SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4229 18. Wahlperiode 2016-06-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Stellenausschreibung in Folge der Novellierung des LNatSchG Muss für die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 50 LNatSchG eine eigene Stelle eingerichtet werden? Für Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes wird eine durch Altersabgang vakante Stelle genutzt. Wenn ja: a) Ist eine öffentliche oder eine interne Ausschreibung geplant, ggf. mit welcher Begründung? Die Stelle ist derzeit intern ausgeschrieben. Freie Stellen sind nach Entscheidung der Landesregierung zunächst stets landesintern auszuschreiben. b) Welche Qualifikation ist für die Stelle erforderlich? Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) der Fachrichtung allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung Drucksache 18/4229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 oder ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Agrar- oder Forstwissenschaften (B.Sc.). c) Soll die Stelle befristet oder dauerhaft eingerichtet werden? Die Stelle soll dauerhaft besetzt werden. d) Bis wann soll die Stelle eingerichtet werden? Die vorhandene freie Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden . e) Von wie vielen Fällen des Vorkaufsrechts pro Jahr geht die Landesregierung aus? Aus der Praxis der Jahre 1998 bis 2005 lässt sich ein durchschnittlicher Umfang von weniger als zehn Verkaufsfällen pro Jahr ableiten. Diese geringe Zahl ist dadurch bedingt, dass die tatsächlich ausgeübten Vorkaufsfälle durch Verhandlungen und Aufnahme naturschutzfachlicher Auflagen im Einvernehmen mit den potenziellen Käufern verringert werden. Dieses Verfahren ist personalaufwändig . Hinzu kommt, dass den tatsächlichen ausgeübten Vorkaufsfällen mehrere tausend Anfragen vorgeschaltet sind, die zu prüfen und zu bewerten sind. f) Welcher Behörde soll die Stelle ggf. zugeordnet werden? Die Stelle ist dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek zugeordnet.