SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4178 18. Wahlperiode 2016-05-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Polizeiberichte über mutmaßliche Straftaten mit Flüchtlingsbezug Vorbemerkung: Vertreter der Kieler Polizei äußerten gegenüber dem NDR-Magazin Zapp, es gebe seit Oktober 2015 eine Direktive, der zufolge die Polizei über Straftaten mit Flüchtlingsbezug proaktiv berichte - selbst wenn bei vergleichbaren Taten deutscher Täter nicht berichtet würde. 1. Wie lautet diese "Direktive" im Wortlaut? Antwort: Eine solche Direktive zur Differenzierung nach der Herkunft der Beteiligten gibt es nicht. Zur Erläuterung: In dem NDR-Magazin äußerte der Pressesprecher: „Das ist eine Vorgabe, die die ganze Zeit im Hinterkopf dann vorhanden ist. Das wissen wir, wenn wir irgendwelche Delikte haben mit Flüchtlingsbezug, dann berichten wir darüber, auch wenn wir bei Deutschen nicht darüber berichten würden, dort machen wir es dann.“ Diese Äußerung war missverständlich bzw. inhaltlich nicht korrekt. Die in der Äußerung genannte „Vorgabe“ geht zurück auf eine Leitlinie zur Öffentlichkeitsarbeit , die besagt, dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Flüchtlingsbezug proaktiv zu erfolgen hat. Dies beinhaltet eine initiative Berichterstattung bei öffentlicher Relevanz von Vorfällen. Diese Relevanz ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Dies gilt gleichermaßen für Vorfälle mit und ohne Flüchtlingsbezug.