichert, weitergegeben, vervielfältigt, verändert und in der veränderten Form wieder genutzt werden können. Bei der Einstellung und Änderung von Inhalten muss also durch entsprechende Prüfverfahren gewährleistet werden , dass die einstellende Person auch über die erforderlichen Rechte verfügt und weder Urheber- noch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das überwiegend verwendete Creative-Commons-Lizenzsystem (CC) mit seinen verschiedenen Ausprägungen erfüllt zunächst die Anforderungen an Nutzbarkeit, Änderbarkeit, Kombinierbarkeit und Weiterverbreitbarkeit von OER. Für den alltäglichen Umgang mit OER ist es aber zu kompliziert, da für eine rechtlich einwandfreie Anwendung des CC-Systems zahlreiche Vorgaben exakt eingehalten werden müssen . Zum Beispiel muss für jedes OER-Einzelelement auf einem Arbeitsblatt (remix) die jeweils gültige Lizenz exakt in der vorgeschriebenen Form und an der vorgeschriebenen Position angegeben werden. Wird das OER-Medium zudem verändert - z.B. ein Bildausschnitt gewählt - ist diese Änderung kenntlich zu machen. Durch diese und weitere Vorgaben wird insbesondere die Zusammenstellung neuer Materialien oder vollständiger Lerneinheiten, die als OER weitergegeben werden sollen, sehr aufwändig. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesforschungsministerium (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) ist daher beauftragt im 2. Quartal 2016 Vorschläge für eine einfachere, rechtssichere Lösung vorzulegen. Weiter Informationen hierzu gibt die Beantwortung der Frage 8. Antwort zu e): „Ausgehend von der Tatsache, dass OER zwar umfassend verfügbar und nutzbar sein sollten, ihre Entstehung und Distribution aber unabweisbar mit Kosten verbunden ist, stellt sich die Frage der Geschäftsmodelle, innerhalb derer OER entstehen. Diese beginnen sich derzeit erst zu entwickeln. Die Dynamik des Marktes und damit verbunden mögliche neue Angebotsformen von OER werden entscheiden, welche Geschäftsmodelle sich durchsetzen können. Die öffentliche Hand hat dabei strikte 11 Neutralität zu wahren. Es ist nicht zu erwarten, dass die Nutzung von OER zu einer Reduktion der insgesamt aufzuwendenden Mittel für Lehr- und Lernmittel führt.“ (vergl. Bericht der Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes zu Open Educational Resources (OER) vom 27.01.2015) 5. Welche bereits bestehenden Plattformen im Internet a) kennt die Landesregierung und b) unterstützt die Landesregierung in welcher Weise? Antwort: Das MSB unterstützt seit 2003 die Mediathek des IQSH für Schleswig-Holstein (http://medien.lernnetz.de), welche sämtliche Schulfernsehsendungen, NDR- Produktionen mit Dokumentarcharakter, und für Schleswig-Holstein lizensierte Unterrichtsfilme kommerzieller Anbieter (FWU, MedienLB u.a.) enthält. Das Angebot umfasst ca. 24.000 Medien, davon 12.000 Filme. Damit hält das Land Schleswig- Holstein für seine Schulen das zweitgrößte kostenlos zu nutzende Medienangebot im Bund vor. Für den Erwerb von Nutzungslizenzen von kommerziellen Unterrichtsfilmen steht ein jährlicher Etat in Höhe von 65.000 Euro zur Verfügung. Die Mediathek wird von den Schulen in Schleswig-Holstein stark genutzt. In 2015 wurden 95.289 Dateien, meistens Filme, als Stream betrachtet (37%) oder heruntergeladen (63%). Seit 2015 enthält die Mediathek auch eine OER-Komponente. In Kooperation mit dem Tiroler Bildungsservice werden bei der Suche nach Medien auch Bilder/Fotos angezeigt, die die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler für den Unterricht nutzen und verändern können. Diese stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz (by-ncsa ) in verschiedenen Auflösungen zum Download bereit. Die ca. 35.000 Fotos sind von Pädagogen erstellt und zur Verfügung gestellt worden. Die Bilddatenbank „http://bilder.tibs.at/“ wurde somit komplett in die Mediathek des IQSH integriert. Weitere mögliche OER-Quellen wie Wikimedia Commons u.a. sind bekannt, weisen aber pro Medium durchaus unterschiedliche Lizenzrechte auf, die eine problemlose Verwendung für die Lehrkräfte erschweren. Weitere OER-Angebote, die es im Bund oder in der EU gibt, werden auch zukünftig in die bestehende Mediathek integriert und damit insbesondere den Schulen des Landes zugänglich gemacht. Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 6. Welche Plattformen will die Landesregierung aus welchen Gründen a) aufbauen oder/und b) zukünftig unterstützen? Antwort: An einem Neuaufbau von Plattformen ist aus Landessicht zurzeit nicht gedacht. Digitale OER-Medien unterscheiden sich in technischer Hinsicht nicht von kommerziellen digitalen Medien. Die Bereitstellung von OER lässt sich - wie schon ausgeführt - problemlos über die vorhandene Mediathek realisieren. Nach Auffassung der Landesregierung wäre der Aufbau einer OER-Plattform mit Schnittstellen zu den Mediatheken der Länder auf Bundes- oder EU-Ebene der richtige Weg für die Verbreitung und Weiterentwicklung von OER. Eine zentrale OER- Plattform hätte auch den Vorteil, dass die in Schleswig-Holstein produzierten Medien im Sinne von OER gleich allen Ländern zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Länder gemeinsam werden unter Beteiligung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im zweiten Quartal 2016 Vorschläge vorlegen, auf welche Weise der Aufbau einer neuen bzw. die Unterstützung einer bereits bestehenden länderübergreifenden OER-Plattform realisiert werden kann. 7. Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, um das Thema in welcher Weise zu befördern? Antwort: In Schleswig-Holstein hat der Einsatz von OER-Medien im Schulunterricht gerade erst begonnen. Die Versorgung der Schulen mit überwiegend kostenfreien Unterrichtsmedien (über 24.000) durch die Mediathek ist ausgezeichnet. Diese Medien unterliegen aber ganz regulären Lizenzmodellen, d.h. sie dürfen in der Regel weder unbeschränkt weitergegeben noch bearbeitet werden. Wie bereits ausgeführt, kann seit 2015 über die Mediathek auch direkt auf 35.000 Bilder unter OER-Lizenz zugegriffen werden. Diese Bilder werden derzeit vom Tiroler Bildungsserver bereitgestellt. Mit der in Antwort auf Frage 6 angesprochenen länderübergreifenden Plattform wird das Thema weiter befördert werden. Die Lehrkräfte der Schulen Schleswig-Holsteins werden bereits jetzt in Form von zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen und Webinaren umfassend unterstützt. 13 Folgende Inhalte von Fortbildungen werden angeboten und weiterentwickelt: OER: Lizenzen, Lizenzmodelle Suchen, finden und nutzen von OER-Angeboten im Netz Produktion (Bilder, Audio, Video) von eigenen OER-Angeboten für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler Gemeinsame Materialentwicklung in Lehrerteams OER veröffentlichen Die Landesregierung wird sich auch weiterhin in überregionalen OER-Projekten engagieren . Vom 28. Februar 2016 bis zum 1. März 2016 hat das 1. deutsche OER-Festival in Berlin stattgefunden. Für das OER-Fachforum am 1. März 2016 mit mehr als 200 Besuchern sowie die Verleihung des OER-Award hat die Landesregierung die Räumlichkeiten der Landesvertretung zur Verfügung gestellt. Der Ministerpräsident hat die Schirmherrschaft für das Festival übernommen. Die oncampus GmbH war einer der Mitveranstalter. Vergleichbare Maßnahmen, die der Beförderung von OER dienen, wird die Landesregierung auch weiterhin unterstützen. Sie arbeitet im Rahmen der KMK mit an einer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, die noch in 2016 vorgestellt werden soll. Sowohl für den Schul- als auch den Hochschulbereich wird diese Strategie Aussagen zu OER enthalten. Der Medienkompetenztag 2016 wird im September das Schwerpunktthema OER aufgreifen. Die Planungen sehen zurzeit einen der Hauptvorträge und mehrere Workshops zum Thema OER vor. Das Seminar für Medienbildung der Europa-Universität Flensburg (EUF) plant aktuell ein Projekt zum Thema OER. Im Kern dieses Projekts, für das ein Antrag auf Förderung durch das BMBF gestellt wurde, stehen Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßen für OER. 8. Was tut die Landesregierung, um die Rechtssicherheit bei der Lizensierung von OER zu verbessern? Antwort: Die im September 2013 eingerichtete gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesforschungsministerium (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema OER hat im Januar 2015 ihren Bericht vorgelegt. Gemeinsam mit den anderen Bundeslän- Drucksache 18/4163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 dern hat Schleswig-Holstein auf der 221. Amtschefkonferenz der KMK am 12. Februar 2015 dieser Bund-Länder-Stellungnahme zu Open Educational Resources zugestimmt und den Schulausschuss gebeten, im Rahmen der geschaffenen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im zweiten Quartal 2016 Vorschläge vorzulegen, auf welche Weise mehr Rechtssicherheit bezüglich der Lizensierung von OER realisiert werden kann. Auf dem UNESCO Weltkongress zu Open Educational Resources (OER) wurden bereits 2012 internationale Vereinbarungen gefordert, die „Die weltweite Wiederverwendung , Überarbeitung, Vermischung und Weiterverbreitung von Bildungsmaterialien durch offene Lizenzen ermöglichen, was sich auf eine Reihe von Rahmenbedingungen bezieht, die verschiedene Nutzungsarten zulassen und gleichzeitig die Rechte jedes Urheberrechtsinhabers respektieren.“ (Pariser Erklärung zu OER, Paris am 22. Juni 2012). Unstrittig ist nach Ansicht der Landesregierung, dass das derzeitige Creative- Commons-Lizenzsystem wegen der verbleibenden Unsicherheiten und der aufwändigen Anwendung nicht ausreichend ist. Die Landesregierung wird daher zunächst die Vorschläge der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundesforschungsministerium (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema OER zur Kenntnis nehmen, um auf dieser Grundlage in Abstimmung mit den anderen Bundesländern weitere Maßnahmen zu beraten. Ziel dieser Maßnahmen muss es sein, die Rechtssicherheit bei der Lizenzierung von OER (z.B. durch spezielle OER-Lizenzen) erheblich zu verbessern und zu vereinfachen. 9. Was tut die Landesregierung, um OER weiter zu verbreiten? Welche Werbemaßnahmen unterstützt sie oder wird sie anstoßen? Wie wird sie den Erkenntnisstand zu OER fördern? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7). 10. Wie wird sich die Landesregierung in die europäische und internationale Zusammenarbeit bei OER einbringen? 15 Antwort: Die Landesregierung unterstützt eine Beteiligung an europäischen und internationalen Aktivitäten (z.B. im Rahmen der Open Education Week). Seit 2015 ist über die Mediathek des IQSH auch der Zugriff auf eine OER-Bilderdatenbank des Tiroler Bildungsservers möglich. Weitere Kooperationen mit internationalen OER-Angeboten werden unterstützt. 11. Plant die Landesregierung, eine Informations- und Koordinierungsstelle für OER zu schaffen? Wenn ja, wann und für welche Bereiche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Einrichtung einer Informations- und Koordinierungsstelle für OER im schulischen Bereich ist zurzeit nicht geplant. Das Thema OER wird für den Bereich der schulischen Bildung derzeit im IQSH durch das Sachgebiet 45 (Online lehren und lernen, Mediathek) betreut. Die OER-Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes hat empfohlen eine Informations- und Koordinierungsstelle für OER auf Bundesebene einzurichten. Sofern dieser Empfehlung gefolgt wird, wäre hier natürlich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Sachgebiet des IQSH und der OER-Koordinierungsstelle auf Bundesebene erforderlich.