SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4208 18. Wahlperiode 30.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Tochtergesellschaften UKSH Teil 1 1. Zu welchem Zweck existieren zur IT-Versorgung des UKSH die beiden Töchtergesellschaften GfIT und ITSG statt einer internen IT-Abteilung? Antwort: Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) hat mit der Gründung der beiden Tochtergesellschaften UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (UKSH GfIT) und UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (UKSH ITSG) am 16. Dezember 2009 die Möglichkeit geschaffen, einen fachlich versierten privaten (Minderheits -) Gesellschafter als strategischen Partner aufzunehmen, dessen Know-how bei der Modernisierung der IT-Ausstattung und bei der Verbesserung der krankenhausspezifischen IT-Infrastruktur eingesetzt wird. 2. Warum werden hierfür zwei getrennte Gesellschaften verwendet? Antwort: Der UKSH GfIT gehört die IT-Ausstattung. Ihre alleinige Aufgabe ist es, das UKSH mit den informationstechnologischen Leistungen zu versorgen. Die UKSH ITSG ist Drucksache 18/ 4208 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode als ihre Nachunternehmerin für den IT-Betrieb verantwortlich. Sie kann zudem auch so genannte Drittgeschäfte tätigen. Die Drittgeschäfte sind auf diese Weise vom Vermögen der UKSH GfIT getrennt. Diese Trennung gewährleistet, dass ein unerwarteter Betriebsverlust bei der UKSH ITSG nicht zum Vermögensverzehr bei der UKSH GfIT führt. 3. Zu welchem Zweck wurde VAMED als Minderheitsgesellschafterin in beiden Gesellschaften aufgenommen? Antwort: Die Beteiligung der Firma Vamed Management und Service GmbH (VAMED) an beiden Gesellschaften bildet die strategische Partnerschaft mit dem UKSH ab. VAMED fungiert auf diese Weise zugunsten beider Gesellschaften als Know-how-Träger. 4. Auf wessen Initiative erfolgte die Einbeziehung der Fa. VAMED, und wurden auch andere Gesellschafter in Betracht gezogen? Antwort: VAMED ist im Rahmen eines Vergabeverfahrens auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung aus verschiedenen weiteren Interessenten ausgewählt worden. Die Vergabe hatte das Ziel, einen privaten Partner zu finden, der über krankenhausspezifisches IT-Wissen verfügt, sich zeitlich befristet an dem ausgegründeten Bereich der Informationstechnologie des UKSH beteiligt und auf diese Weise sein spezifisches Wissen in das Universitätsklinikum einbringt. 5. Zu welchem Preis wurden die Anteile an die VAMED verkauft? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 4208 Antwort: Die UKSH GfIT und die UKSH ITSG sind mit dem gesetzlich vorgegebenen Mindeststammkapital ausgestattet. Der Verkauf der Geschäftsanteile erfolgte zum Nennwert (jeweils 12.250 Euro). 6. Fallen die Anteile von VAMED zukünftig ohne finanziellen Ausgleich an das UKSH zurück? Antwort: Die an VAMED für die Geschäftsanteile zu zahlenden Kaufpreise entsprechen den Verkaufspreisen. 7. Sollen die Gesellschaften danach vom UKSH mit unverändertem Zweck und Auftrag weiter betrieben werden oder ist eine Änderung geplant? Wenn ja, um welche Änderung handelt es sich? Antwort: Die informationstechnologische Partnerschaft des UKSH mit VAMED ist befristet und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2019. Das UKSH wird zu gegebener Zeit entscheiden , ob bzw. wie es danach die IT-Versorgungsstruktur mit Blick auf die beiden Gesellschaften ändern wird. 8. Wie viele Mitarbeiter sind für die Gesellschaften jeweils tätig? Antwort: Die UKSH ITSG beschäftigte im April 2016 an den Standorten Kiel und Lübeck insgesamt 134 Personen (einschließlich Auszubildende, Studierende und Praktikanten Drucksache 18/ 4208 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode sowie ohne Geschäftsführung). Die UKSH GfIT beschäftigt kein Personal bis auf ihre Geschäftsführer. 9. Wie viele der Mitarbeiter werden vom UKSH und wie viele von der VAMED gestellt ? Erfolgt hierfür ein finanzieller Ausgleich? Antwort: Von den zuvor genannten 134 Personen gestellt das UKSH insgesamt 49 Beschäftigte . Hierfür erhält das UKSH ein Gestellungsgeld als finanziellen Ausgleich. VAMED gestellt von den zuvor genannten 134 Personen insgesamt drei Beschäftigte. Hierfür erhält VAMED keine gesonderte Vergütung. Die Gestellungsleistungen sind über den mit VAMED abgeschlossenen Beratungs- und Know-how-Transfervertrag abgegolten , der im Rahmen des Vergabeverfahrens abgeschlossen worden ist.