SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4191 18. Wahlperiode 16-05-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Neuausrichtung der Begleitausschüsse und Regionalbeiräte für GA- und EU- Mittel / Nachfrage zu Drs. 18/4085 Vorbemerkung der Landesregierung: Bei einem Vergleich der Kosten für die Umsetzung der EFRE- und der GRW- Förderung bis und ab 2014 sind neben der beendeten Förderung der vier regionalen Geschäftsstellen zum 31.12.2013 und der Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) auch unterschiedliche Fördermittelvolumina sowie ein höherer Umsetzungsaufwand für die EFRE-Förderung ab 2014 zu berücksichtigen. Bei den angegebenen Kosten für die IB.SH und WTSH handelt es sich um Kosten für die Abwicklung des gesamten Zukunftsprogramms Wirtschaft bzw. des Landesprogramms Wirtschaft und nicht nur um Kosten im Zusammenhang mit den Begleitausschüssen und Regionalbeiräten. 1. Welche Kosten fielen bis 2014 für folgende Gremien bzw. für folgende Dienstleister jeweils jährlich an? a) Regionalbeiräte in den vier Förderregionen Drucksache 18/4191 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Für die Regionalbeiräte fielen keine Kosten an. Die vier regionalen Geschäftsstellen , die u.a. für die inhaltliche Vorbereitung der Regionalbeiräte zuständig waren, haben bis einschließlich 2013 eine jährliche Förderung in Höhe von 70% der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten. Nachfolgend sind die jährlichen Förderbeträge für alle vier Geschäftsstellen genannt: 2007: 663.522,62 Euro 2008: 710.951,31 Euro 2009: 689.254,04 Euro 2010: 711.551,29 Euro 2011: 637.836,00 Euro 2012: 570.328,90 Euro 2013: 532.014,92 Euro b) Investitionsbank Schleswig-Holstein Antwort: In den nachfolgend genannten Kosten für 2007 sind teilweise auch noch Kosten für die Abwicklung des Regionalprogramms 2000-2006 enthalten. In den Kosten für 2014 sind auch bereits Kosten für das LPW enthalten: 2007: 1.070.839,98 Euro 2008: 1.145.887,88 Euro 2009: 2.388.802,23 Euro 2010: 1.874.072,45 Euro 2011: 1.777.174,08 Euro 2012: 1.867.936,30 Euro 2013: 1.600.000,00 Euro 2014: 2.539.973,62 Euro c) Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Antwort: 2007: 11.622,60 Euro 2008: 492.729,62 Euro 2009: 720.433,91 Euro 2010: 982.335,56 Euro 2011: 1.106.208,85 Euro 2012: 1.113.461,78 Euro 2013: 1.105.883,29 Euro 2014: 1.128.363,45 Euro d) Gutachterpool / Fachbeirat Antwort: Es sind Kosten für die Begutachtung von Innovationsvorhaben sowie Reisekosten für die Gutachter angefallen: 2007: 1.500,00 Euro 2008: 4.200,00 Euro 2009: 6.000,00 Euro 2010: 700,00 Euro 3 2. Welche Kosten fallen seit 2014 jeweils an? a) Investitionsbank Schleswig-Holstein Antwort: Die angefallenen Kosten für 2014 wurden bereits unter 1.b) genannt. Für die Jahre 2015 bis 2022 sind gemäß Aufgabenübertragungsvertrag mit der IB.SH folgende jährliche Kostenerstattungsbeträge kalkuliert (bis einschließlich 2016 sind darin auch noch Kosten für die Abwicklung des ZPW enthalten): 2015: 2.486.056,76 Euro 2016: 2.871.576,84 Euro 2017: 2.943.282,56 Euro 2018: 3.008.375,80 Euro 2019: 3.074.933,63 Euro 2020: 3.142.989,01 Euro 2021: 3.169.592,52 Euro 2022: 3.240.340,23 Euro In 2015 erfolgte eine Abschlagszahlung in Höhe von 2.400.000,00 Euro für die Abwicklung des ZPW und des LPW. Die Kostensteigerung gegenüber der Förderperiode 2007-2013 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich der GRW-Bewilligungsrahmen ab 2014 deutlich erhöht hat. In den Jahren 2015 bis 2022 wird ein jährlicher Bewilligungsrahmen von voraussichtlich rund 44 Millionen Euro zur Verfügung stehen (im Vergleich 2012: rund 24 Millionen Euro). Darüber hinaus sind für die Förderperiode 2014-2020 zusätzliche Aufgaben auf die IB.SH übertragen worden, insbesondere die Beratung und Bewilligung von Fördervorhaben, um die Förderprozesse zu konzentrieren. Der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 hat sich, u.a. aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission erhöht (eCohesion, Berichts- und Kontrollwesen, Beihilfe- und Vergabeprüfung, verstärkte Berücksichtigung der Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung ), so dass der Rückgang der EFRE-Mittel in der Förderperiode 2014-2020 zu keiner Kostenreduzierung führt. b) Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Antwort: Die angefallenen Kosten für 2014 wurden bereits unter 1.c) genannt. Für 2015 sind Kosten in Höhe von 1.278.814,90 Euro angefallen (darin enthalten sind auch noch Kosten für die Abwicklung des ZPW). Für die Jahre 2016 bis 2022 sind gemäß Aufgabenübertragungsvertrag mit der WTSH folgende jährliche Kostenerstattungsbeträge kalkuliert: 2016: 1.720.025,00 Euro 2017: 1.810.156,00 Euro 2018: 1.932.065,00 Euro 2019: 1.924.621,00 Euro 2020: 1.942.680,00 Euro 2021: 1.371.341,00 Euro 2022: 987.849,00 Euro Drucksache 18/4191 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Die Kostensteigerung gegenüber der Förderperiode 2007-2013 ist darauf zurückzuführen , dass für die Förderperiode 2014-2020 eine vermehrte Aufgabenübernahme in der frühen Antragsphase über alle Maßnahmen („Beratungsfunktion “ des Dienstleisters), zusätzliche Aufgaben in einzelnen Förderbereichen (z.B. Internationalisierung von KMU und v.a. in der Antrags- und Bewilligungsphase im Bereich der innovativen Projekte vgl. Kompetenzzentren , FuE-Infrastruktur sowie Verbund- und Kooperationsprojekte im Rahmen der FIT-Richtlinie) sowie zusätzliche Prüfschritte (z.B. RIS-Bezug, Querschnittsziele , Mindestlohngesetz u.ä.) auf die WTSH übertragen wurde. c) Begleitausschuss und landesweites Empfehlungsgremium Antwort: Für den Begleitausschuss für das OP EFRE 2014-2020 fallen abhängig vom jeweiligen Tagungsort und der Tagungsdauer Bewirtungskosten und ggf. Raummieten an. In den Jahren 2014-2016 sind bisher folgende Kosten angefallen : 2014: 605,00 Euro 2015: 2.962,00 Euro 2016: 1.255,00 Euro In den Beträgen für 2015 und 2016 sind monatliche Kosten für die Bereitstellung eines SharePoints enthalten, auf den die Mitglieder des Begleitausschusses Zugriff haben und der dem regelmäßigen Austausch dient. Für das landesweite Empfehlungsgremium fallen lediglich geringe Bewirtungskosten an. d) ITI-Regionalbüro Antwort: Für den Aufbau und den Betrieb des ITI-Regionalbüros ist für den Zeitraum vom 30.10.2014 bis 30.11.2017 eine Zuwendung in Höhe von 75% der förderfähigen Gesamtausgaben bewilligt worden. Die Zuwendung ist gedeckelt auf 582.345,00 Euro und steht gemäß Zuwendungsbescheid in folgenden Jahren zur Verfügung: 2015: 210.291,00 Euro 2016: 194.115,00 Euro 2017: 177.939,00 Euro