SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4192 18. Wahlperiode 2016-05-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Bürgschaftsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe 1. Hält die Landesregierung ein Bürgschaftsprogramm für ein geeignetes Mittel, um die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern und auf diese Weise nicht gewollte Strukturbrüche zu verhindern? Bürgschaften können in Einzelfällen ein sinnvolles Instrument sein (vgl. auch Antwort zu Frage 3). Auch in der gegenwärtigen Preiskrise insbesondere bei Milch und Fleisch sind die Hausbanken grundsätzlich in der Lage – ggf. in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein – , sinnvolle bzw. notwendige Kreditwünsche ihrer Kunden zu erfüllen. Im Falle eines Liquiditätsengpasses kann die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einspringen und die Hälfte des Ausfallrisikos übernehmen und es damit der Hausbank erleichtern, einen Kredit zu gewähren. Angesichts der seit Jahren steigenden Bodenpreise und dem günstigen Kapitalmarktumfeld ist die Absicherung der Kredite dem Vernehmen nach im Allgemeinen kein Problem . Daher ist zur Vermeidung von Strukturbrüchen insbesondere eine möglichst rasche Erholung der Märkte erforderlich. Ein gesondertes Bürgschaftsprogramm kann nicht die Frage der Kreditwürdigkeit im Einzelfall lösen. Drucksache 18/4192 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wäre es nach Ansicht der Landesregierung möglich, ein Landesbürgschaftsprogramm mit dem Ziel aufzulegen, die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern? Vgl. Antwort zu Frage 1 und 3. 3. Was hat die Landesregierung in der Vergangenheit getan und was wird sie in Zukunft tun, um die Initiierung eines Bürgschaftsprogramms auf Bundesebene voranzutreiben bzw. ein eigenes Bürgschaftsprogramm auf Landesebene selbst umzusetzen ? Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet u.a. ein spezielles Programm für Landwirte an, das der bundesweit üblichen Praxis entsprechend mit dem entsprechenden Angebot der landwirtschaftlichen Rentenbank verbunden ist. Sie unterstützt Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des nicht gewerblichen Gartenbaus (z. B. Baumschulen), der Aquakultur und Fischwirtschaft, der Agrar- und Ernährungswirtschaft und der erneuerbaren Energien (außerhalb EEG-Förderung) bei der Finanzierung von Investitionen durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften für Hausbankkredite. Sofern dabei Programmdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch genommen werden, wird für die Bürgschaftsübernahme das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt. Nähere Informationen enthält die Website www.agrar-buergschaft.de.