SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4167 18. Wahlperiode 20.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Spiegel-Artikel vom 30.04.2016 zum „Friesenhof“ Vorbemerkung des Fragestellers: In seiner Ausgabe Nr. 18 vom 30.04.2016 berichtet der Spiegel über einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Kiel vom 26.06.2015, wonach es eine Anweisung oder Bitte vonseiten der Staatsanwaltschaft, die Akten zum damaligen Zeitpunkt nicht oder nur eingeschränkt an den Sozialausschuss herauszugeben, nicht erfolgt sei. Demgegenüber hatte Frau Ministerin Alheit am Tag vor Abfassung dieses Vermerks dem Sozialausschuss die Nichtherausgabe der Akten mit einer solchen Bitte bzw. Anweisung der Staatsanwaltschaft begründet. Nach dem Bericht des Spiegels soll dies ein Sprecher des Ministeriums als Missverständnis erklärt haben. Danach soll Frau Ministerin Alheit nach dem Treffen mit der Staatsanwaltschaft telefonisch mitgeteilt worden sein, dass die Staatsanwaltschaft prüfen wolle, ob eine Weitergabe der Akten die Ermittlungen gefährde. 1. Sind diese Ausführungen des Spiegels richtig? Antwort: Der Pressesprecher des MSGWG hatte gegenüber dem Spiegel den Sachverhalt nicht als Missverständnis erläutert, sondern dem Spiegel die Ereignisse aus Sicht des Ministeriums sinngemäß wie folgt dargestellt: - Am Donnerstag, den 25. Juni 2015 vormittags, hat aufgrund der durch das Ministerium am 24. Juni 2015 eingereichten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein Drucksache 18/ 4167 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Gespräch unter Beteiligung von zwei Mitarbeitern der Abteilung 1 (VIII 1 und VIII 12) des MSGWG sowie vier Vertreterinnen und Vertretern der Staatsanwaltschaft Kiel stattgefunden. - Im Rahmen dieses Gespräches fragten die Mitarbeiter des MSGWG angesichts des Aktenvorlagebegehrens des Sozialausschusses auch, ob im Hinblick auf eine etwaige Gefährdung des Ermittlungserfolges eine Herausgabe der Akten an den Sozialausschuss erfolgen könne. - Es wurde sodann vereinbart, dass die Staatsanwaltschaft für eine erste Sichtung der Akten am nächsten Tag (also am 26. Juni 2015) in das Ministerium kommen sollte . In Anbetracht dieser Absprache war eine förmliche Untersagung durch die Staatsanwaltschaft im Sinne einer Beschlagnahme oder Ähnlichem nicht Gegenstand der Besprechung. - Von den beiden Mitarbeitern des MSGWG ist diese Absprache so verstanden worden , dass bis zu dieser Sichtung der Akten am nächsten Tag eine Überstellung von Akten an den Sozialausschuss nicht erfolgen sollte, um der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit zu geben, zu beurteilen, ob der Ermittlungserfolg durch eine Herausgabe gefährdet sein könnte. - Der Leiter der Abteilung 1 berichtete noch vom Parkplatz der Staatsanwaltschaft Ministerin Alheit – die im Auto auf dem Weg zum Sozialausschuss war – telefonisch von der Besprechung und erklärte, dass mit der Staatsanwaltschaft besprochen worden sei, dass die Staatsanwaltschaft am nächsten Tag im Ministerium erscheinen werde, um die Frage zu beurteilen, ob eine Weitergabe der Akten an den Sozialausschuss die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährden würde. Die Mitarbeiter der Abteilung 1 des MSGWG erinnern angesichts des Zeitablaufes weder zu dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft noch zu dem anschließenden Telefonat mit der Ministerin heute noch den genauen Wortlaut. - Die Ministerin gab den von ihr verstandenen Inhalt der Mitteilung sodann im Sozialausschuss wieder und erklärte, dass die nach Vorgaben des ULD angefertigten Aktenkopien auf Bitte der Staatsanwaltschaft bis zu der vereinbarten Prüfung nicht herausgegeben werden sollten. - Am 26. Juni 2015 vormittags kamen zwei Beamte der Staatsanwaltschaft mit einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes wie vereinbart in das Sozialministerium und sichteten die Akten. - Nach der Sichtung der Akten teilte die Staatsanwaltschaft nach Erinnerung des Leiters der Abteilung 1 des Sozialministeriums mit, dass einer Weitergabe der Akten an den Sozialausschuss nichts entgegenstehe. - Parallel zur Sichtung der Akten erkundigte sich ein Pressesprecher des Sozialministeriums bei der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Kiel telefonisch nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft und bat kurz nach dem Telefonat mit E-Mail vom 26. Juni 2015 darum, „Ihre Pressemitteilung im Falle einer heutigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft“ dem Sozialministerium vorab zur Kenntnis zu geben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4167 3 - Noch am 26. Juni 2015 hat die Staatsanwaltschaft sodann das Ergebnis ihrer Prüfung in einer Presseerklärung mit folgendem Wortlaut bekannt gegeben: „Ermittelnde Beamte haben heute Vormittag in den Räumen des Ministeriums Akten gesichtet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Weiterleitung der Vorgänge an das Parlament (Sozialausschuss) den Ermittlungszweck, nämlich die uneingeschränkte Aufklärung des Sachverhaltes, nicht gefährdet. Dies ist den Vertretern des Ministeriums mitgeteilt worden.“ - Diese Entscheidung hat die Ministerin – auch presseöffentlich – begrüßt und die am 25. Juni 2015 angekündigten und nach Vorgaben des ULD vorbereiteten Akten noch am selben Tag dem Sozialausschuss überstellt. Wie der in dem genannten Artikel zitierte Vermerk der Staatsanwaltschaft zu verstehen ist, entzieht sich der Kenntnis des Sozialministeriums. 2. Wenn ja: Wann und von wem wurde Frau Ministerin Alheit diese telefonische Mitteilung gemacht? Gibt es hierzu einen Telefon-, Akten- oder sonstigen Vermerk? Antwort: Siehe Antwort 1. Ein Vermerk zu dem Inhalt des Telefongespräches zwischen dem Leiter der Abteilung 1 des Sozialministeriums mit Ministerin Alheit konnte bei Durchsicht der Akten nicht gefunden werden. Ein solcher Vermerk ist nach Erinnerung des genannten Abteilungsleiters auch nicht gefertigt worden. 3. Wenn nein: Wann sonst hat die Staatsanwaltschaft erklärt, dass von ihrer Seite keine Bedenken mehr gegen die Herausgabe der Akten an den Sozialausschuss bestehen? In welcher Weise (schriftlich, telefonisch, etc.) erfolgte dies? Falls mündlich oder telefonisch: Gibt es hierzu einen Telefon-, Akten- oder sonstigen Vermerk? Antwort: Mündlich sowie schriftlich per E-Mail am Freitag, 26. Juni 2015 um 12:20 Uhr (durch die Staatsanwaltschaft an das Ministerium überstellte Pressemitteilung) - siehe Antwort 1 und Anlage. Anlage: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. _________________________________________________________________________________________________________ Verantwortlich für diesen Pressetext: Oberstaatsanwältin Birgit Heß | Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel | Schützenwall 31- 35, 24114 Kiel | Telefon 0431 604-3001| Telefax 0431 604-3015 | E-Mail: pressestelle@staki.landsh.de | Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt. 13/2015 Medien-Information 26.06.2015 Strafanzeige des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Auf Grund einer Strafanzeige des Sozialministeriums hat die Staatsanwaltschaft Kiel am 25. Juni 2015 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung sind mögliche Datenveränderungen (§ 303a StGB) und Urkundsdelikte (§§ 267ff StGB). Ermittelnde Beamte haben heute Vormittag in den Räumen des Ministeriums Akten gesichtet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Weiterleitung der Vorgänge an das Parlament (Sozialausschuss) den Ermittlungszweck, nämlich die uneingeschränkte Aufklärung des Sachverhaltes, nicht gefährdet. Dies ist den Vertretern des Ministeriums mitgeteilt worden. Die Ermittlungen im Übrigen dauern an. Weitere Erklärungen werden nicht abgegeben.