SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4197 18. Wahlperiode 2016-05- Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Fuhrpark der Landespolizei 1. Wie hat sich der Fahrzeugbestand, differenziert nach Krafträdern, zivilen und kolorierten Funkstreifenwagen, Halbgruppenwagen, Lastkraftwagen, Sonderfahrzeugen und Spezialeinsatzfahrzeugen, jeweils jährlich für die Jahre 2014 und 2015 entwickelt? Antwort: Fahrzeugart 31.12.2014 31.12.2015 Kräder 41 41 FuStKw (neutral), excl. Spezial-Fahrzeuge 364 366 FuStKw (silber/blau) 385 332 MKw (silber/blau) MB Vito (HalbGruKw) 235 285 MKw (neutral) MB Vito 59 62 LKW 16 16 Sonderfahrzeuge (excl. LKW) 136 139 Spezialeinsatzfahrzeuge 100 100 Fahrzeuge f. BAO Flüchtlinge (sbl+neutral) 70 Gesamt 1336* 1411* *Fahrzeugbestand (Landesfahrzeuge) der Polizei incl. KRD u. ab 2015 Notstromaggregate- anhänger. Drucksache 18/ 4197 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Im Zusammenhang mit der im Sommer 2015 aufgekommenen Flüchtlingslage wurden temporär zunächst 70 Fahrzeuge aus dem Aussonderungsbestand weiterbetrieben. 2. Wie wird sich nach derzeitigem Planungsstand der Fahrzeugbestand, differenziert nach Krafträdern, zivilen und kolorierten Funkstreifenwagen, Halbgruppenwagen, Lastkraftwagen, Sonderfahrzeugen und Spezialeinsatzfahrzeugen , jeweils jährlich für den Zeitraum 2016 bis 2020 zukünftig entwickeln ? Antwort: Fahrzeugart 01.03.2016 01.01.2017 2018-2020 Kräder 41 33 k.A. FuStKw (neutral), excl. Spez.- Fzg`e 366 382 k.A. FuStKw (silber/blau) 340 363 k.A. MKw (silber/blau) MB Vito (HalbGruKw) 276 308 k.A. MKw (neutral) MB Vito 75 75 k.A. LKW 16 16 k.A. Sonderfahrzeuge (excl. LKW) 137* 137 k.A. Spezialeinsatzfahrzeuge 96 103 k.A. Fahrzeuge f. BAO Flüchtlinge (sbl+neutral) 70 Gesamt 1416 1417** k.A. * incl. 5 weitere Notstromaggregateanhänger ** alle Zahlen für 2017 haben den vorläufigen Planungsstand 05/2016. Durch den nicht abgeschlossenen Überprüfungsprozess und die Neueinschätzung der Sicherheitslage können sich Änderungen in Einzel-/Gesamtanzahl der Tabelle ergeben! Die über die Nachschiebeliste BAO-Flüchtlinge genehmigten Fahrzeuge (71) sind den genannten Fahrzeugarten zugeordnet. Die Fahrzeugausstattung der Landespolizei unterliegt derzeit einem internen Überprüfungsprozess, um die Kraftfahrzeugverteilung der aktuellen Dienststellenstruktur anzupassen. Da dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, können für die Jahre ab 2018 noch keine konkreteren Angaben gemacht werden. Aufgrund der veränderten Sicherheitslage und der daraus resultierenden Aufgabenfelder entstehen zusätzliche Bedarfe an Dienstkraftfahrzeugen, insbesondere auch im Bereich der Spezialfahrzeuge. 3. Wie hoch wird der tatsächliche Investitionsbedarf für Ersatzbeschaffungen im Bereich des Fuhrparks der Landespolizei (bitte differenziert nach Krafträdern, zivilen und kolorierten Funkstreifenwagen, Halbgruppenwagen, Lastkraftwagen , Sonderfahrzeugen und Spezialeinsatzfahrzeugen, der Anzahl der benötigten Fahrzeuge, der erwarteten Einzelpreise und des erwarteten Gesamtpreises ) für die Jahre 2016 und 2017 beziffert? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4197 Antwort: Fahrzeugart 2016 2017 Anz. Summe Anz. Summe Kräder 0 0 € 0 0 € FuStKw (neutral), excl. Spez.-Fzg`e 74 2.131.000 € 74 1.950.000 € FuStKw (silber/blau) 123 4.522.500 € 60 2.300.000 € MKw (silber/blau) MB Vito (HalbGruKw) 74 3.589.000 € 64 3.404.000 € MKw (neutral) MB Vito 7 315.000 € 5 246.000 € LKW 0 0 € 0 0 € Sonderfahrzeuge und Spezialeinsatzfahrzeuge (MEK / SEK/sonst.) 44 1.797.000 € 20 1.100.000 € Gesamt *12.354.500 € 9.000.000 € *Summe ergibt sich aus dem Investitionsvolumen 2016 plus Finanzmittel aus der Nachschiebeliste. Es werden keine Einzelpreisangaben gemacht, da innerhalb der Fahrzeugarten verschiedene Fahrzeugtypen u. -ausstattungen enthalten sind und die Preise daher variieren. Nach der Ausschreibung ist ab 2017 mit einer Preissteigerung von bis zu 10% für die Flottenfahrzeuge zu rechnen. 4. Inwiefern wurden im Fuhrpark der Landespolizei bisher Elektrofahrzeuge (z.B. Elektroautos, Hybridfahrzeuge, Elektromotorräder, Pedelacs, usw.) eingesetzt ? Inwiefern sollen solche Fahrzeuge zukünftig eingesetzt werden? Antwort: Für den Einsatz auf der Insel Helgoland hat die Landespolizei im Jahr 2014 einen E-Golf beschafft. Seit 2008 war an gleicher Stelle ein Piaggio Mikro-Van mit Elektroantrieb im Einsatz. Es wird momentan geprüft, inwiefern eine Erhöhung des Umfangs von Elektrofahrzeugen für Transportzwecke außerhalb des Einsatzgeschehens möglich ist. Im Jahr 2016 ist zunächst die Beschaffung eines weiteren Fahrzeugs beabsichtigt . Drucksache 18/ 4197 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5. Wie bewertet die Landesregierung, bitte unter Angabe ihrer Beurteilungskriterien , die quantitative und qualitative Auskömmlichkeit der bisherigen und zukünftig angedachten Ausstattung der Landespolizei mit Einsatzfahrzeugen? Antwort: Grundsätzlich ist der Fahrzeugbestand der Landespolizei auf einem guten qualitativen Stand. Wie sich der Fuhrpark der Landespolizei von 2017 – 2020 qualitativ darstellen wird, ist auch abhängig vom konkreten Ergebnis der zurzeit in Vorbereitung befindlichen Kfz-Ausschreibung für die Fustkw und Mkw (jeweils silberblau und neutral). Die Fahrzeuge und deren polizeitechnische Ausstattung werden durch die Forderungen der Leistungsbeschreibungen dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Geplant sind u.a. Tageslichtfolien (gelb) zur Erhöhung der Erkennbarkeit sowie die Ausstattung mit Navigationsgeräten. Weiter sind ggf. qualitative Forderungen aus den taktischen Bedarfen der aktuellen terroristischen Bedrohungslage zu berücksichtigen. Die quantitative Ausstattung der Landespolizei mit Kraftfahrzeugen orientiert sich an Verteilungsschlüsseln, die sich an der Dienststellenstruktur, der Mitarbeiterzahl und der Aufgabe ausrichten. In Bereichen mit spezieller Aufgabenwahrnehmung erfolgt eine taktische Bewertung im Einzelfall. Mehrbedarfe können sich u.a. aus den taktischen Konsequenzen aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage ergeben. Ebenso wird die Entscheidung, die Einstellungszahlen zu erhöhen, Auswirkungen auf die erforderliche Anzahl von Dienstfahrzeugen haben, da die Fahrzeugausstattung der Dienststellen unter anderem von der Anzahl der Mitarbeiter abhängt. Ein Antrag der PD AFB auf Ausstattung mit zusätzlichen Buskapazitäten liegt bereits vor. Auch der fortschreitende Rückzug des Bundes bei der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit Fahrzeugen führt zunehmend zu der Frage, inwieweit das Land in die eigene Beschaffung eintreten muss. Der bisher bundesfinanzierte Fuhrpark weist nicht nur eine zunehmende Abweichung zwischen „Soll“ und „Ist“ auf, sondern ist - auch nach Maßstäben des Bundes - überaltert. Die erhöhten Betriebs- und Instandhaltungskosten werden vom Land getragen.