SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 419 18. Wahlperiode 13-02-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung der Videoüberwachung von Fahrgästen in Zügen durch die Landesregierung 1. Fordert, beauftragt oder finanziert die Landesregierung oder die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS) die Videoüberwachung von Fahrgästen in Personenzugwagen oder den Einbau von Überwachungskameras in Personenzugwagen ? Antwort: Im Rahmen der letzten beiden Vergabeverfahren von Schienenpersonennahverkehrsleistungen (Netz Mitte und Netz Nord) haben die LVS bzw. das Land Schleswig-Holstein eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit Videoüberwachung gefordert, insbesondere um das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu steigern. 2. Beabsichtigt die Landesregierung oder die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS), die Videoüberwachung von Fahrgästen in Personenzugwagen oder den Einbau von Überwachungskameras in Personenzugwagen zu verlangen, zu beauftragen oder zu finanzieren? Antwort: Die Landesregierung bzw. die LVS beabsichtigen, diese Praxis fortzusetzen Drucksache 18/419 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Wenn ja, mit welchen Mehrkosten ist der Einbau und der Betrieb der Überwachungstechnik jeweils verbunden? Antwort: Die Mehrkosten sind nicht bekannt, da die Videoüberwachung zum Stand der Technik zählt und die damit verbundenen Kosten seitens der Verkehrsunternehmen im Ausschreibungsangebot nicht separat ausgewiesen werden. 4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass eine verstärkte Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen nach einschlägigen Untersuchungen weder eine Erhöhung der tatsächlichen noch der wahrgenommenen Sicherheit erwarten lässt (siehe Drucksache 18/447)? Antwort: Unter Hinweis auf die im Plenarprotokoll 18/18 nachzulesenden Aussagen des Herrn Innenministers in der Debatte vom 25. Januar 2013 zum Entschließungsantrag (Drucksache 18/447) bekräftigt die Landesregierung, dass die Videoüberwachung zwar kein Allheilmittel zur Kriminalitätsbekämpfung ist, jedoch im Einzelfall, im Hinblick auf die konkrete Situation vor Ort, unverzichtbar sein kann. 5. Wie viele Fahrgäste werden jährlich in Schienenfahrzeugen in Schleswig-Holstein Opfer eines Gewaltdelikts (bitte trennen nach Delikten in videoüberwachten und nicht videoüberwachten Schienenfahrzeugen)? Wie viele Fahrgäste werden jährlich in Straßenfahrzeugen in Schleswig-Holstein Opfer eines Gewaltdelikts? Antwort: Eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2009 bis 2011 ergab im Bereich der Gewaltkriminalität folgende Opferzahlen mit Tatörtlichkeit öffentliche Verkehrsmittel in Schleswig-Holstein: Anzahl der Opfer Tatörtlichkeit 2009 2010 2011 Omnibus (Bus) 25 27 15 Eisenbahn (Zug) 9 9 4 U-Bahn (Zug) 1 S-Bahn (Zug) 1 Die Trennung zwischen videoüberwachten und nicht videoüberwachten Schienenfahrzeugen ist nach der PKS nicht möglich. 6. Liegt dem Land eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit , Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen zu Videobeobachtung oder -aufzeichnung in Bahnfahrzeugen vor, die insbesondere untersucht, ob in videoüberwachten Fahrzeugen weniger Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote oder ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu verzeichnen sind als in vergleichbaren Fahrzeugen ohne Videoüberwachung? Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung eine solche Untersuchung in Auftrag zu geben und bis zum Vorliegen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 419 der Ergebnisse auf eine Ausweitung der Videoüberwachung von Fahrgästen zu verzichten? Antwort: Untersuchungen im Sinne der Fragestellung sind der Landesregierung durch die Hinweise und Links in der Begründung des von der Fraktion der Piraten eingebrachten Entschließungsantrags zur Videoüberwachung an Bahnhöfen (Landtagsdrucksache 18/447) zur Kenntnis gelangt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 hingewiesen.