SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4214 18. Wahlperiode 02.06.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe im UKSH Vorbemerkung des Fragestellers: Kommunikation, Erreichbarkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Zugang zu Information ist heutzutage für Menschen selbstverständlich. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass gerade lang- oder längerfristig erkrankte Menschen ein besonderes Bedürfnis nach Kommunikation mit Menschen ihres Vertrauens haben, auch wenn diese nicht persönlich vor Ort erscheinen können und dass sie von Teilhabe im o.g. Sinne nicht ausgeschlossen werden dürfen? Wenn nein, bitte ich die Landesregierung ihre Meinung zu begründen. Vorbemerkung der Landesregierung: Ja. 1. Hat die Landesregierung, als Trägerin des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein (UKSH), Kenntnisse über die Kosten, die Patienten zu tragen haben, wenn sie im UKSH stationär behandelt werden, in Bezug auf a) Telefongebühren (Grundgebühr, Verbindungskosten und weitere Kosten), b) Gebühren für TV-Empfang, c) Gebühren für Zugang zum Internet über Kabel oder WLAN? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse im einzelnen aus? Es wird darum gebeten, die Drucksache 18/ 4214 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Frage aufgeschlüsselt nach der Höhe der Grundgebühren, und der Höhe der jeweils anfallenden weiteren Gebühren pro Patient und Tag zu beantworten. Antwort: Für den Internetzugang fallen am Campus Kiel und am Campus Lübeck keine Nutzungsgebühren an. Der Zugang ist derzeit jedoch noch nicht überall verfügbar. Neben dem kostenlosen Internetzugang besteht auch die Möglichkeit der kostenlosen Radionutzung. Für Telefon und Fernsehen fallen folgende Nutzungsgebühren an: Telefon: 2,00 € Tagesmiete 0,12 € je Gesprächseinheit (Die Länge der Gesprächseinheit ist abhängig vom Gebührenzeittakt des Netzbetreibers.) Fernsehen: 2,00 € Tagesmiete Voraussetzung für die Nutzung dieser Medien ist der Erwerb einer Mediakarte, die für 20,00 € (Kartenpfand 5,00 € + 15,00 € Startguthaben) erworben werden kann. Für Fernsehen und Radio ist ein Kopfhörer notwendig, der von zu Hause mitgebracht oder alternativ für 2,00 € käuflich erworben werden kann. Die Information an die Patientinnen und Patienten zur Mediennutzung erfolgt über mehrere Wege, u. a. über die UKSH-Broschüre „Patientenlotse“, Hinweise des Patienteninformationszentrums und Flyer/Broschüren des Kommunikationsanbieters. 2. Hält die Landesregierung diese Kosten für jeden leistbar- und zumutbar? Antwort: Die Inanspruchnahme von diesen Dienstleistungen obliegt der Einzelentscheidung der Patientinnen und Patienten, die zudem oft eigene Geräte und Kommunikationsmedien (Smartphone, Tablet, Laptop, MP3-Player etc.) ins Krankenhaus mitbringen (können). 3. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit Installation und laufender Betrieb von TV-Empfang, Telefonie und Internetzugang an externe, private Dienstleister übertragen wurden? Wenn ja, welche und hält sie die externe Vergabe für wirtschaftlich? Antwort Ja. Das Angebot von beschriebenen Kommunikationsdienstleistungen gehört nicht zur inhaltlichen Kernaufgabe der medizinischen Leistungserbringung des Maximal- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4214 3 versorgungsauftrages. Daher hat sich das UKSH für eine wirtschaftliche Lösung im Rahmen einer externen Vergabe entschieden. Der private Dienstleister (T-Systems) finanziert durch die Nutzungsgebühren die dem UKSH bzw. den Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellte Hardware, die Unterhaltung der Geräte (Wartung, Kosten, Personal etc.) und die Re-Investition.