SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4255 18. Wahlperiode 16-06-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Tating Vorbemerkung der Landesregierung: Hinsichtlich der Anmeldung der Maßnahme zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, wurde seitens des Landes so verfahren wie bereits zur Anmeldung zum BVWP 2003. Die Ortsumfahrungen (OU) Tating und Garding wurden in der Vergangenheit als ein gemeinsames Projekt angemeldet. Seitens des Bundes erfolgte daher eine Bewertung als Gesamtprojekt. 1. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung den von der Landesregierung erneut für den im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) angemeldeten Ausbau der B202 bei Tating darin nicht wieder berücksichtigt? Antwort: Die Bewertung der beiden Ortsumfahrungen als Gesamtprojekt hat ein Nutzen -Kosten-Verhältnis <1 ergeben. Damit gilt das Projekt als nicht wirtschaftlich . 2. Wie hatte die Landesregierung die Aufnahme des Ausbaus der B202 bei Tating bei der Anmeldung für den BVWP begründet? Antwort: In der Begründung zur Anmeldung wurden die vorhandenen Defizite in der bestehenden Ortsdurchfahrt wie: hoher Durchgangsverkehr, schlechtes Woh- Drucksache 18/4255 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 numfeld, hohe Belastungen der Bewohner durch Lärm, Schadstoffe und Erschütterungen , geringe Breite der vorhanden Fahrbahn und Gehwege (erhöhtes Unfallrisiko) sowie verschiedene Nutzungsansprüche an den Straßenraum wie Verbindungs- Erschließungs- und Aufenthaltsfunktionen benannt. Die Vorteile einer möglichen Ortsumfahrung wurden wie folgt begründet: Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Schwer- und Durchgangsverkehr, Aufwertung des Wohnumfeldes in der Ortslage, Verbesserung des Immissionsschutzes, Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung und Entwicklung des bestehenden Ortszentrums. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Haltung der Gemeinde Garding zur OU Tating vor und wie wurde diese bei der Anmeldung bzw. in den Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium berücksichtigt? Antwort: Zum Zeitpunkt der Anmeldung lagen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Nicht-Berücksichtigung des Ausbaus der B202 bei Tating und welche konkreten Maßnahmen zieht dies nach sich? 5. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung derzeit hinsichtlich des Ausbaus der B202 bei Tating? Wird mit der Bundesebene z.B. über verschiedene Varianten verhandelt? Wenn ja, über welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 4 und 5 wegen des sachlichen Zusammenhangs: Die Landesregierung akzeptierte die Ablehnung nicht und hat in einem Bund- Länder-Gespräch erreicht, dass das Gesamtprojekt nunmehr in Teilprojekten (OU Tating und OU Garding) erneut einer Bewertung unterzogen wird. Dabei soll die Meinungsbildung in den beiden Gemeinden eine besondere Rolle spielen. Dies hat die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des BVWP 2030 an den Bund ebenfalls deutlich gemacht. 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten ein, um den Ausbau der B202 bei Tating in den ggf. verschieden Varianten zu realisieren? Antwort: Nach bisherigen Kostenermittlungen ergeben sich für das Gesamtprojekt Kosten in Höhe von ca. 34,2 Mio. €, davon ca. 7,7 Mio. € für die OU Tating und ca. 26,5 Mio. € für die OU Garding. 7. Für wie wahrscheinlich hält die Landesregierung die Realisierung einer OU Tating im Zuge der B202 und wann rechnet die Landesregierung mit einer Realisierung? Antwort: Voraussetzung zur weiteren Realisierung der OU Tating ist die Einstufung der Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030.