SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4227 18. Wahlperiode 2016-06-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Versetzungen von Lehrkräften zum Schuljahr 2016/17 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Mehrzahl der Versetzungen zum Schuljahr 2016/17 erfolgt aufgrund von Versetzungsanträgen von Lehrkräften und nicht aufgrund der nach dem Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) zur Verfügung stehenden Planstellen. Es wird keine Versetzungen von Lehrkräften gegen deren erklärten Willen aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs geben. Das Versetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass die Zahl der Versetzungen noch nicht beziffert werden kann. Dies wird frühestens Mitte August 2016 der Fall sein. 1. Wie viele Versetzungen von Lehrkräften erfolgen aufgrund des Planstellenzuweisungsverfahrens zum Schuljahr 2016/17 insgesamt (bitte anhand der Veränderung der Schülerzahlen der einzelnen Schularten, die der Planstellenzuweisung zugrunde liegt, darstellen)? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Versetzungen erfolgen aufgrund des Planstellenzuweisungsverfahrens zum Schuljahr 2016/17 zwischen Schulen der gleichen Schulart (bitte für jede Schulart einzeln aufschlüsseln)? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Versetzungen von Gymnasiallehrkräften erfolgen aufgrund des Planstellenzuweisungsverfahrens zum Schuljahr 2016/17 von einem Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule (bitte konkrete Wechsel in den Kreisen und kreisfreien Städten nach abgehender und aufnehmender Schule darstellen)? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 4. Wie erfolgt das Verfahren der Versetzungen? In welcher Form sind die Lehrkräfte in das Verfahren eingebunden? Antwort: Den Versetzungen liegt in den meisten Fällen ein Versetzungsantrag der jeweiligen Lehrkraft zugrunde. Im Rahmen der Stellenbesetzungsmöglichkeiten und Fachbedarfe an den Schulen wird der Versetzungswunsch geprüft und im Falle der Umsetzungsmöglichkeit unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung realisiert. Bei schulamtsgebundenen Schulen sind die kreisinternen Versetzungsentscheidungen an die untere Schulaufsicht delegiert. 5. In wie vielen Fällen wurde Widerspruch gegen eine Versetzung aufgrund des Planstellenverfahrens von Seiten der betroffenen Lehrkraft erhoben? Antwort: Dem Ministerium für Schule und Berufsbildung liegen mit Stand 31.05.2016 keine Widersprüche gegen Versetzungsentscheidungen vor (siehe auch Vorbemerkung). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4227 6. In wie vielen Verfahren konnte keine Übereinkunft mit der betroffenen Lehrkraft erreicht werden, so dass die Versetzung von Seiten des Ministeriums angeordnet wurde? Antwort: Aufgrund des laufenden Versetzungsverfahrens liegen noch keine Zahlen vor (siehe auch Vorbemerkung).