SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4258 18. Wahlperiode 2016-06-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Ergebnisse und Verstetigung des „Pilotprojekt gegen Katzenelend“ in SH Land, Kommunen, Tierschutzverbände, Tierärzteschaft und der Landesjagdverband haben eine gemeinsame Aktion „Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig- Holstein“ durchgeführt. Am 7. April wurde der Evaluierungsbericht des Pilotprojektes veröffentlicht. Im Frühjahr 2016 wurde keine Kastrationsperiode durchgeführt. Auf Antrag der Piraten erklärte der Umweltminister am 18.05.2016 im Umwelt und Agrarausschuss , dass der bisherige Verlauf des Pilotprojektes als Erfolg zu werten sein, und dass die Absicht bestehe, es im Herbst 2016 wieder aufzunehmen. 200.000,-- Euro stünden hierfür im Haushalt zur Verfügung. 1. Wird trotz der positiven Bewertung des bisherigen Projektes, die Kastration von wild lebenden Katzen, Fundtieren etc. eingeschränkt? Wenn ja, in welcher Form (bitte aufschlüsseln) Nein. Alle freilebenden Katzen stehen im besonderen Fokus der geplanten Kastrationsaktion 2016. Schon im Pilotprojekt gegen Katzenelend haben die freilebenden Katzen in den drei durchgeführten Kastrationszeiträumen mit 63,8 Prozent aller kastrierten Katzen den Schwerpunkt ausgemacht. Dieser soll nun noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. 2. Wie soll die Finanzierung der Kastration, des Chippen und Erfassen von Katzen kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt werden? Welche Pläne verfolgt die Landesregierung zur Kofinanzierung dieser Aktionen und wie sollen Kommunen , Kreise und kreisfreie Städte an der Finanzierung beteiligt werden? Für 2016 wurden Haushaltsmittel im Landeshaushalt angeworben, für 2017 wird es entsprechende Bemühungen seitens der Landesregierung geben. Das Vorgehen gegen Katzenelend ist eine Aktion mehrerer Partner, insofern wird davon ausgegangen, dass auch die anderen Partner finanzielle Beiträge in den Fonds einbringen. Dort wo Katzen im Rahmen des landesweiten Projekts kastriert worden sind, werden Kommunen künftig auch direkt angeschrieben, um dafür zu werben, dass diejenigen, die von dem landesweiten Vorgehen profitieren, ihrerseits den Fonds finanziell mit einem Beitrag unterstützen. 3. Wie oft pro Jahr und in welchem Zeitraum sollen die Aktionen in Zukunft durchgeführt werden? Es ist derzeit eine Aktion für 2016 geplant. Planungen für 2017 werden aufgenommen , wenn der Haushaltsgesetzgeber entsprechende finanzielle Mittel bereitstellt. 4. Welche Katzen sollen in Zukunft kastriert, gechippt und erfasst werden und warum? Beim Vorgehen gegen das Katzenelend handelt es sich um ein gemeinsames Vorgehen von mehreren Partnern – Tierschutzverbände, Tierärzteschaft, Kommunale Familie, Landesjagdverband und Landesregierung. So wie nach Durchführung des Pilotprojektes zum 31. Dezember 2015 evaluiert wurde, werden die Zahlen und Fakten auch nach Durchführung des nächsten Kastrationszeitraumes (Herbst 2016) von den Partnern ausgewertet. Diese Auswertung wäre dann Grundlage für eventuelle Änderungen des Vorgehens. 5. Existieren Pläne, den bisherigen Empfängerkreis der Unterstützung zur Kastration und zum Chippen zu verändern? Wenn ja, welche und wie werden sie begründet? Im Rahmen des Pilotprojektes gegen Katzenelend wurden von Herbst 2014 bis Herbst 2015 auch die Kastration weiblicher wie männlicher Katzen privater Halter mit Grundsicherung und weiblicher Katzen anderer privater Halter finanziell durch das landesweite Projekt unterstützt. Das insgesamt bewegte Finanzvolumen betrug über drei Kastrationszeiträume 731.915 Euro, die sich mit 186.125 Euro aus Honorarverzichten der Tierärzteschaft und 545.790 Euro Finanzmitteln aus dem Fonds zusammensetzten. Zur Unterstützung des Fonds waren diverse Finanzierungsquellen erschlossen worden, die zu einem großen Teil jedoch nur einmalig zur Verfügung standen. Der Schwerpunkt im Pilotprojekt lag bei den freilebenden Katzen. Da private Halterinnen und Halter mit der Anschaffung des Tieres eine Verantwortung übernommen haben, welche auch die Kastration einschließt, haben sich die Partner des Projektes entschlossen , die zur Verfügung stehenden Finanzmittel stärker auf das Hauptproblemfeld zu fokussieren. 6. Existieren Pläne um Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt trotzdem finanziell zu unterstützen? Wenn ja, wie soll dies finanziert werden? Wenn nein, warum nicht? Nein. Aus den unter 5. genannten Gründen sind keine Unterstützungen für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung durch das landesweite Projekt vorgesehen. Lokale Initiativen, die dies begleitend aufgreifen, werden aber begrüßt.