SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache18/4193 18. Wahlperiode 2016-06-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Netzanbindung von Windkraftanlagen 1. Welche Rolle spielt die Netzanbindung bei der Ausweisung von Windvorranggebieten ? Die kleinräumige Netzanbindung von Vorranggebieten spielt auf Ebene der Regionalplanung keine Rolle. Die regionale und überregionale Netzkapazität einschließlich des gesetzlich festgestellten Netzausbaubedarfs wird im Zuge der Teilfortschreibung der Regionalpläne bei der Abwägung berücksichtigt. 2. Wie sind Fragen der Netzanbindung bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) geregelt? Die Fragen des Anschlusses von Anlagen, der Abnahme, der Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien sind in Teil 2, Abschnitt 1 (§§ 8-11) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2014 geregelt. Aus § 8 ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung des Netzbetreibers, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an das Netz anzuschließen, wobei weitergehende Bestimmungen zu der Wahl des Netzverknüpfungspunktes im Gesetz geregelt sind. Aus § 8 Abs. 6 EEG ergeben sich besondere Informationspflichten des Netzbetreibers gegenüber dem Einspeisewilligen. Drucksache 18/4193 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Fälle sind der Landesregierung in Schleswig-Holstein bekannt, in denen bereits errichtete oder in Planung befindliche WEA keine Netzanbindung haben? Keine. 4. Wie bewertet die Landesregierung die momentan gegebenen Netzinfrastrukturen in Schleswig-Holstein? Die historisch gewachsene Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein ist/war ausgerichtet auf den Transport von Strom aus zentralen Großkraftwerken und die Versorgung der auf Verteilungsnetzebene angeschlossenen Verbraucher in der Fläche. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die bisher in der Fläche nur gering ausgebaute Netzkapazität nicht ausreichend. Daher hat die Landesregierung gemeinsam mit den Netzbetreibern ein robustes Netzausbaukonzept entwickelt, das sich zurzeit in der Planungs-, Genehmigungs- oder baulichen Umsetzungsphase befindet. 5. Wie gedenkt die Landesregierung den Netzausbau voranzutreiben? Die Landesregierung hat den Netzausbau bereits engagiert vorangetrieben und darüber im Energiewende- und Klimaschutzbericht 2014 (Drucksache 18/1985) ausführlich berichtet. Hervorzuheben sind: Die Landesregierung hat mit Netzbetreibern zu den wichtigsten Ausbauvorhaben Realisierungsvereinbarungen mit konkreten Zeitschienen vereinbart. Für die Westküstenleitung und die Ostküstenleitung sind breit angelegte öffentliche Dialogprozesse vorgeschaltet worden, um frühzeitig alle für die Entscheidung erforderlichen Abwägungsbelange zu erfassen und Konflikte in den hochkomplexen Planungsverfahren möglichst zu minimieren. Die Landesregierung lässt sich von den Netzbetreibern regelmäßig zu allen Vorhaben berichten, um frühestmöglich Hemmnisse zu identifizieren und gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu erarbeiten. Zu den länderübergreifenden Ausbauprojekten wie der HGÜ- Verbindung SuedLink bringt die Landesregierung ihre Erfahrungen ein, trägt zu akzeptanzfördernden und verfahrensverschlankenden Lösungen bei und setzt sich auch außerhalb Schleswig-Holsteins für ein gemeinsames positives Bekenntnis zur Notwendigkeit und zur Beschleunigung eines bedarfsgerechten Leitungsausbaus ein.