SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4185 18. Wahlperiode 2016-05-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume AKW Sicherheitsüberprüfungen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: In den Atomkraftwerken Biblis und Philippsburg wurden vergangene Wochen Mängel bei den Sicherheitsüberprüfungen festgestellt. Die Fremdfirma, die für die Überprüfungen zuständig ist, hat nach Medienangaben die Protokolle gefälscht und eine tatsächliche Überprüfung nur vorgetäuscht. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen in den Atomkraftwerken in Schleswig-Holstein nur auf dem Papier durchgeführt werden? Wenn ja, wie erfolgt eine Kontrolle der Sicherheitsüberprüfungen? Zur Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit ist in den Kernkraftwerken eine Vielzahl von Wiederkehrenden Prüfungen über das Prüfhandbuch definiert und in den Genehmigungen festgelegt. Die Wiederkehrenden Prüfungen unterscheiden sich in der Art (z.B. visuelle Prüfungen, Funktionsprüfungen, Werkstoffprüfungen) sowie hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung. Der sicherheitstechnischen Bedeutung wird unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass hier eine Beteiligung externer Sachverständiger festgelegt ist. Generell darf für die Wiederkehrenden Prüfungen in Kernkraftwerken nur Personal eingesetzt werden, das sowohl eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen als auch die erforderliche Fachkunde nachgewiesen hat. Die Prüfungen, die an sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen von Betreiberpersonal oder externen Firmen durchgeführt werden, werden entsprechend den vorgenannten Festlegungen regelmäßig durch vom MELUR beauftragte Sachverständige überwacht. Dem umfangreichen Prüfhandbuch sind die jeweiligen Prüfschritte und die erforderlichen Randbedingungen zu entnehmen. Hierzu gehören z.B. Freischaltmaßnahmen zur Durchführung der Prüfungen in Bezug auf die Aktivitätsinstrumentierung. Über die Betriebsaufzeichnungen (z.B. Protokolle des Prozessrechners) lässt sich dann durch Plausibilitätsprüfungen im Nachhinein feststellen, ob erforderliche Maßnahmen tatsächlich durchgeführt oder nur auf dem Papier als durchgeführt bezeichnet worden sind. Bei Tausenden von Wiederkehrenden Prüfungen, die jährlich in einem Kernkraftwerk durchgeführt werden, lassen sich Täuschungen durch einzelne Personen nicht in jedem Bereich mit absoluter Sicherheit ausschließen. Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hat aber bereits bisher der Wirksamkeit des Konzeptes der Wiederkehrenden Prüfungen große Bedeutung beigemessen. Nach Bekanntwerden der in der Kleinen Anfrage zitierten Vorkommnisse wurden in Schleswig-Holstein die Wiederkehrenden Prüfungen an den Störfallmonitoren und im Bereich der festinstallierten Strahlenschutzmessungen, wie z.B. Raumluftüberwachung, Systemüberwachung (dampf-, wasser- und gasführende Systeme), Emissionsüberwachung (Fortluft -, Abwasser und Kühlwasserüberwachung), Personenüberwachung auf ihre tatsächliche Durchführung hin überprüft. Dabei konnte die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen bestätigt werden. Hinweise darauf, dass die Durchführung von Prüfungen vorgetäuscht wurde, haben sich nicht ergeben. Dieser Aspekt wird aber im Rahmen der Aufsicht, insbesondere bei der regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der WKP-Systeme, auch weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Dabei spielen die Erkenntnisse aus anderen Bundesländern und mögliche Verbesserungen eine wichtige Rolle.