SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4272 18. Wahlperiode 2016-06-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bundesratsinitiativen für eine bessere Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik 1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Anträge Drs.18/3765 und Drs.18/3553? Antwort: Zu Drucksache 18/3765 Die Landesregierung hat bisher keine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Einwanderungsgesetzes ergriffen. Durch den insbesondere im Jahr 2015 verzeichneten hohen Zugang an schutzsuchenden Menschen nach Deutschland sah sich der Bundesgesetzgeber im migrationspolitischen Bereich mit Priorität und fortgesetzt veranlasst, Regelungsanpassungen zur Prozessoptimierung insbesondere des Asylverfahrens und daran anschließender Verfahrensabschnitte auf den Weg zu bringen. Diese notwendige Fokussierung hat dazu geführt, dass für die Diskussion und Entwicklung anderer wichtiger migrationspolitischer Zielsetzungen bei Bund und Ländern zunächst kein Raum bestand und diese in den Hintergrund treten mussten. In diesem Kontext hat sich die Landesregierung entschlossen, auf eigene Initiativen, die keinen direkten Bezug zum Flüchtlingsrecht haben, zunächst zu verzichten. Entsprechende Initiativen müssen, wenn sie erfolgversprechend sein sollen, sorgfältig vorbereitet und zu einem Zeitpunkt eingebracht werden, der eine offene gesellschaftliche und politische Diskussion derart erheblicher migrationsrechtlicher Neugestaltungen zulässt. Drucksache 18/4272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Auf die Rede von Minister Stefan Studt aus der 30. Tagung des Landtages vom 18. bis 20. Februar 2015 wird im Übrigen hingewiesen (siehe Plenarprotokoll der 82. Sitzung des Landtages am 19.02.2015, Seite 6855). Im Rahmen der Beschlussfassung des Bundesrates zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in der 937. Sitzung am 16. Oktober 2015 folgende Protokollerklärung abgegeben: „Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein halten es nach wie vor für notwendig , ein echtes Einwanderungsgesetz zu schaffen. Eine geregelte und an sachgemäßen und transparenten Kriterien ausgerichtete Zuwanderung ist geeignet , den Wirtschaftsstandort Deutschland zu unterstützen und zugleich das Asylsystem zu entlasten.“ Zu Drucksache 18/3553 Die Landesregierung hat sowohl die Vielzahl der seit Anfang 2015 durch den Bund initiierten Gesetzgebungsverfahren als auch praktische Verfahrensabsprachen auf allen Verwaltungsebenen stets genutzt, um die Intentionen des Landtages insbesondere aus dem Antrag der FDP-Fraktion für eine bessere Flüchtlings- und Einwanderungspolitik zu berücksichtigen. 2. Welche konkreten Maßnahmen sind seit der Zustimmung des Landtages zu den Anträgen Drs. 18/3765, Drs. 18/3553 und Drs. 18/4094 durchgeführt worden? Bitte jeweils einzeln mit Zeitangabe anführen. Antwort: Zu Drucksache 18/3765 Auf die Antwort zu Frage 1 (zu Drucksache 18/3765) wird hingewiesen. Zu Drucksache 18/3553 Die in der Drucksache 18/3553 enthaltenen Einzelvorschläge für Rechtsänderungen und andere Maßnahmen haben bisher folgende Entwicklungen genommen: 1. Finanzielle Beteiligung des Bundes Das Land Schleswig-Holstein partizipiert ebenso wie alle anderen Länder von der bisher vereinbarten Kopfpauschale in Höhe von 670 € je Antragsteller und Monat während des Bundesamtsverfahrens. Weitere Beteiligungen seitens des Bundes werden in laufenden Verhandlungen aktuell auch vom Land Schleswig-Holstein gefordert. 2. Liegenschaftsmanagement und Rahmenbedingungen der Erstaufnahmeeinrichtungen Das Land Schleswig-Holstein verfolgt die bereits am 11. April 2016 in einer Pressekonferenz kommunizierte sogenannte Y-Strategie. Die aktuelle Struktur ist auf einen Zugang wie im Jahr 2015 ausgerichtet. Wenn absehbar und nachhaltig weniger Asylsuchende kommen, wird die Kapazität an Unterbringungsplätzen entsprechend verringert, ggf. auch durch (vorübergehenden) Leerstandsbetrieb. Es ist gegenwärtig nicht geplant, neue Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Seit Beginn des Jahres 2016 werden Asylsuchende aus sicheren Herkunfts- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4272 3 staaten (sog. B-Cluster, siehe nachstehend zu Ziffer 3) aufgrund einer entsprechenden Rechtsänderung nicht mehr auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt, sondern verbleiben in den Landesunterkünften bis zum Abschluss des Verfahrens sowie der sich in aller Regel anschließenden Aufenthaltsbeendigung ; diese führt das Landesamt für Ausländerangelegenheiten ebenfalls durch. 3. Schnelle Durchführung von Asylverfahren während des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung Zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 26.05.2016 in Neumünster ein Ankunftszentrum eröffnet . Die Eröffnung eines weiteren Ankunftszentrums ist noch in diesem Sommer in Glückstadt geplant. Die neuen Ankunftszentren als zentrale erste Station für Geflüchtete sind ein wichtiger Baustein für mehr Effizienz beim Flüchtlingsmanagement. In den Ankunftszentren werden bestehende Bundes- und Landesprozesse in einem neuen Soll-Prozess zusammengeführt, der von der Registrierung bis zum Bescheid grundsätzlich alle Schritte des Asylverfahrens umfasst. Vor der Antragstellung werden Asylsuchende in vier Gruppen (Cluster) eingeteilt . Cluster A: Antragsteller aus Herkunftsstaaten mit einer guten Bleibeperspektive (zurzeit Syrien, Eritrea sowie der Nordirak). Cluster B: Sichere Herkunftsstaaten (zurzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana , Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Senegal). Cluster C: Antragsteller aus anderen als den in Cluster A und B genannten. Cluster D: Verfahren nach der sog. Dublin III-Verordnung. In den Ankunftszentren werden vorrangig die Fälle nach den Clustern A und B bearbeitet. Nach der Zielvorstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sollen die Verfahren in den Ankunftszentren im geplanten Wirkbetrieb innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein. 4. Beschleunigungsgesetz zur Verbesserung der Hilfen für und der Integration von Flüchtlingen Gegenwärtig befindet sich der Entwurf eines Integrationsgesetzes im Gesetzgebungsverfahren . Mit dem Gesetzentwurf ergreift der Bund Maßnahmen, um die Leitlinie des Fördern und Forderns in der Integrationspolitik konsequenter durchzusetzen. Zusammen mit dem Entwurf einer Verordnung zum Integrationsgesetz werden die Fördermöglichkeiten und Pflichten des Einzelnen zielgerichtet definiert und Rechtsfolgen für fehlende oder besondere Integrationsbemühungen geregelt: Drucksache 18/4272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 • Verbesserte Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme an Integrationskursen , insbesondere der Ausbau des Integrationskurssystems. • Sicherstellung der Integration, der Vermeidung von integrationshemmender Segregation und der Vermeidung von sozialen Brennpunkten durch eine gleichmäßigere Verteilung der Schutzberechtigten mittels Wohnsitzzuweisung . • Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mittels des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ zum Zwecke der niedrigschwelligen Heranführung an den Arbeitsmarkt. • Erleichterung des Zugangs zu Leistungen der Ausbildungsförderung für Gestattete mit guter Bleibeperspektive, Geduldete ohne Beschäftigungsverbot und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. • Schaffung von Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe durch Ausstellung einer Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung sowie Verlängerung derselben um sechs Monate bei erfolgreichem Abschluss zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche. Bei Weiterbeschäftigung im Ausbildungsberuf ist die anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre möglich. • Anpassung des Leistungssystems des Asylbewerberleistungsgesetzes mittels Leistungskürzung zur Sanktionierung von Fehlverhalten. • Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel ) soll künftig nur bei Erbringung gesetzlich definierter Integrationsleistungen ermöglicht werden. 5. Pauschalanerkennungen bei sicherer Bleibeperspektive Auf die Ausführungen zur vorstehenden Ziffer 3 wird zunächst hingewiesen. Für Personen, die aufgrund ihrer Herkunft gute Bleibeperspektiven haben („Cluster A“), werden in Ankunftszentren Schnellverfahren (Zielvorstellung BAMF: 48 Stunden) durchgeführt, die auch dem Zweck dienen, große Antragszahlen beschleunigt abzubauen. Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit einigen anderen Ländern im Bundesrat unter anderem folgenden Vorschlag formuliert: „7. Als wirksame Maßnahme zur Entlastung des BAMF empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung für besonders langjährige Asylverfahren. Das betrifft Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus erlangt haben, sich seit Antragstellung ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen und über deren Antrag aus Gründen, die der Asylbewerber nicht selbst zu vertreten hat, noch nicht entschieden wurde Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4272 5 und die während dieses Aufenthaltes keine Straftaten begangen haben .“ Ob und ggf. in welcher Form dieser Vorschlag umgesetzt wird, ist nicht absehbar . 6. Personelle Ertüchtigung Bund Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Anzahl der Außenstellen in den Ländern deutlich erhöht und zusätzlich besondere Einrichtungen (Ankunftszentren , Entscheidungszentren) für die Bearbeitung definierter Fallgruppen eröffnet bzw. in Planung. Damit einhergehend soll der Personalbestand der Bundesamtseinrichtungen in Schleswig-Holstein von 54 Vollzeitäquivalenten im Dezember 2015 nach gegenwärtiger Planung kurzfristig auf 190 Vollzeitäquivalente aufwachsen. 7. Personelle Ertüchtigung Land (auch Finanzierung) Landesamt für Ausländerangelegenheiten: Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten ist im vergangenen Jahr erheblich personell und administrativ ausgebaut worden, sowohl im Bereich der Aufnahme, als auch im Bereich der Aufenthaltsbeendigung; letzterer wird aktuell noch weiter verstärkt. Schule: Für die Umsetzung der Schulpflicht der nach Schleswig-Holstein kommenden Flüchtlinge hat die Landesregierung 240 zusätzliche Stellen zum 1. August 2015 bereitgestellt. Im Jahr 2016 wurden 480 Stellen, davon 280 zum 1. Februar und 200 zum 1. August neu geschaffen. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 sind bisher 200 weitere Stellen zum 1. Februar geplant. Von den 280 Stellen zum 1. Februar 2016 wurden 107 Stellen zur Sicherung des Angebots „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ zusätzlich zu den in diesem Bereich bereits verfügbaren Stellen eingesetzt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 Finanzmittel bereitgestellt, um weitere 50 Stellen für die Bewirtschaftung technischer Vakanzen aus den Schulkapiteln zu gewährleisten. Mit der Ausfinanzierung des HK PLUS, das bis dahin aus kapitalisierten Lehrerstellen finanziert wurde, konnten weitere 75 Stellen für DaZ-Kurse eingesetzt werden. Für DaZ-Maßnahmen und weitere Sprachförderung stehen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt rd. 6,5 Mio. € zur Verfügung. Die beruflichen Schulen können von diesen Mitteln Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Umfang von bis zu 50 Stellen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den DaZ- Maßnahmen des Übergangsbereichs beschäftigen. 1,5 Mio. € werden für Nachmittags- und Ferienangebote eingesetzt; die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (LAG) ist für die Umsetzung verantwortlich. Polizei: Die Landespolizei wurde vom Stellenabbau ausgenommen. Mit dem Haushalt 2016 sind der Landespolizei 200 zusätzliche Planstellen und Stellen mit kw- Vermerk (31.12.2019) zur Verfügung gestellt worden. Damit kann der durch die Flüchtlingssituation kurzfristig entstandene personelle Mehrbedarf durch Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten zeitgerecht gewährleistet werden. Darüber hinaus wurden bereits und werden noch zusätzliche Beschäftigte zur Entlastung des Vollzugsdienstes Drucksache 18/4272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 eingestellt. 2016 werden mehr als 100 zusätzliche Nachwuchskräfte in den Polizeidienst eingestellt. Im Entwurf für den Haushalt 2017 sind zusätzliche Stellen für Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, auch im Jahr 2017 zusätzliche Einstellungen tätigen zu können. Der Personalbestand der Landespolizei wird damit langfristig erhöht. Weitere zusätzliche Einstellungen sind in den Folgejahren beabsichtigt. Stabilitätsrat: Im Zusammenhang mit der Beratung des aktuellen Umsetzungsberichts des Sanierungsprogramms hat die Landesregierung alle asylbedingten Mehrausgaben und Stellenbedarfe in den stabilitätsratsrelevanten Gremien, insbesondere im Evaluationsausschuss, erneut offen gelegt. Eine vollständige Überarbeitung der vereinbarten Stellenabbauplanung erfolgte nicht. Lediglich der vorgesehene Abbau der Polizeistellen wurde aus der Planung herausgenommen . Der aus dem Stellenabbau geplante Konsolidierungsbeitrag kann insgesamt dennoch erreicht werden. Zudem wurden die zusätzlichen Stellenbedarfe und ihre finanziellen Auswirkungen benannt. Das Land hat in den Beratungen dargelegt, dass es die vereinbarten Obergrenzen zur Nettokreditaufnahme mit einem Sicherheitsabstand unterschreiten wird und das strukturelle Defizit entsprechend reduziert. Der Stabilitätsrat kam zu dem Schluss, dass das Land das Sanierungsprogramm im Jahr 2016 erfolgreich abschließen kann. 8. Verbesserung der Arbeitsmarktintegration (auch frühzeitige Abfrage beruflicher Qualifikationen) Zur Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots der Bundesagentur für Arbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ist die Landesregierung mit dieser und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im engen Kontakt. Vorgesehen ist, dass die Bundesagentur über Fragebögen erhobene Daten zu beruflich verwertbaren Kenntnissen erfasst, Gruppeninformationen durchführt und mit einem Teil der Antragsteller ergänzende Einzelgespräche führt. Diese Datenerhebungen beschleunigen den Prozess der Leistungsgewährung und des Zugangs zu integrationsrelevanten Maßnahmen. Gruppeninformationen vermitteln Wissen über die Folgeprozesse, die nach Eintreffen in den Kommunen zu durchlaufen sind. Die Einzelgespräche können in einen Vorschlag zur Verteilung der jeweiligen Person innerhalb des Landes Schleswig-Holstein an das Landesamt für Ausländerangelegenheiten führen, aber auch zu einer frühzeitigen Abstimmung des Folgeprozesses in dem anschließend zuständigen Jobcenter. 9. Übernahme unterstützender Tätigkeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Flüchtlinge Nach § 5 AsylbLG sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Diese Angebote bestehen und werden nach § 5 Abs. 2 AsylbLG mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. 10. Schaffung eines Einwanderungsgesetzes mit einem Punktesystem Auf die Antwort zu Frage 1 (zu Drucksache 18/3765) wird hingewiesen. 11. Integration durch Sprache von Anfang an Maßnahmen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4272 7 Die Sicherstellung von Sprachförderung ist eine bedeutende Grundvoraussetzung für eine gelingende und nachhaltige sprachliche Integration von Erwachsenen . Die Integrationskurse und die berufsbezogene Sprachförderung bleiben weiterhin die wichtigsten integrationspolitischen Sprachfördermaßnahmen des Bundes. Zuständig für die Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das sich hierzu der örtlichen Sprachkursanbieter bedient . Die Integrationskurse eröffnen Zugewanderten die Möglichkeit, Sprachkenntnisse bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und der Geschichte Deutschlands zu erwerben. Sie werden auch als zielgruppenorientierte Spezialkurse wie Eltern-, Frauen- oder Jugendkurse sowie Alphabetisierungs- oder Intensivkurse angeboten. Der Bund sieht vor, neben der bereits erfolgten Zielgruppenöffnung der Integrationskurse auch die Orientierungskurse als festen Bestandteil des Sprachfördersystems von 60 auf 100 UE aufzustocken, um zukünftig stärker auch Inhalte zur Wertevermittlung (Demokratie/Kultur etc.) einzubinden. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten bietet seit 2013 in Ergänzung zu den bestehenden Bundesprogrammen ein Landesprogramm zur Förderung von Sprache und Erstorientierung für Erwachsene an. Zu den Kernbausteinen zählen derzeit die Willkommenskurse, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten werden, und die Erstorientierungskurse „STAFF“, die in den Kommunen angeboten werden und sowohl sprachliche Kommunikationskompetenz sowie Orientierung im Lebensumfeld vermitteln. Analog der bundespolitischen Neuregelungen schreibt das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten die derzeitige Richtlinie zielgruppenorientiert fort. Über das Landesprogramm für Sprache und Erstorientierung wurden in 2015 für die Erstorientierungskurse Mittel in Höhe von 1,041 Mio. € abgerufen . 2016 sind zur Förderung von Sprache und Erstorientierung für Erwachsene 4 Mio. € eingestellt. Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Berufsbildung Für alle Kinder und Jugendlichen, die in Schleswig-Holstein ihren Wohnsitz haben, besteht gem. § 20 Schulgesetz Schulpflicht. Eine Abschaffung oder Einschränkung dieser Regelung ist nicht vorgesehen. Die interkulturelle Bildung und Erziehung gehört verbindlich in den Kanon der pädagogischen Ziele , wie sie im Schulgesetz in § 4 beschrieben sind. Dementsprechend ist die interkulturelle Bildung und Erziehung als Querschnittsaufgabe in den Lehrplänen sowie in den Fachanforderungen aller Schularten verankert. Alle Schulen haben zur Sensibilisierung und Unterstützung ihrer interkulturellen Arbeit die Broschüre „Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge“ erhalten , die das Bildungsministerium im Dezember 2015 gemeinsam mit der Unfallkasse Nord herausgegeben hat. Es gibt zahlreiche Fortbildungsangebote des IQSH zur interkulturellen Bildung und Erziehung, die fortgeführt und ggf. ausgeweitet werden sollen. Darüber hinaus ist die Befassung mit dem Flüchtlingsthema Bestandteil aller Qualifizierungsmaßnahmen in „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ), an denen bereits 900 Lehrkräfte teilgenommen haben. Auch diese DaZ-Qualifizierungsmaßnahmen sollen fortgeführt und bei Bedarf ausgeweitet werden. Maßnahmen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Sprachbildung findet grundsätzlich alltagsintegriert in der Kita statt. Mit dem Drucksache 18/4272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Besuch einer Kita ist daher schon der erste Schritt zur Sprachförderung und zur Integration getan. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden darüber hinaus in Kleingruppen individuell gefördert. Für die alltagsintegrierte Sprachbildung und die Kleingruppenarbeit in Kitas stehen ab 2016 Landesmittel in Höhe von 6 Mio. € bereit. Dieser Betrag wurde in 2016 um 2 Mio. € aufgrund des wachsenden Förderbedarfs aufgestockt, der gerade auch vor dem Hintergrund der verstärkten Zuwanderung entstanden ist. Neben der Sprachbildung unterstützt das Land die vorschulische Sprachförderung (SPRINT und Sprachheilförderung) mit Fördergeldern in Höhe von 2 Mio. €. Die Programme stehen allen Kindern mit Förderbedarf offen. Ein eigenes Sprachförderprogramm ausschließlich für Kinder mit Fluchterfahrung gibt es nicht. 12. Förderung der Ausbildung junger Flüchtlinge Wie bereits unter der vorstehenden Ziffer 4 ausgeführt, sollen mit dem im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf eines Integrationsgesetzes Regelungen geschaffen werden, die Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe durch Ausstellung einer Duldung für die Gesamtdauer einer Ausbildung sowie Verlängerung derselben um sechs Monate bei erfolgreichem Abschluss zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche bietet. Bei Weiterbeschäftigung im Ausbildungsberuf soll darüber hinaus die anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre ermöglicht werden. 13. Gesundheitsversorgung / Gesundheitskarte Die Aufforderung des Landtags, durch eine Gesundheitskarte Flüchtlingen einen unkomplizierten Zugang zu einer angemessenen Krankenversorgung zu eröffnen, hat das Gesundheitsministerium vom 13. Oktober 2015 durch Abschluss einer Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Übertragung der Krankenbehandlungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG abgeschlossen. Auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom Dezember 2015 werden seit dem 1. Januar 2016 elektronische Gesundheitskarten ausgegeben. Die Ausgabe der Karten erfolgt flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Damit sind alle Vorgaben des Flüchtlingspakts vom Mai 2015 umgesetzt. Auf Grundlage der Vereinbarung werden zurzeit Kriterien und Verfahren für eine Evaluation erarbeitet, die auf der Basis der Abrechnung von zwei Quartalen erfolgen soll. 14. Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen • Es wurde eine Arbeitsgruppe „Ehrenamt“ im Rahmen des Landesprojektes „Integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen“ eingerichtet. Das Ziel ist die Vernetzung der Akteure, der Informationsaustausch, der Ausbau des Qualifizierungsangebots und die Stärkung von hauptamtlichen Strukturen . • Aus der Zahlung der Integrations- und Aufnahmepauschale i.H.v. einmalig 2.000,- €/Flüchtling an die aufnehmenden Kommunen kann u.a. eine Auslagenerstattung an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gezahlt werden. Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuschüsse an Flüchtlingsinitiativen vergeben. • Informationen rund um das Thema Ehrenamt werden auf der Internetplattform „www.engagiert-in-sh.de“ bereitgestellt. Auf dieser Seite befindet sich auch eine „Bürgerakademie“ mit Fortbildungsangeboten für Ehrenamtliche sowie ein neuer Bereich „Ehrenamt + Flüchtlinge“. Der Bereich wird um ein Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4272 9 landesweites Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe erweitert; außerdem ist die Aufstellung eines Referentinnen - und Referentenpools in Arbeit. Darüber hinaus gibt es ein Flüchtlingsportal u.a. mit FAQ´s für die Zielgruppen „Ehrenamtliche, Kommunen, Flüchtlinge“, (www.willkommen.schleswig-holstein.de) und die Seite www.ich-helfe.sh. • Die allgemeine Beratungstätigkeit der „Landesinitiative Bürgergesellschaft“ als Informations- und Anlaufstelle für alle Akteure des ehrenamtlichen Engagements wird auch für den Bereich „Ehrenamt + Flüchtlinge“ fortgesetzt. Übersicht der für den Bereich „Ehrenamt + Flüchtlinge“ relevanten Programme zur Unterstützung der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche: • Flüchtlingskoordinatoren in Kreisen und kreisfreien Städten (gefördert vom Innenministerium). Diese Personen kümmern sich um alle 13 Handlungsfelder des Flüchtlingspaktes (z.B. Wohnen, Sprache, Arbeit, Gesundheit, Bildung, Ehrenamt). • Geplante Anlauf- und Beratungsstellen (0,5 bis 2 Stellen) in Kreisen und Kreisfreien Städten (angesiedelt bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen oder einem kooperierenden Verein/Verband): Diese Stellen sind eine Art „Leitstelle Ehrenamt“ mit dem Fokus „Ehrenamt + Flüchtlinge“. Die Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten, die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, die Durchführung von Bedarfsermittlungen zur Unterstützung der Ehrenamtlichen und die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteure sind die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte . Dabei soll vor allem in Fortbildungsfragen eng mit dem Sozialministerium zusammengearbeitet werden. Falls Ehrenamtliche besondere Hilfestellungen, wie z.B. Coaching oder Supervision benötigen, sollen sie sich an diese Stellen wenden können. • Geplante Einrichtung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe (0,25 bis 1 Stelle) bei Freiwilligenagenturen , Vereinen/Verbänden, rechtsfähigen Organisationen oder Kommunen: Viele Vereine und Initiativen arbeiten seit Jahren an der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, sind aber sowohl personell als auch finanziell nicht auf die hohen qualitativen und quantitativen Anforderungen im Bereich der Flüchtlingshilfe eingestellt. Die geplanten Stellen sollen dort eine Entlastung bringen, wo eine eigentlich ehrenamtliche Aufgabenorganisation durch die örtliche Flüchtlingshilfe an ihre Grenzen stößt. Die Aufgaben sind u.a. o Koordinierungsarbeit im Rahmen des Engagements für und mit Geflüchteten , o Gewinnung von Engagierten und Verstetigung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe, o Gewinnung von Geflüchteten als ehrenamtlich Engagierte, o Zusammenarbeit in Fragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Personal der Anlauf- und Beratungsstellen in Kreisen und kreisfreien Städten, o Aufbau und Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, die Koordination von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Drucksache 18/4272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Situation der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit. 15. Verbesserte Solidarität auf Ebene der Europäischen Union Bund und Länder sind sich einig in der Auffassung, dass der gestiegene Zugang an Schutzsuchenden in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur dann nachhaltig bewältigt werden kann, wenn sich alle Mitgliedstaaten solidarisch verhalten und eine entsprechende Aufgabenteilung wahrnehmen. Diese Auffassung wird im Rahmen geeigneter Anlässe stets wiederholt und vertreten . Zu Drucksache 18/4094 Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes mit dem Ziel, eine neue Rechtsgrundlage für die Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes zu schaffen, ist durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erstellt worden. 3. Welche Maßnahmen sind bis zur Umsetzung der Anträge Drs. 18/3765, Drs. 18/3553 und Drs. 18/4094 noch geplant bzw. erforderlich? Antwort: Zu Drucksache 18/3765 Auf die Antwort zu Frage 1 (zu Drucksache 18/3765) wird hingewiesen. Zu Drucksache 18/3553 Aus der Antwort zu Frage 2 ergibt sich, dass die in der Drucksache 18/3553 angesprochenen Punkte zwischenzeitlich entweder im Rahmen gesetzgeberischer Initiativen insbesondere des Bundes oder praktischer Absprachen auf unterschiedlichen Ebenen berücksichtigt wurden. Zu Drucksache 18/4094 Auf die Antwort zu Frage 4 (zu Drucksache 18/4094) wird hingewiesen. 4. Wie ist der konkrete Zeitplan zur weiteren Umsetzung der Anträge Drs. 18/3765, Drs. 18/3553 und Drs. 18/4094? Antwort: Zu Drucksache 18/3765 Auf die Antwort zu Frage 1 (zu Drucksache 18/3765) wird hingewiesen. Zu Drucksache 18/3553 Unter Hinweis auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 hinsichtlich dieser Drucksache sind konkrete Zeitplanungen hier nicht mehr erforderlich. Zu Drucksache 18/4094 Das MIB hat eine Vorlage zur Umsetzung des in der Drucksache 18/4094 enthaltenen Vorschlages bis zur Kabinettsreife eingeleitet und wird demnächst im Lichte neu angedachter Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Fortentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine neue Bewertung des Vorschlages anregen.