SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4166 18. Wahlperiode 16-05-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Kommunikations- und Imageberatung der Staatskanzlei und der Ministerien - Nachfrage zu Drs. 18/4012 Vorbemerkung des Fragestellers: Die Kleine Anfrage „Kommunikation- und Imageberatung der Staatskanzlei und der Ministerien“ (Drs. 18/4012) vom 1. April 2016 wurde von der Staatskanzlei unzureichend beantwortet (siehe Frage 4). Auf Nachfrage der FDP-Fraktion hat die Staatskanzlei in einem Schreiben an Herrn Dr. Garg (http://www.fdp-fraktionsh .de/content/tabellarische-darstellung-zur-kleinen-anfrage-kommunikations-undimageberatung ) vom 18. April die erbetene Aufschlüsselung der Beratungsleistungen vorgenommen. 1. Aus welchem Grund wurde ein Vertrag mit der WT.SH „zur Koordination und Durchführung des Auswahlverfahrens für eine geeignete Agentur zur Erstellung und Durchführung einer Marketingkampagne für den Wirtschaftsstandort“ in Höhe von 103.800 Euro geschlossen? Welche Leistungen wurden vereinbart und von der WT.SH erbracht? Wie viele Agenturen waren im Auswahlverfahren und welche Agentur wurde aus welchen Gründen von der WT.SH ausgewählt? Antwort: Im Umsetzungsprozess der Landesdachmarke hat die WT.SH die zusätzliche Aufgabe zur externen Umsetzung der Kampagne „Schleswig-Holstein. Der echte Norden“ für den Wirtschaftsstandort einschließlich Ausschreibung und Durchführung erhalten. Die Aufgaben sind in einem Aufgabenübertragungsvertrag zwischen MWAVT und WT.SH geregelt. Die WT.SH wurde im November 2014 beauftragt, die Zielsetzung der Kampagne, die zentralen Themen und die Zielgruppen festzulegen und die Ausschreibung Drucksache 18/4166 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der Kampagne eigenverantwortlich umzusetzen. Für Teilbereiche der Leistungen hat die WT.SH Nachunternehmer beauftragt (beispielsweise die GM.SH für das technische Ausschreibungsverfahren). Für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen hat die WT.SH brutto 103.768, 00 Euro aus den Mitteln des Standortmarketings erhalten. Nach dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb waren nach Eignungsprüfung insgesamt 5 Agenturen im Auswahlverfahren (Pitch), wovon die Hamburger Agentur KNSK Werbeagentur GmbH das eindeutige Votum der Auswahljury erhielt. 2. Aus welchem Grund erhält die WT.SH im Jahr 2015 zur „Umsetzung, Begleitung und Abwicklung einer landesweiten Standortmarketingkampagne ‚Schleswig- Holstein. Der echte Norden‘“49.400 Euro? Welche Leistungen wurden von der WT.SH erbracht? Hat die WT.SH hierfür u.a. externe Agenturen bzw. Unternehmen beauftragt? Wenn ja, welche? Antwort: Bei den Aufgaben über die Abwicklung und Umsetzung der Kommunikationskampagne (beispielsweise inhaltliche Begleitung der Kampagne, Controlling, Briefing der Agentur, operationelle Umsetzungsschritte usw.) handelt es sich ausnahmslos um zusätzliche Aufgaben der WT.SH, die weder in den Rahmen der institutionellen Aufgaben der WT.SH einzuordnen noch aus dem institutionellen Budget zu finanzieren sind. Daher wurde ein befristeter Aufgabenübertragungsvertrag (1.7.2015 bis 30.6.2017) mit der WTSH geschlossen, der vorsieht, für diese zusätzlichen Aufgaben zusätzliches Personal einzustellen bzw. Aufträge an Dritte zu vergeben. Für die Leistungen aus dem Aufgabenübertragungsvertrag sind für den Kampagnenzeitraum insgesamt brutto 197.540 Euro kalkuliert und vereinbart worden, die in 4 Zahlungsterminen fällig werden. Für 2015 wurden brutto 49.385,00 Euro für die Abwicklung der Kampagne durch die WT.SH fällig. Die zusätzliche Stelle zur Abwicklung der Kampagne wurde im November 2015 besetzt. 3. Aus welchem Grund erhält die WT.SH im Jahr 2016 zur „Umsetzung, Begleitung und Abwicklung einer landesweiten Standortmarketingkampagne ‚Schleswig- Holstein. Der echte Norden‘“ 98.800 Euro? Welche Leistungen wurden von der WT.SH erbracht? Hat die WT.SH hierfür u.a. externe Agenturen bzw. Unternehmen beauftragt? Wenn ja, welche? Antwort: siehe auch Antwort zu Frage 2. Die Mittel in Höhe von 98.770 Euro sind in der zusätzlichen Stelle der WT.SH für die Umsetzung der Aufgabe gebunden. 4. Was hat die Staatskanzlei bewogen, in dem Schreiben an Herrn Dr. Garg die erbetene Aufschlüsselung vorzunehmen, obwohl in der Kleinen Anfrage (Drs. 18/4012) mit dem Hinweis auf „teilweise schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse “ von der konkreten Benennung von Unternehmen und Auftragnehmer abgesehen wurde? Bitte begründen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4166 3 Antwort: Die Informationen über Auftragsvolumina in Verbindung mit der Angabe der Unternehmen sind schutzwürdige Informationen, die wettbewerbsrelevant sind. Die Weitergabe des Namens, der Höhe des Entgelts und der Auftragsbeschreibung erfordert daher die Einwilligung aller Auftragnehmer. Diese war nicht innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit in den Osterferien einzuholen. Zum Schutz dieser Betriebs- und Geschäftsgeheimisse musste deshalb in der Antwort davon abgesehen werden, diese Daten zu benennen. Zeitgleich zur Abgabe der Kleinen Anfrage an den Landtag wurde der Urlaubsvertretung des Fragestellers telefonisch mitgeteilt, dass diese Informationen gern nachträglich zur Verfügung gestellt werden könnten, wenn alle Einwilligungen vorlägen. Für das Schreiben des Chefs der Staatskanzlei an Herrn Dr. Garg vom 18.04.2016 ist diese Einwilligung von allen in der Tabelle genannten Auftragnehmern eingeholt worden.