SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4290 18. Wahlperiode 2016-06-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Ausrüstung der Landespolizei 1. Über welche schwere Ausrüstung (Sturm- oder Präzisionsgewehre, schusssichere Westen, gepanzerte Fahrzeuge) verfügt die Landespolizei in Schleswig -Holstein? Bitte nach Typ und Anzahl aufschlüsseln. Antwort: Anzahl Sturmgewehre 124 Präzisionsgewehre 14 Grundsätzlich ist jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte mit ballistischen Schutzwesten ausgestattet. Eine dezidierte, nach Schutzklassen differenzierte Angabe zum Bestand verfügbarer Schutzwesten kann aus taktischen Gründen nicht erfolgen. Dieses gilt in gleicher Weise für die „gepanzerten “, d.h. unterschiedlichen Schutzklassen entsprechenden Fahrzeuge der Landespolizei. Die Weitergabe der Information gefährdet Polizeikräfte im Einsatz, den polizeilichen Erfolg und damit die Sicherheit des Landes Schleswig-Holstein. Drucksache 18/4290 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Plant die Landesregierung die Beschaffung weiterer Ausrüstung / Waffen? Wenn ja, für welche Einsatzszenarien werden die Waffen angeschafft (z. B. Terrorabwehr oder Organisierte Kriminalität)? Antwort: Die Landespolizei modernisiert ihre Ausrüstung und den Bestand an Waffen in einem fortwährenden Prozess und ergänzt bei den Spezialeinheiten die dort für die Terrorabwehr verfügbaren Waffen. 3. Sind alle Polizeibeamtinnen und -beamten in Schleswig-Holstein mit Schutzwesten gegen Beschuss aus Schnellfeuergewehren und ähnlichen Waffen ausgerüstet? Wenn nein, plant die Landesregierung die Beschaffung entsprechender Schutzwesten? Antwort: Zur Schutzklasse der Schutzwesten siehe Antwort zu Frage 1. 4. Verfügt die Landespolizei in Schleswig-Holstein über gepanzerte Fahrzeuge, die dem Beschuss durch Schnellfeuergewehre standhalten? Wenn nein, plant die Landesregierung die Beschaffung entsprechender Fahrzeuge? Antwort: Zur Anzahl der gepanzerten Fahrzeuge siehe Antwort zu Frage 1. In der Umsetzung ist eine ergänzende Beschaffung eines sondergeschützten Fahrzeugs bei den Spezialeinheiten. 5. Steht den Spezialeinheiten der Landespolizei in Schleswig-Holstein auch Hartkernmunition zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Die Beschaffung wurde bisher als für nicht notwendig erachtet.