SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4294 18. Wahlperiode 16-06-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Kreis- und Landesstraßen im Kreis Nordfriesland Vorbemerkung der Fragestellerin: Aus der Kleinen Anfrage 18/4082 geht hervor, dass für drei Kreisstraßen (K11, K29 und K82) des Kreises Nordfriesland keine Programmaufnahme im Jahr 2015 für Deckenerneuerungsmaßnahmen erfolgt ist. Darüber hinaus hat die Landesregierung am 21. März 2016 angekündigt, dass den Kommunen in 2016 knapp 35 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. 1. Warum blieben die jeweiligen Deckenerneuerungen im Jahr 2015 unberücksichtigt , wann ist mit einer Programmaufnahme und der Umsetzung zu rechnen ? Antwort: Als Folge der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anzahl von Förderanträgen für Erhaltungsmaßnahmen und der nur begrenzt verfügbaren Fördermittel werden alle beantragten Deckenerneuerungen nach den Kriterien Netzfunktion , Verkehrsbelastung und ÖPNV-Relevanz einer Gesamtbewertung unterzogen . Im Ergebnis der hierauf basierenden Projektreihung konnten die Kreisstraßen K 11, K 29 und K 82 angesichts ihrer geringeren Priorität nicht in das Förderprogramm 2015 aufgenommen werden. Zwischenzeitlich wurden die Deckenerneuerungen auf der K 11 und der K 29 mit Eigenmitteln des Kreises Nordfriesland realisiert. Für die auch im Ergebnis der Programmplanung 2016 unberücksichtigt gebliebene K 82 plant der Kreis Nordfriesland für 2017 erneut die Aufnahme in das Förderprogramm zu beantragen . 2. In welcher Höhe werden dem Kreis Nordfriesland in 2016 Mittel für den kommunalen Straßenbau zufließen und aus welcher Finanzierungsquelle? Antwort: Im Rahmen der Projektförderung des kommunalen Straßenbaus stellt das Land dem Kreis Nordfriesland in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 1.341.605,00 Euro zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG- SH) sowie nach § 15, Absatz 3, Finanzausgleichsgesetz (FAG). 3. Welche Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen werden aus diesen Mitteln 2016 finanziert? Antwort: Der Einsatz dieser Fördermittel ist für nachfolgende Projekte des Kreises Nordfriesland vorgesehen: - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Bahnübergang (BÜ) St. Peter-Ording und Umbau der Kreuzung L 33/K 6/K 36, Kostenanteil, - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme BÜ Peter-Schmidts-Weg (K 115) im Zuge der Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme BÜ Treenedeich (K 22) im Zuge der Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme BÜ Norddeich (K 1) im Zuge der Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, - zusätzliche Deckenerneuerungen 2014 (K 18, K 31, K 65, K 105), - Deckenerneuerungen 2014 (K 66, K 79, K 88, K 108, K 114), - Deckenerneuerungen 2015 (K 38, K 69, K 81, K 98, K 106, K 136), - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme BÜ Klanxbüll-West (K 130) im Zuge der Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, - K 134, Erneuerung des Brückenbauwerkes über die Husumer Mühlenau, - Deckenerneuerungen 2016 (K 62, K 81, K 84, K 97, K 100), - Restliche Grunderwerbs- und Vermessungskosten 2016. 4. Welche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen im Kreis Nordfriesland sollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 erfolgen und wie ist der jeweilige Planungsstand? Antwort: Im Kreis Nordfriesland erfolgen in den Jahren 2016 und 2017 folgende Sanierungsmaßnahmen im Zuge von Landesstraßen aus dem Wirtschaftsplan des LBV.SH und Mitteln des Sondervermögens: Straße / Streckenabschnitt Maßnahmenart Planungs- / Umsetzungsstand Eingeplante Finanzmittel 2016 L 24, Westerland – Rantrum Grundinstandsetzung Fahrbahn Fertig gestellt 2,4 Mio. € 2017 L 24, Ortsdurchfahrt Westerland Grundinstandsetzung Fahrbahn Entwurfsplanung abgeschlossen 1,4 Mio. € L 7, Ortsdurchfahrt Niebüll Erneuerung Binderund Deckschicht Voruntersuchung 0,9 Mio. € L 30, auf Nordstrand Grundinstandsetzung Fahrbahn Voruntersuchung 1,9 Mio. € Daneben finden ständig Fahrbahninstandsetzungen im Rahmen der baulichen Erhaltung sowie Erhaltungsmaßnahmen an diversen Ingenieurbauwerken statt. Über das Erhaltungsprogramm 2018 wurde bisher noch nicht entschieden, daher können derzeit noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Ausbaumaßnahmen sind im Kreis Nordfriesland in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nicht vorgesehen. 5. Welche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen im Kreis Nordfriesland sind auf der Basis des Infrastrukturberichtes der Landesregierung und der erfolgten Priorisierung vorgesehen und wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen? Antwort: Im Bereich der Landesstraßen hat die Landesregierung fünf konkrete Sanierungsmaßnahmen beschlossen, die aus dem ursprünglich erst ab 2018 geplanten Infrastrukturprogramm „IMPULS 2030“ vorgezogen bereits in den Jahren 2016 und 2017 realisiert werden sollen, die aber nicht den Kreis Nordfriesland betreffen. Für die Jahre ab 2018 wurden bis auf die Brücke Lindaunis noch keine konkreten Maßnahmen festgelegt, da die Ergebnisse der in 2017 turnusmäßig durchzuführenden Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Landesstraßen zur Priorisierung ab 2018 herangezogen werden sollen. Es ist aber davon auszugehen, dass ab 2018 im Erhaltungsprogramm mehrere Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen im Kreis Nordfriesland enthalten sein werden.