SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/42 18. Wahlperiode 2012-07-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Gleichstellungsbeauftragte 1. Wie viele hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sind in Schleswig-Holstein – seit 2005 und in welchen Kommunen / Ämtern – eingesetzt? Antwort: Die Angaben liegen der Landesregierung nicht im Sinne einer statistischen Auswertung vor. 2. Wie hoch fallen die Kosten für die Stellen aller hauptamtlichen Gleichstel- lungsbeauftragten in der Schleswig-Holsteinischen Kommunalverwaltung nach Kenntnis oder anderenfalls nach Schätzung der Landesregierung für das Jahr 2011 aus? Antwort: Weder die persönlichen Lebensumstände, die Beschäftigungsdauer, der Umfang der Arbeitszeit noch die Eingruppierung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sind hier bekannt. Die Landesregierung hat somit keine Kenntnis über die anfallenden Kosten noch ist eine Schätzung möglich. 3. Wie viele hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte wären in der schleswig- holsteinischen Kommunalverwaltung – unterteilt jeweils nach Kommunen / Ämtern – nach dem aktuellem Bevölkerungsstand erforderlich, wenn die Grenze für die Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter bei (a.) 10.000, (b.) 15.000, (c.) 20.000, (d.) 25.000 oder (e.) bei 30.000 Einwohnern liegt? Drucksache 18/42 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die folgenden Zahlen basieren auf dem aktuell vorliegenden Bevölkerungsstand vom 30.09.2011. Es wurden die Bevölkerungszahlen der jeweiligen politischen Gemeinde bzw. des Amtes zugrunde gelegt. a) hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden: 54 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern: 53 b) hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden: 36 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern: 22 c) hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden: 20 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern: 7 d) hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden: 14 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern: 1 e) hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden: 10 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern: 1 4. Wie bewertet die Landesregierung die Frage von Konnexitätsansprüchen (a.) dem Grunde nach und (b.) der Höhe nach, wenn eine Senkung der Grenze für die Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter auf 10.000 Einwohner erfolgt? Welche jährlichen Mehrbelastungen der Kommunen / Ämter wären – ggf. nach Schätzung – durch diese Maßnahme zu erwarten? Antwort: Zu a) Bei Einführung einer solchen Regelung können Konnexitätsansprüche dem Grunde nach entstehen. Zu b) Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, wird bei Einführung einer solchen Regelung mit Unterstützung der Kommunen zu ermitteln sein.