SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4182 18. Wahlperiode 25.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendbetreuung in Schleswig- Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Durch das BKiSchG wurde das SGB VIII unter anderem dahin geändert, dass die Schaffung geeigneter Beschwerdemöglichkeiten als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis festgeschrieben wurde. Über die tatsächliche Situation hat Frau Ministerin Alheit in der Sondersitzung des Sozialausschusses am 09.05.2016 allgemeine Aussagen getroffen. In wie vielen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendbetreuung in Schleswig -Holstein sind mittlerweile geeignete Beschwerdemöglichkeiten a) konzeptionell und b) faktisch installiert und dem Landesjugendamt dokumentiert? Dazu bitte ich, mir die Antwort in sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual aufzuschlüsseln. Antwort: Für alle nach dem Inkrafttreten des BKiSchG am 01.01.2012 neu gegründeten Einrichtungen ist die Schaffung geeigneter Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens konzeptionell hinterlegt und geprüft worden. Alle bereits bestehenden Einrichtungen wurden im Juni 2012 angeschrieben und aufgefordert, die Konzeption für ihre Einrichtung im Hinblick auf Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten zu überarbeiten und die ergänzten Konzeptionen vorzulegen. Ergänzte Konzeptionen wurden zu den Fachakten genommen. Eine Drucksache 18/ 4182 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 summarische Auswertung kann in der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Zur Unterstützung der Träger und Einrichtungen, demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und Beschwerdeverfahren durch angemessene Qualitätsstandards und beteiligungsorientierte Schutzkonzepte zu gewährleisten, hat das Landesjugendamt in den vergangenen Jahren zahlreiche Informations-, Qualifizierungs - und Praxismaßnahmen angeboten: In 2011/2012 Durchführung eines bundesweit einmaligen Fortbildungs- und Praxiskonzeptes „Demokratie in der Heimerziehung“ zu Alltagsbeteiligung, Beteiligung am Hilfeplan und zu Beschwerdeverfahren in fünf schleswigholsteinischen Heimeinrichtungen. Vorstellung der Ergebnisse des Praxisprojektes im September 2012 auf einer Fachtagung in Kiel und gleichzeitig in der gleichnamigen Broschüre1, die landesweit an alle Heimeinrichtungen kostenfrei versandt wurde. Durchführung der bundesweit ersten sechsmoduligen Weiterbildungsreihe von 25 Fachkräften für Partizipation in der Heimerziehung in 2013/2014; in 2016/2017 folgt die zweite Qualifizierungsreihe. Die Entwicklung gelingender Beschwerdeverfahrens ist u.a. Inhalt der Qualifizierungsreihe. Im Juli 2016 findet bereits zum dritten Mal nach 2012 und 2014 für 65 Heimjugendliche und 30 begleitende Fachkräfte ein zweitägiger Landesjugendkongress für Kinder und Jugendliche aus stationären Einrichtungen der Jugendhilfe statt. Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit beim Jugendkongress 2014 war u.a. das Thema „Beschwerdeverfahren“. Aktuell geplant und bereits in der Presse angekündigt ist eine Konferenz mit den Einrichtungsträgern mit dem Ziel einer selbstverpflichtenden Qualitätsoffensive Heimerziehung . Punkte werden dabei die pädagogischen Standards, Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Transparenz der Einrichtungsträger gegenüber der Heimaufsicht sein. 1 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg): „Demokratie in der Heimerziehung – Dokumentation eines Praxisprojektes in fünf Schleswig-Holsteinischen Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe“. Kiel 2012.