SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4281 18. Wahlperiode 16-06-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Videoüberwachung der Benutzer des Rendsburger Kanaltunnels (B77/B202) Vorbemerkung des Fragestellers: Vor uns nach Befahren des Rendsburger Kanaltunnels (B77/B202) sind Überwachungskameras sichtbar, die auf den Fahrzeugverkehr gerichtet sind. Es wird dazu um folgende Angaben gebeten: a) seit wann die Überwachungskameras vorhanden sind, b) die Bezeichnung der verantwortlichen Stelle, c) die Anzahl der dort vorhandenen in Betrieb befindlichen Überwachungseinrichtungen, d) die Anzahl der vorhandenen, nicht in Betrieb befindlichen Überwachungseinrichtungen (z.B. Attrappen), e) wie viele der Überwachungseinrichtungen öffentlich zugänglichen Raum erfassen, f) ob eine Videoübertragung erfolgt, g) ob eine Tonübertragung erfolgt, h) ob eine Videoaufzeichnung erfolgt und, wenn ja, für wie viele Stunden, i) ob eine Tonaufzeichnung erfolgt und, wenn ja, für wie viele Stunden, j) ob eine automatisierte Auswertung der Aufnahmen erfolgt (z.B. Verhaltenserkennung), Drucksache 18/4281 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 k) welche einmaligen und laufenden Kosten durch die Überwachung schätzungsweise entstanden sind bzw. pro Jahr entstehen, l) ob die verantwortliche Stelle bei Verzicht auf die Überwachung die eingesparten Mittel anderweitig verwenden kann (z.B. für Ausstattung). Antwort: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Rendsburger Kanaltunnel steht im Eigentum und in der Unterhaltungslast des Bundes und wird durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Außenstelle Nord in Kiel verwaltet. Das Land hat daher keine eigenen Erkenntnisse, die zur Beantwortung der Fragen beitragen könnten.