Projekt "Norddeutsche Energiewende 4.0" (NEW 4.0) und Datenschutz Vorbemerkung der Landesregierung: Für das Projekt „Norddeutsche Energiewende - NEW 4.0“ hat sich eine private Allianz für ein Gemeinschaftsmodell von Unternehmen aus Hamburg und Schleswig- Holstein zusammengefunden, um zu zeigen, wie die Energiewende in der Zukunft länderübergreifend funktionieren kann. Dazu hat sich diese Allianz mit einer Vielzahl von Projekten bei der Ausschreibung um eine Förderung der Bundesregierung beworben . Die Projektskizze ist in der ersten Runde auch erfolgreich angenommen worden. Mit dem nunmehr beim Projektträger Jülich eingereichten Vollantrag bewirbt sich NEW 4.0 um die vom Bundeswirtschaftsministerium ausgelobte Förderung von sogenannten Schaufenstermodellen im Rahmen des Förderprogramms "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende". Da die Landesregierung nicht zum Kreis der Projektträger bzw. Antragsteller gehört, beschränken sich die nachfolgenden Antworten auf die der Landesregierung bekannten Informationen. 1. Welche personenbezogenen Daten sollen im Zuge des genannten Projektes verarbeitet werden? Welche Informationen mit Personenbezug in den einzelnen Projekten verarbeitet werden sollen, ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Wird der Energieverbrauch von Privatpersonen im Zeitverlauf elektronisch aufgezeichnet werden (Zählergangmessung)? Wenn ja, in welchem Zeittakt und wie lange erfolgt die Aufzeichnung? SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4173 18. Wahlperiode 2016-05-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Drucksache 18/4173 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Erprobung der Verwendung von intelligenten Messsystemen ist Teil der Ausschreibungskonditionen des Förderprogramms. Die Messungen werden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Aufzeichnungen an den Vorgaben des künftigen Messstellenbetriebsgesetzes orientieren werden. Darüber hinaus können mit den beteiligten Privatpersonen und Betrieben aber auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden. 3. Ist eine Teilnahme auch ohne Aufzeichnung des Energieverbrauchs im Zeitverlauf möglich? Die intelligente Messung und Steuerung des Energieverbrauchs ist ein wesentlicher Schwerpunkt des Förderprojektes. Deshalb ist eine Beteiligung ohne Aufzeichnung des Energieverbrauchs kaum möglich. 4. Wird im Zuge des Projekts auch erforscht, wie die Energiewende bzw. intelligente Netze möglichst ohne Erhebung personenbezogener Daten umgesetzt werden können? Wenn ja, wird um nähere Angaben gebeten. Die Vermeidung der Erhebung personenbezogener Daten ist kein Bestandteil des Förderauftrages. Die künftigen Märkte erfordern nach Ansicht der Landesregierung allerdings Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Daten. 5. Es wird um Auflistung der 45 Einzelprojekte gebeten. Die Bereitstellung einer Liste der Einzelprojekte obliegt der Projektleitung und den Projektpartnern von NEW 4.0. 6. Wird der an den Projektträger gerichtete Vollantrag veröffentlicht werden bzw. dem Landtag zur Verfügung gestellt? Nach Kenntnis der Landesregierung ist der Vollantrag seitens der Projektpartner nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.