SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4170 18. Wahlperiode 17.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Kosten, Nutzung und Verbreitung von De-Mail 1. Hält die Landesregierung die De-Mail nach wie vor für sinnvoll? Antwort: Ja 2. Wie bewertet die Landesregierung kostenlose und frei verfügbare De-Mail-Alternativen wie PGP oder S/MIME? Antwort: Die Landesverwaltung setzt PGP und SMIME ein und ist bestrebt, die Nutzung verschlüsselter Kommunikation weiter voranzutreiben. Eine De-Mail, die mit Absenderbestätigung versandt wurde, wirkt (siehe zum Beispiel § 3 a Abs. 2 Ziffer 3 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 52 a Abs. 2 Ziffer 3 Landesverwaltungsgesetz) schriftformersetzend. PGP und SMIME sind reine Verschlüsselungsmechanismen, denen aktuell keine schriftformersetzende Wirkung zukommt. Sie sind somit derzeit noch keine Alternativen zu De-Mail. 3. Wie viel Investitionen hat die Landesregierung seit 2010 in die Implementierung der De- Mail-Infrastruktur investiert? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und genauem Einsatzzweck. Antwort: Die Implementierung von De-Mail-in-SH wird seit Ende 2013 vorbereitet. De-Mail-in-SH ist ein Angebot für öffentliche Verwaltungen in Schleswig-Holstein. Dieses ermöglicht ihnen, einen Zugang zum in sich geschlossenen De-Mail-Netz unter Beibehaltung und Nutzung ihrer bisherigen E-Mail-Infrastrukturen zu erhalten. Drucksache 18/4170 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 De-Mail-in-SH ist ein Basisdienst gemäß der Landesverordnung über die Nutzung der Basisdienste des Landes Schleswig-Holstein (LVO eGovBasisdienste) vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. 2015, 363). Zunächst hat das Land – beginnend Ende 2013 - nach entsprechender Beauftragung durch die Verwaltungen, De-Mail-Domains im Rahmen der so genannten Sunrise Phase reservieren lassen. Dabei hat das Land Unterstützung durch Dataport in Anspruch genommen. 2013 Vorbereitende Arbeiten wegen Ende Sunrise-Phase, Einbindung und Registrierung interessierter Kommunen, Vorbereitung Vergabeverfahren De-Mail-in-SH 10.657,50 € Anschließend wurde – ebenfalls über Dataport und mit Unterstützung von Dataport – eine europaweite Vergabe für einen De-Mail-Dienste-Anbieter durchgeführt. 2014 Registrierung Kommunen für Teilnahme an zentraler De- Mail-Infrastruktur Vorreservierung von De-Mail-Domains der teilnehmenden Kommunen Vorbereitung und Durchführung Vergabeverfahren De-Mailin -SH Vorbereitung Verfahrensrüge- bzw. Nachprüfungsverfahren 49.297,50 € Nach Abschluss des Vergabeverfahrens (ausgewählt wurde T-Systems) konnte die technische Planung und Umsetzung beginnen. Außerdem musste die organisatorische Durchführung des Roll-Outs von De-Mail-in-SH erarbeitet und vorbereitet werden. Dies betrifft sowohl die Landesverwaltung und die Justiz als auch die kommunalen Verwaltungen. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für De-Mail-in-SH mussten geschaffen werden. Dazu liegen inzwischen die Nutzungsbestimmungen für den Basisdienst De-Mail-in-SH vor, bei deren Erarbeitung das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die kommunalen Landesverbände beteiligt wurden. Bei diesen Arbeiten unterstützt Dataport das für De-Mail-in-SH verfahrensverantwortliche Zentrale IT-Management SH sowohl in technisch-konzeptioneller als auch in organisatorischer Hinsicht. Die organisatorischen Vorarbeiten sind deutlich umfangreicher als ursprünglich angenommen. 2015 Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, Konzeption der technischen Ausgestaltung der Infrastruktur, Erstellung und Abstimmung der Nutzungsbestimmungen, Abstimmungen und Koordination mit TSI, Vorbereitende Prozessarbeiten, Schutzbedarfsfeststellung und Risikoanalyse, Aufbau Infrastruktur 37.485,00 € Organisatorische Unterstützung 2.660,00 € 2016 Finalisierung Prozessbeschreibungen und Dokumentation, Vorbereitung Test und Freigabe des Basisdienstes De-Mailin -SH, Vorbereitung Rollout 1.757,50 € Da De-Mail-in-SH derzeit noch nicht in Betrieb ist, fallen noch keine Betriebskosten an. 4. Wie ist der aktuelle Stand bei der Einführung und Nutzung der DE-Mail im öffentlichen Dienst? Welche Stellen sind per DE-Mail erreichbar? Antwort: Hierzu liegen keine konkreten Erkenntnisse vor. Welche Behörden aktuell bereits per De-Mail erreichbar sind, kann der folgenden, im Auftrag der AG De-Mail im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung verantworteten Auflistung entnommen werden: http://de-mail.info/verzeichnis.html#typ=Behoerde Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4170 3 5. Was genau versteht die Landesregierung unter einer De-Mail-Domain (Vergl. Drucksache 18/3506)? Antwort: Eine De-Mail-Domain ist eine Third-Level-Domain unterhalb der vom BMI gehaltenen Second-Level-Domain „de-mail.de“. Beispiele: „landsh.de-mail.de“, „kreis-stormarn.de-mail.de“, … . 6. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Nutzung oder die geplante Nutzung von De-Mail durch Schleswig-Holsteinische Kommunen? Antwort: 134 Kommunen bzw. kommunale Verwaltungen haben durch das Land eine oder mehrere De-Mail-Domains reservieren lassen und sind insofern Adressaten des Roll-Outs von De-Mail-in-SH. Inwieweit andere Kommunen oder kommunale Verwaltungen anderweitig bereits De-Mail nutzen, ist nicht bekannt. 7. Wie viele Anbieter haben sich bei der Landesregierung beworben, um die De-Mail- Infrastruktur in Schleswig-Holstein bereitzustellen? Antwort: Zwei 8. Wie viele Anbieter sind nach Kenntnissen der Landesregierung in der Lage, eine De-Mail- Infrastruktur zu implementieren und zu betreiben (zum Beispiel durch eine BSI- Zertifizierung) Antwort: Aktuell gibt es vier De-Mail-Dienste-Anbieter, die durch das BSI akkreditiert sind (siehe auch https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/Akkrediti erte_DMDA/Akkreditierte_DMDA_node.html). Die Akkreditierung bezieht sich auf Postfach-, Versand- und Verzeichnisdienst. Ob dabei alle vier in der Lage wären, eine Gateway-Infrastruktur, wie sie für De-Mail-in- SH notwendig ist, zu implementieren und ggf. auch zu betreiben, ist nicht bekannt.