SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4169 18. Wahlperiode 23.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Repowering in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Windenergieanlagen wurden in Schleswig-Holstein bisher durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt? Eine Statistik über die Gesamtzeit der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein gibt es nicht. Nach Erhebungen des DEWI wurden in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt 584 Anlagen (365 MW) durch 438 Neuanlagen (1.157 MW) ersetzt. 2. Wie viele Windenergieanlagen wurden im Zuge von Repowering bisher abgebaut? Eine Aussage hierzu ist nicht möglich, da die Daten zum Abbau von Altanlagen im Zuge des Repowerings von der Genehmigungsbehörde erstmalig im Laufe des Jahres 2013 und zunächst nur teilweise erfasst wurden. 3. Wie viele Windenergieanlagen stehen innerhalb der (bislang) vorgesehenen Windvorranggebiete? Welche Regelungen gelten hier für standorttreues und standortverlagerndes Repowering? Der Abwägungsprozess zur Festlegung von Vorranggebieten ist noch nicht abgeschlossen , daher ist eine Berechnung derzeit noch nicht möglich. Es ist vorgesehen, zukünftig in Schleswig-Holstein Wind-Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung auszuweisen. Innerhalb dieser Gebiete ist die Windenergienutzung mit anderen konkurrierenden Belangen im Maßstab des Regionalplans letztabgewogen , so dass sich im Genehmigungsverfahren die Windenergienutzung mit hinreichender Sicherheit durchsetzen wird; dies gilt für die Errichtung von Neuanlagen wie Drucksache 18/4169 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 für das standorttreue und standortverlagernde Repowering von Bestandsanlagen innerhalb von Vorranggebieten bzw. in Vorranggebiete. 4. Wie viele Windenergieanlagen stehen außerhalb der (bislang) vorgesehenen Windvorranggebiete? Welche Regelungen gelten hier für standorttreues und standortverlagerndes Repowering? Der Abwägungsprozess zur Festlegung von Vorranggebieten ist noch nicht abgeschlossen , daher ist eine Berechnung derzeit noch nicht möglich. Außerhalb der zukünftigen Wind-Vorranggebiete wird ein Repowering ausgeschlossen sein, d.h. Bestandsanlagen werden auf den Bestandsschutz beschränkt. Ein standortverlagerndes Repowering wird möglich sein, wenn die Ersatzanlage innerhalb eines Vorranggebietes errichtet wird. Dabei wird angestrebt, zwei Anlagen durch eine zu ersetzen. 5. Plant die Landesregierung, spezielle Windvorranggebiete für das Repowering festzulegen? Ja.