SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4175 18. Wahlperiode 2016-05-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Externe Schulevaluation ("Schulfeedback" - "Schul-TÜV") Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat die externe Evaluation von Schulen (genannt „Schulfeedback “ oder „Schul-TÜV“) seit Februar wieder eingeführt, um Schulen „eine fundierte Einschätzung zur Qualität ihrer Arbeit zu geben“. Das Verfahren werde von in Hamburg ausgebildeten Evaluatoren durchgeführt. 1. Von wem wird diese externe Evaluation konkret durchgeführt? Wie viele Evaluatoren gibt es? Antwort: Das Verfahren Schulfeedback.SH wird von einem Team am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) durchgeführt. Derzeit sind zwei Evaluatoren eingesetzt. 2 2. Wie ist (a) die untere Schulaufsicht, (b) das IQSH oder (c) sonstige Institutionen in diese externe Evaluation eingebunden? In welchem Umfang werden Arbeitsstunden bereitgestellt (bitte entsprechend den Unterpunkten aufgliedern)? Antwort: Einen Einblick zum Verfahren gibt das Handbuch Schulfeedback.SH (www.schulfeedback.schleswig-holstein.de). zu a) Die Schulaufsicht kann bereits im Entscheidungsprozess über eine mögliche Teilnahme am Schulfeedback-Verfahren von der Schule eingebunden werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Schulleitung gemeinsam mit der Schulaufsicht der Ergebnisbericht vorgestellt. Eine originäre Aufgabe der Schulaufsicht besteht darin, Schulentwicklungsprozesse der Schulen zu begleiten. Ergebnisse des Schulfeedbacks fokussieren diese Aufgabe, zusätzliche Arbeitsstunden für die Schulaufsicht sind nicht vorgesehen. zu b) Die unter 1. genannten Evaluatoren sind mit voller Stelle am IQSH angebunden. Das IQSH unterstützt die Schulen auf deren Wunsch bei Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung , die an das Schulfeedback anschließen können. zu c) Die evaluierte Schule ist grundsätzlich frei in der Auswahl von Einrichtungen, die für eine passgenaue Beratung und/oder Unterstützung von Unterrichts- oder Schulentwicklungsmaßnahmen in Frage kommen. Anlage neun des Handbuches Schulfeedback .SH (Exemplarische Unterstützungsstrukturen am IQSH, S. 48) stellt Leistungen dar, die in vielen Fällen auch von anderen Trägern angeboten werden. Welche Anbieter und welche Leistungen beansprucht werden, liegt in der gemeinsamen Entscheidung der Schule und der Schulaufsicht. 3. Welche Schulen nehmen an der externen Evaluation teil? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4175 3 Antwort: Grundsätzlich steht die Teilnahme am Verfahren des Schulfeedbacks allen Schulen des Landes offen. Bislang (Stand Mai 2016) wurde das Verfahren an einer Schule abgeschlossen, an einer wird es gerade durchgeführt und an einer weiteren Schule wird die Durchführung vorbereitet. Sechs weitere Schulen haben derzeit ihr Interesse an einer Durchführung bekundet. 4. Wann ist mit ersten Ergebnissen der externen Evaluation zu rechnen? Antwort: Jede teilnehmende Schule erhält nach spätestens vierzehn Tagen einen Bericht zum Schulfeedback. 5. Wie wird das Verfahren der externen Evaluation konkret selbst evaluiert? Antwort: Eine Evaluation des Verfahrens ist mit der Zielsetzung ausgeschrieben worden, das Konzept und die Ergebnisse des Schulfeedbacks zu prüfen. Auf der Grundlage der externen Evaluation des Verfahrens wird über die weitere Umsetzung des Schulfeedbacks entschieden.