SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/425 18. Wahlperiode 2013-01-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Abbau der strategischen Lücke bei der Polizei Vorbemerkung: Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 zum Einzelplan 04 (Drucksache 18/220) erläutert das Innenministerium auf Seite 4 unter F. Sonstiges, dass der Umfang der strategischen Lücke der Polizei durch Umsteuerung von Stelleneinsparungen geschlossen werden soll. Darüber hinaus sollen - gemäß dem Eckwertepapier der Landesregierung aus diesem Jahr - Personalstellen für die gesamte Landesverwaltung bis zum Jahre 2020 in Höhe von rund zehn Prozent aller Stellen abgebaut werden. Zur Finanzierung der in das Bildungssystem zurück gegebenen Stellen sollen demnach alle Ministerien solidarisch beitragen. Eine zusätzliche Kürzung von 190 Stellen sei geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Ressorts respektive welchen einzelnen Aufgabenbereichen wer- den die im Einzelplan 04 angeführten 70 Stellen generiert? Antwort: Die Schließung der Strategischen Lücke erfolgt ausnahmslos durch Stellen- verlagerungen innerhalb der Landespolizei. Drucksache 18/425 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welchen Dienststellenbereichen a. sind die bereits zum 01. September 2012 realisierten 30 Planstellen umgesetzt worden? b. werden / wurden die 40 weiteren Planstellen im vierten Quartal 2012 zur Verstärkung des operativen Dienstes eingesetzt? c. Um welche Besoldungsgruppen handelt es sich im Einzelnen (bitte ge- mäß der Fragen 2 a und b. aufschlüsseln)? Antwort: Zu a. und b. Behörde/Amt Zu a. Zu b. LPA 14 LKA 13 PD Kiel 10 PD Lübeck 11 PD Segeberg 3 7 PD Flensburg 12 Zu c. Bei der o.a. Darstellung handelt es sich um die Zuweisung von Stellen (Ar- beitsplätzen). Die Bewirtschaftung der Haushaltsplanstellen erfolgt zentral durch das Personalmanagement der Landespolizei. Eine Zuweisung von Haushaltsplanstellen mit einer bestimmten Besoldungsgruppe an die Be- hörden und Ämter erfolgt nicht. Ihnen wird für die Besetzung der Stellen (Arbeitsplätze) Personal zugeteilt. Der Personaleinsatz erfolgt dort in eige- ner Zuständigkeit. 3. Wie konkret wird der solidarische Beitrag des Innenministeriums zum Stellen- abbau bezüglich des in der Vorbemerkung aufgeführten Eckwertepapiers ge- staltet sein? a. Hinsichtlich des Polizeivollzugsdienstes? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/425 3 b. Hinsichtlich der Verwaltung im Innenministeriums? c. Hinsichtlich anderer Stellen im Verantwortungsbereich des Innenminis- teriums und wenn ja, welche Verwaltungsstellen? d. Um welche Besoldungsgruppen handelt es sich (bitte gemäß der Fra- gen 3a-c aufschlüsseln)? Antwort: Die endgültige Festlegung (Feinsteuerung) der Stellenabbaupfade erfolgt nach Prüfung durch das Zentrale Personalmanagement mit Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2014. Der jährliche Gesamtstellenabbau sowie die daraus resultierenden Budgetwirkungen bleiben unberührt. 4. Plant die Landesregierung die neue Stellenverteilungskonzeption dem Parla- ment zur Beratung vorzulegen? a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? b. Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Die Vorlage der Stellenabbaupfade soll nach der Beschlussfassung im Kabinett zum Haushaltsentwurf 2014 erfolgen.