SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/429 18. Wahlperiode 2013-01-14 Kleine Anfrage Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Sonderschullehrkäfte und HeilpädagogInnen im Unterricht an Förderzentren 1. Ist es richtig, dass der Grundidee nach, Unterricht in Förderzentren von qualifi- zierten Sonderschullehrkräften und HeilpädagogInnen kooperierend gestaltet werden soll? Wenn ja, wie sieht hier die idealtypische Verteilung pro Unter- richtsstunde konkret aus? Antwort: Nein; vielmehr ist es Aufgabe der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die Schüle- rinnen und Schüler so zu fördern, dass sie mit Erfolg an dem von Lehrkräften erteil- ten Unterricht teilnehmen können. Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen wirken dabei jedoch nicht gestaltend am Unterricht selbst mit. 2. Wird der Unterricht entsprechend dieser Grundidee gegeben? Wenn ja, wie viele Sonderschullehrkräfte und wie viele HeilpädagogInnen stehen für diesen Unterricht insgesamt zur Verfügung und wie sieht das Verhältnis von Sonder- schullehrkräften zu HeilpädagogInnen aus? Antwort: Wie in der Antwort auf Frage 1) dargelegt, erteilen die Heilpädagoginnen und Heilpä- dagogen keinen Unterricht. 3. Wie viele der im Bericht zur Unterrichtssituation genannten Unterrichtsstunden werden von a) Sonderschullehrkräften und b) von HeilpädagogInnen erteilt? Antwort: a) Die Zahl der durch Sonderschullehrkräfte erteilten Unterrichtsstunden und deren Verteilung auf die jeweiligen Schularten sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Insgesamt erteilte Unterrichtsstunden durch Sonderschullehrkräfte an den allgemein bilden- den und berufsbildenden Schulen nach Schularten und Förderzentren im Schuljahr 2011/12 Schulart Insgesamt erteilte Unterrichtsstunden (Lehrerstunden) durch Sonderschullehrkräfte Grundschule Hauptschule Förderzentren Realschule Regionalschule Gymnasium Gemeinschaftsschulen allgemein bildende Schulen insgesamt 13.696,0 1.211,0 19.389,0 94,0 1.945,0 138,0 4.366,0 40.839,0 Berufsschule Berufsfachschule Fachoberschule Berufsoberschule Fachschule Berufliches Gymnasium berufsbildende Schulen insgesamt 337,0 41,0 0,0 0,0 55,0 8,0 441,0 Insgesamt 41.280,0 b) Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erteilen keinen Unterricht und werden da- her nicht schulstatistisch erfasst. 4. Wie verteilen sich die Unterrichtsanteile auf die beiden Berufsgruppen? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 3). 5. Wie stellt sich die tarifliche Eingruppierung der beiden Berufsgruppen konkret dar? Antwort: Sonderschullehrkräfte mit Erstem und Zweitem Staatsexamen werden in die Entgelt- gruppe 13 TV-L eingruppiert. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden gemäß Abschnitt B III Nummer 4 des Eingruppierungserlasses in Entgeltgruppe 10 einge- stuft. 6. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem konkreten Zusammenhang die ta- rifliche Eingruppierung der beiden Berufsgruppen? Antwort: Die Festlegung der Eingruppierung anhand der Ausbildungsvoraussetzungen ist ein tragendes Prinzip von Eingruppierungsregelungen, das von der Landesregierung als angemessen betrachtet wird. 7. Gibt es Überlegungen, den zugrunde liegenden Eingruppierungserlass zu ändern? Antwort: Der Eingruppierungserlass wird aus Anlass der Einigung der Tarifparteien auf eine höhere Eingruppierung von Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 überarbeitet, nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) dieses Ergebnis auch für den Lehrkräftebereich übernommen hat. Änderungen des Eingruppierungserlasses müssen sich im Rahmen der Vorgaben aus den TdL-Lehrerrichtlinien bewegen.