SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/428 18. Wahlperiode 2013-01-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Präsenz von Vertretern des Innenministerium bei Feuerwehrjubiläen Vorbemerkung: In den Schleswiger Nachrichten vom 17. Dezember war zu lesen, dass das Innenministerium „künftig keine Vertreter mehr zu hohen Feuerwehrjubiläum entsenden wird“. 1. Entsprechen diese Ausführungen den Tatsachen? Antwort: Für die Gründungsjubiläen 100 Jahre (Bronze) und 125 Jahre (Silber) trifft dies zu. Ehrengaben für das 150-jährige Bestehen der Feuerwehren (Gold) werden weiterhin möglichst durch den Ministerpräsidenten bzw. den Innenminister oder aber eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter der Landesregierung überreicht. 2. Wenn ja, welche Gründe haben die Landesregierung dazu bewogen, die Entsendung von Ministeriumsvertretern künftig einzustellen? Antwort: Die Vielzahl der Ehrengaben macht es in Zukunft bedauerlicherweise unmöglich , die allen Feuerwehren in Schleswig-Holstein in gleicher Weise gebührende Wertschätzung und Anerkennung auch durch ein Überreichen der Ehren- Drucksache 18/428 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gaben bei ihren Jubiläen immer auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landesregierung zum Ausdruck zu bringen. 3. Ab wann soll die Entsendung eingestellt werden? Antwort: Die Entsendung ist seit dem 01. Januar 2013 eingestellt. 4. Sind alle Kreise in Schleswig-Holstein davon gleichermaßen betroffen? Antwort: Ja. 5. Haben finanzielle Überlegungen (z.B. Einsparung von Fahrtkosten) Anteil an dieser Entscheidung gehabt? Wenn ja, welche? Antwort: Nein. Entscheidend war, dass das gleichmäßige Überreichen der Ehrengaben im gesamten Land nicht zuletzt unter dem Aspekt der häufig weiten Anreisen erhebliche personelle Ressourcen zu Lasten anderer wichtiger ministerieller Aufgaben in den Bereichen des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes bindet. In einer Abwägung wurde im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband sowie den Kreis- und Stadtwehrführern entschieden, dass vor diesem Hintergrund auf das Übereichen der Ehrengaben durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landesregierung verzichtet werden muss. 6. In welcher Form und durch wen werden künftig diese Ehrungen vorgenommen ? Antwort: Die Ehrungen werden durch die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterin , die Oberbürgermeister und den Bürgermeister der kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Dieser Personenkreis hat einen ausgeprägten regionalen Bezug zu den jeweiligen örtlichen Feuerwehren . Mit der Verleihung der Ehrengabe der Landesregierung durch diesen Personenkreis wird den Feuerwehren anlässlich ihrer 100-bzw. 125-jährigen Jubiläen eine besondere persönliche Wertschätzung in bestmöglicher Weise erwiesen. 7. Wie will die Landesregierung künftig den Feuerwehren ihre Wertschätzung übermitteln? Antwort: Die Feuerwehren im Lande können sich jederzeit – nicht etwa nur anlässlich größerer Jubiläen – der allerhöchsten Wertschätzung der Landesregierung gewiss sein. Dies bringt die Landesregierung bei verschiedensten Anlässen immer wieder zum Ausdruck. Das Überreichen von Ehrengaben kann und konnte schon immer nur ein kleines – wenn auch von den Feuerwehren sehr geschätztes – Zeichen dieser Anerkennung sein. In diesem Sinne werden auch zukünftig zumindest die Ehrengaben für das 150-jährige Bestehen der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/428 3 Feuerwehren (Gold) weiterhin möglichst durch den Ministerpräsidenten bzw. den Innenminister oder aber eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter der Landesregierung überreicht (s. Antwort zu Frage 1). Im Übrigen hat der Innenminister im Herbst 2012 erstmalig einen zukünftig jährlich stattfindenden Festakt im Landeshaus durchgeführt, um den neu eingetretenen Mitgliedern der Feuerwehren und anderen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz den Dank und die Anerkennung der Landesregierung für ihr uneigennütziges Engagement zum Wohle der Gesellschaft auszusprechen . 8. Hält die Landesregierung die Nicht-Entsendung von Vertretern der Landesregierung zu hohen Feuerwehrjubiläen für eine Maßnahme, mit der die besondere Wertschätzung für das Ehrenamt ausgedrückt wird, und wie begründet sie ihre Auffassung dazu? Antwort: S. Antworten zu den Fragen 5., 6. und 7.