SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4256 18. Wahlperiode 08.06.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Strukturelle Benachteiligung von Fachhochschulen 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie viele leistungsstarke und leistungsbereite Studierende an den Schleswig-Holsteinischen Fachhochschulen keinen Master-Studienplatz erhalten? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse im Einzelnen aus, aufgegliedert nach Hochschulstandorten . Antwort: Nein. Entsprechende Daten werden von der amtlichen Statistik nicht erhoben. Unabhängig davon, was jeweils unter „leistungsstark“ bzw. „leistungsbereit“ zu verstehen ist, wäre eine solche Erhebung auch bedingt aussagekräftig, weil sie auch solche Personen erfassen würde, die ihren Bachelor nicht in Schleswig-Holstein gemacht haben bzw. die sich um einen Masterstudienplatz in einem anderen Bundesland bewerben . Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 18/3362 vom 18. 09. 2015 verwiesen, in deren Rahmen die Fachhochschulen bereits gesondert Angaben zu Bewerbungen auf Masterstudienplätze sowie entsprechende Zusagen gemacht haben; auf eine erneute Abfrage wurde angesichts der geringen Aussagekraft deshalb verzichtet. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Anzahl der Master- Studienplätze an den Fachhochschulen aufgestockt werden müssen, um das Potential der Studierenden nutzen zu können? Drucksache 18/ 4256 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Da über das Potenzial keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen (s. Antwort zu Frage 1), kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden. Unabhängig davon wird in Schleswig-Holstein in diesem Jahr aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs mit einem weiteren Anstieg der Studienanfängerzahlen gerechnet. Die Landesregierung wird zunächst die Auswirkungen auf die Bachelorstudiengänge beobachten, um dann ggf. über Maßnahmen für die Masterstudiengänge zu entscheiden. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass vor allem die finanziellen Ressourcen die Anzahl der Master-Studienplätze an den Fachhochschulen bedingen? Wenn ja, welcher Mitteleinsatz wäre nötig, um die Nachteile, die die Fachhochschulen zurzeit im Bereich Master-Studienplätze hinnehmen müssen, auszugleichen? Antwort: Nein. Zum einen ist die Grundfinanzierung speziell der Fachhochschulen seit Beginn des Zielvereinbarungszeitraumes 2014 und insbesondere nochmal in 2016 sehr deutlich angehoben worden. Zum anderen können alle Hochschulen im Rahmen ihres Globalbudgets selbst entscheiden, wie viele Masterstudienplätze sie anbieten möchten. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Tatsache, dass an Universitäten der Master-Abschluss der Regelfall und an Fachhochschulen die Ausnahme ist, eine strukturelle Benachteiligung der Fachhochschulen im Vergleich zu den Universitäten darstellt? Wenn ja, was wird die Landesregierung konkret wann unternehmen, um dieses strukturelle Benachteiligung aufzulösen? Antwort: Nein. Die Studienstruktur mit den beiden aufeinander aufbauenden Abschlüssen Bachelor und Master bedeutet nicht, dass der Master generell Regelabschluss sein soll. Die auf Anwendungsbezug ausgerichtete Lehre an Fachhochschulen ermöglicht eher als die rein wissenschaftliche orientierte Lehre an Universitäten einen direkten Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen. Ungeachtet der Frage, ob das unterstellte Regel-Ausnahme-Verhältnis tatsächlich zutrifft, ist eine unterschiedlich hohe Nachfrage nach Masterstudienplätzen - und damit unterschiedliche Zahlen bei den Masterabschlüssen - damit auch Ausdruck einer funktionierenden Arbeitsteilung der beiden Hochschultypen Universität und Fachhochschule.