SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4171 18. Wahlperiode 17.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Kosten, Nutzung und Verbreitung des neuen Personalausweises 1. Hält die Landesregierung den neuen, elektronischen Personalausweis (nPA) für sinnvoll? Antwort: Ja 2. Wie viel Investitionen hat die Landesregierung seit 2006 in die Implementierung der nPA-Infrastruktur investiert? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und genauem Einsatzzweck. Antwort: Jahr Bezeichnung Betrag 2010 Techn. Einbindung des nPA in Serviceportal SH (Government Gateway) 44.000 € 2015 Vertrag Dataport „eID Service und Berechtigungszertifikate für SH“ Betriebsleistung und Administration eines zentralen eID-Service Einmalig: Jährlich: 595 € 6.200 € 2016 Fachverfahren „eID Enabler“ Nutzung des zentralen eID-Service im Serviceportal SH durch externe Verfahren 44.500 € Drucksache 18/4171 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Sind in Schleswig-Holstein Einsatzmöglichkeiten des nPA gegeben, die über die Angebote unter service.schleswig-holstein.de herausgehen? Antwort: Nach § 1 Absatz 2 der Landesmeldeverordnung vom 5. November 2015 kann der nPA für den vorausgefüllten Meldeschein im Zuge der Anmeldung in der Meldebehörde genutzt werden. In Abstimmung mit den Kommunen und mit Dataport wird zurzeit die elektronische Beantragung von Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt unter Nutzung der eID-Funktion des nPA über die Dienste des Schleswig-Holstein-Service vorbereitet. 4. Welche Verwaltungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins in Zukunft über den nPA abwickeln? Bitte aufschlüsseln nach spezifischem Verwaltungsvorgang und Datum der geplanten Einführung. Antwort: Ob für einen Online-Verwaltungsvorgang der nPA genutzt werden muss, entscheidet der jeweilige Fachverfahrensbetreiber. Generell kann bei allen Verwaltungsvorgängen der nPA genutzt werden. Siehe auch Antwort der Landesregierung zu Drs. 18/2926 - vom 23. April 2015 (Drs. 18/3506, S. 141 f.) 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Nutzung oder die geplante Nutzung des nPA durch Schleswig-Holsteinische Kommunen? Antwort: Nein 6. Werden die Kostenersparnisse, die durch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen entstehen, an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben (zum Beispiel durch verminderte Kosten / Bearbeitungsgebühren)? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nicht bekannt