SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4223 18. Wahlperiode 2016-06-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Windenergie – Überkapazitäten und Ausgleichszahlungen Die Landesregierung strebt weiterhin an, dass im Jahr 2025 mindestens 300 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Bereits jetzt wird mehr Erneuerbare Energie erzeugt als in die Netze eingespeist werden kann. Vorbemerkung der Landesregierung: Energiewendeminister Habeck hat am 20.05.2016 angekündigt, dass das Ziel eines Anteils von 300 % Strom aus Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf das Jahr 2030 verschoben wird. 1. An wie vielen Tagen mussten die Windräder in den vergangenen drei Jahren – aufgrund von Überkapazitäten – abgeregelt werden (Aufschlüsselung nach Jahren)? Der Landesregierung liegen keine Informationen dazu vor, an wie vielen Tagen oder Stunden Abregelungen in welchem Umfang erfolgten. Diese Frage wurde daher auch an die Bundesnetzagentur gerichtet, die ebenfalls keine belastbaren Daten bereitstellen kann. Aus den vorliegenden Daten lässt sich lediglich ermitteln, dass im Jahr 2014 8,1% der potenziellen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein abgeregelt wurde. 2013 waren es 2,2% und 2012 2,5%. 2. Wie viel Kilowattstunden wurden in den vergangenen drei Jahren insgesamt abgeregelt (Aufschlüsselung nach Jahren)? 3. Wie hoch waren die Ausgleichzahlungen an die Windparkbetreiber in den letzten drei Jahren, wenn diese ihren Strom nicht einspeisen konnten (Aufschlüsselung nach Jahren)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die derzeit verfügbaren Angaben haben die Landesregierung und die Betreiber der Stromnetze in Schleswig-Holstein in dem Faktenpapier „Abregelung von Strom aus Erneuerbaren Energien und daraus resultierender Entschädigungsansprüche in den Jahren 2010 bis 2014“ im Dezember 2015 veröffentlicht (siehe http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Energiewende /Strom/_documents/einspeisemanagement.html). Darin werden folgenden Abregelungsmengen und Entschädigungsansprüche dokumentiert: Jahr Prognostizierte Ausfallarbeit (abgeregelte Strommengen ) Erwartete Entschädigungsansprüche für Abregelungen Gesamt Davon Wind Gesamt Davon Wind GWh GWh Mio. € Mio. € 2012 262 236 (ca. 97%*) 26 < 23* 2013 239 215 (ca. 90%*) 25 < 22* 2014 1.092 906 (ca. 90%*) 109 < 90* * Für die Vergangenheit sind nur grobe Anteile der Windenergie an den Abregelungen ermittelbar. Der Anteil an den Entschädigungsansprüchen ist kleiner als der Anteil an den Abregelungen, weil für Biogas und Photovoltaik der Entschädigungsanspruch pro Kilowattstunde höher ist. Aus Publikationen der Bundesnetzagentur sind die – vorläufigen, noch nicht Wirtschaftsprüfer-testierten – Zahlen für die ersten drei Quartale 2015 bekannt . Demnach waren in den ersten drei Quartalen 2015 in Schleswig- Holstein 1.694 GWh Abregelungen zu verzeichnen, die mit erwarteten Entschädigungsansprüchen von 173 Mio. € verbunden sind (siehe http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundG as/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Stromnetze/Netz_Syste msicherheit/Berichte/Berichte_node.html) Die Betreiber der Stromnetze und die Landesregierung stellen derzeit die Zahlen für Schleswig-Holstein für das Gesamtjahr 2015 zusammen. Sobald die Arbeiten und Prüfungen abgeschlossen sind, werden diese zeitnah veröffentlicht .