SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4209 18. Wahlperiode 30.05.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Tochtergesellschaften UKSH Teil 2 Vorbemerkung des Fragestellers: Es wird gebeten, diese Anfrage in Bezug zur kleinen Anfrage „Tochtergesellschaften UKSH Teil 1“ zu beantworten, welche zeitgleich eingereicht wurde. 1. Wo werden die von der VAMED und die vom UKSH gestellten Mitarbeiter konkret eingesetzt? Antwort: Das vom UKSH gestellte Personal wird in der UKSH ITSG in der Leitung der Bereiche Systembetriebe und Administrative Verfahren sowie in der Leitung und Bearbeitung der System-, Anwendungs- und Anwenderbetreuung eingesetzt. Das von VAMED gestellte Personal ist in der Kaufmännischen Leitung, im Projektmanagement -Office und im Backoffice-Bereich tätig. Drucksache 18/ 4209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Erhalten die VAMED und das UKSH einen finanziellen Ausgleich für die gestellten Mitarbeiter? Wenn ja, entspricht dieser den Kosten des gestellten Personals? Wenn nein, wie groß ist die Abweichung von den Kosten? Antwort: Ja, UKSH und VAMED erhalten einen finanziellen Ausgleich für das gestellte Personal . Das Gestellungsgeld entspricht den Kosten des gestellten Personals, soweit es um die Beschäftigten des UKSH geht. Soweit VAMED über den Beratungs- und Know-how-Transfervertrag ein Entgelt erhält, waren die Preise das Ergebnis des diesbezüglichen Vergabeverfahrens. 3. Werden Mitarbeiter von Dritten gestellt oder überlassen? Wenn ja, von welchen Dritten? Antwort: Ja, zur Überbrückung eines krankheitsbedingten Ausfalls ist derzeit eine Person über eine Zeitarbeitsfirma in der UKSH ITSG tätig. 4. Beschäftigen die Gesellschaften freie Mitarbeiter? Wenn ja, wie viele und wofür werden diese eingesetzt? Antwort: Ja, es besteht ein Vertrag mit einem freien Mitarbeiter, der die UKSH ITSG unterstützen soll, um einen Engpass im Bereich der Programm-/Formularentwicklung zu überbrücken. Über diesen Vertrag werden aktuell indes keine Leistungen abgerufen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4209 5. Haben die Gesellschafter in der Vergangenheit Gewinnausschüttungen oder andere Formen der Kapitalzuwendung durch die Gesellschaften erhalten? Antwort: Ja, und zwar Gewinnausschüttungen gemäß den in den Gesellschaftsverträgen vereinbarten Bestimmungen. 6. Trifft es zu, dass die UKSH-seitig gestellte Geschäftsführung der Gesellschaften von dem Vorsitzenden des UKSH und der Leitung der UKSH-internen IT wahrgenommen wird? Wenn ja, wie wird im UKSH sichergestellt, dass bei der Überprüfung der vertragsgemäßen Leistungen der Gesellschaften keine Interessenskollisionen auftreten? Antwort: Ja. Beide Geschäftsführer vertreten in den Gesellschaften die Interessen des UKSH. Interessenskollisionen sind so auszuschließen. Es gibt einen verabschiedeten Geschäftsverteilungsplan und eine Geschäftsordnung, welche die Aufgabenverteilung zwischen den Geschäftsführern regelt. In der Geschäftsordnung sind die Regelkommunikationen festgelegt. Diese werden eingehalten . Sowohl das UKSH als auch die IT-Tochtergesellschaften werden nicht nur durch die Interne Revision des UKSH geprüft, sondern auch durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit spezieller IT-Prüfung. Weitere Prüfungen erfolgten durch den Landesrechnungshof . Drucksache 18/ 4209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7. Ist es rechtlich vorstellbar, dass die beiden Geschäftsführer aufgrund der Stellung im UKSH verpflichtet wären, eine fehlerhafte Leistung/Vertragsverletzung der Gesellschaften festzustellen, dies aber eine Verletzung ihrer Pflichten als Geschäftsführer der Gesellschaften darstellen würde? Antwort: Nein. In beiden Eigenschaften sind die handelnden Personen an die Vorgaben gebunden , die vertraglich zwischen dem UKSH und der UKSH GfIT insbesondere im so genannten „IT-Outsourcing-Vertrag“ im Rahmen der Ausgründung vereinbart wurden. 8. Wie wurde sichergestellt, dass von Seiten der VAMED – über die gestellten Mitarbeiter oder Geschäftsführung oder als Gesellschafterin – kein Zugriff auf Daten erfolgte , die für das ÖPP-Vergabeverfahren relevant waren? Insofern ein Zugriff nicht verhindert wurde oder verhindert werden konnte, welche Maßnahmen wurden ergriffen , um Vorteile der u.a. von VAMED getragenen und am Ende erfolgreichen Projektgesellschaft im Ausschreibungsverfahren gegenüber anderen Bietern zu verhindern oder offenzulegen? Antwort: Das UKSH hatte ein ureigenes Interesse daran, allen Bietern möglichst umfassende und gleiche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, schon um etwaige Vergaberügen zu vermeiden und belastbare Angebote zu erzielen. Gerade aus diesem Grund wurde ein umfangreicher elektronischer Projektdatenraum mit mehr als 50.000 Dokumenten allen Bietern zur Verfügung gestellt. Weder die UKSH GfIT noch die UKSH ITSG waren mit der Verwaltung des Datenraums beauftragt. Das UKSH hatte vielmehr einen unbeteiligten Dritten mandatiert, den virtuellen Datenraum einzurichten und zu betreiben. Dessen hochsicherer virtueller Datenraum lief ausschließlich auf Servern außerhalb der IT-Infrastruktur des UKSH. Der Zugriff auf die Informationen im Projektdatenraum erfolgte über eine IT-Verbindung vom jeweiligen Nutzerarbeitsplatz aus, so dass ein Zugriff durch Dritte, wie die UKSH GfIT oder die UKSH IT-SG (IT-Gesellschaften), technisch praktisch auszuschließen ist. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4209 Als die Beteiligung des VAMED-Konzerns unter den Bewerbern bekannt war, traf das UKSH weitere umfangreiche Vorkehrungen, um einen Informationsvorsprung aus der Beteiligung VAMEDS an den IT-Gesellschaften zu vermeiden. Insbesondere wurde eine verbindliche Erklärung der beiden IT-Gesellschaften herbeigeführt, die ausdrücklich auch von der Minderheitsgesellschafterin VAMED bestätigt wurde. Darin wurde zugesichert, dass unabhängige Vertraulichkeitsbereiche eingerichtet werden, durch die verhindert wurde, dass Geschäftsführer und Mitarbeiter der IT- Gesellschaften bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit Zugriff auf oder Kenntnis von elektronisch gespeicherten oder übermittelten vertraulichen Informationen über das ÖPP- Projekt nehmen würden. Der Zugriff auf die IT-Infrastruktur wurde auf besonders benannte IT-Administratoren beschränkt. Des Weiteren wurde versichert, dass es aufgrund technischer und organisatorischer Vorkehrungen ausgeschlossen ist, dass innerhalb dieser Infrastruktur Mitarbeiter der Beteiligungsgesellschaften bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit Zugriff auf E-Mails Dritter einschließlich von UKSH-Mitarbeitern nehmen könnten, ohne dass dies bemerkt werden würde. In Verpflichtungserklärungen wurde ausdrücklich sichergestellt, dass die IT-Administratoren selbst der Geschäftsführung der IT-Gesellschaften keine vertraulichen Informationen übergeben durften. 9. Welche weiteren vollständig oder teilweise gehaltenen Tochtergesellschaften unabhängig von der Rechtsform hat das UKSH zu welchem Zweck? Antwort: Übersicht über weitere Tochtergesellschaften des UKSH (Mehrheitsbeteiligungen, in alphabetischer Reihenfolge): Firma Zweck Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH Betrieb medizinischer Versorgungszentren (MVZ) u.a. DIALOG Diagnostiklabor GmbH Betrieb von Laboren MVZ der ZIP gGmbH Betrieb von MVZ auf dem Gebiet psychiatrischer Einrichtungen Drucksache 18/ 4209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Firma Zweck Service Stern Nord GmbH Erbringung nichtmedizinischer Dienstleistungen für das UKSH u.a. UKSH Akademie gGmbH Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen UKSH Energy GmbH Versorgung des UKSH mit Strom u.a. Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Betrieb von MVZ auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH Betrieb psychiatrischer Einrichtungen u.a.